Der Oberste Gerichtshof der USA hat einen Antrag der Palästinensischen Autonomiebehörde (PA) und der Palästinensischen Befreiungsorganisation (PLO) zurückgewiesen, die Vollstreckung eines Schadenersatzurteils in Höhe von 656 Millionen Dollar (569 Millionen Euro) vorläufig auszusetzen. Damit können die Kläger – amerikanische Opfer palästinensischer Terroranschläge und deren Angehörige – das Urteil grundsätzlich weiter durchsetzen, obwohl das Berufungsverfahren noch nicht abgeschlossen ist.
Die Klage war auf Grundlage des US-Anti-Terrorismusgesetzes eingereicht worden. Die Kläger machten geltend, dass PA und PLO Mitverantwortung für eine Reihe von Terroranschlägen während der Zweiten Intifada trügen. Eine Jury sprach ihnen daraufhin Schadenersatz in Millionenhöhe zu. Im Mittelpunkt des Verfahrens stehen Anschläge in Jerusalem zu Beginn der 2000er-Jahre, bei denen 33 Menschen getötet und Hunderte weitere verletzt wurden. Unter den Opfern befanden sich auch US-Bürger.
Den Antrag auf Aussetzung der Vollstreckung lehnte Richterin Sonia Sotomayor ab. PA und PLO hatten argumentiert, eine sofortige Zahlung der 656 Millionen Dollar würde ihre finanziellen Möglichkeiten massiv einschränken und die Bereitstellung öffentlicher Dienstleistungen in den von der Autonomiebehörde verwalteten Gebieten des Westjordanlandes gefährden.
Kein Ende des Rechtsstreits
Die Entscheidung bedeutet jedoch nicht das Ende des Rechtsstreits. Das Berufungsverfahren gegen das Urteil läuft weiter. Gleichzeitig bleibt der Schadenersatzanspruch der Kläger vorerst bestehen. In einem nächsten Schritt wird es darum gehen, ob und auf welche Vermögenswerte von PA und PLO zur Durchsetzung des Urteils zugegriffen werden kann.
Der Fall beschäftigt die US-Gerichte bereits seit Jahren. Ein Berufungsgericht in New York hatte das ursprüngliche Urteil zunächst aufgehoben. Nachdem der US-Kongress jedoch das Anti-Terrorismusgesetz geändert und die Möglichkeiten für Terroropfer erweitert hatte, befassten sich die Gerichte erneut mit dem Verfahren. Im März setzte das Berufungsgericht des zweiten Bundesgerichtsbezirks das Urteil über 656 Millionen Dollar wieder in Kraft und verwies auf zwischenzeitliche Änderungen der Rechtslage.
Die Anwälte der Opfer bezeichneten diese Entscheidung damals als wichtigen Schritt, der nach jahrzehntelangen juristischen Auseinandersetzungen den Weg für Gerechtigkeit ebne. Kritiker der Palästinensischen Autonomiebehörde betonen zudem, finanzielle Schwierigkeiten dürften nicht schwerer wiegen als die Ansprüche der Terroropfer. Sie verweisen außerdem auf das sogenannte »Pay-for-Slay«-Programm der PA, bei dem nach ihren Angaben inhaftierte Terroristen sowie Familien getöteter Attentäter finanzielle Zuwendungen erhalten. Schätzungen zufolge fließen dafür rund acht Prozent des Haushalts der Autonomiebehörde. im