Kommentar

Die Schatten der Vergangenheit sind lang

Die Schatten der Vergangenheit sind lang. Sie reichen manchmal über Generationen hinweg. Und manchmal fallen sie ausgerechnet auf solche Institutionen, die sich selbst als Hüter von Aufklärung und Verantwortung rühmen. Etwa auf den Hessischen Rundfunk (hr).

Denn entgegen dem Selbstverständnis des Senders, der aus den Trümmern des Dritten Reichs hervorgegangen ist, und einen erheblichen moralischen Anspruch vor sich herträgt, verblasst dieser ausgerechnet dort, wo es unbequem wird und historische Verantwortung nicht umsonst zu haben ist. Nämlich bei Fragen der Restitution. Bei Fragen des Umgangs mit Nazi-Unrecht. Und bei Fragen der Aufarbeitung der eigenen Geschichte. 

Worum es geht? Es geht um jüdisches Eigentum, das von den Nationalsozialisten arisiert wurde. Um Grundstücke der B’nai-B’rith-Logen in bester Frankfurter Lage. Und um den begründeten Verdacht, dass der hr nach 1945 von diesem Unrecht profitiert hat.

Konkret: 1952 erhielt B’nai B’rith aus einem Vergleich mit dem hr 160.000 D-Mark als Entschädigung für arisierte Grundstücke. Das Problem: Die entschädigte Grundstücksfläche war plötzlich um ganze 1915 Quadratmeter geschrumpft. Einfach so! Das heißt: Ein ganzes Flurstück wurde bei der Vereinbarung »übersehen«. Zu Lasten der Loge versteht sich. Was für ein fauler Zauber!

Ein Grundstück von erheblicher Größe in bester Lage war also bei der Entschädigung gar nicht berücksichtigt worden. Besonders brisant: Dem hr lag schon damals ein Gutachten vor, das für die Grundstücke einen deutlich höheren Wert auswies. Es war also ein jüdisches Schnäppchen sondergleichen, was den Verantwortlichen da wenige Jahre nach dem Krieg wie durch ein Wunder in den Schoß fiel. 

Und da ein Wunder bekanntlich selten allein kommt, verkaufte der hr gut ein Jahr später ein rund 15.000 Quadratmeter großes Grundstückspaket an die Stadt Frankfurt - für drei Millionen D-Mark. Die ehemaligen Logengrundstücke - inklusive des verschwundenen - machten dabei fast ein Drittel dieser Fläche aus. Spätestens hier hätte jede Institution mit einem Mindestmaß an historischem Verantwortungsbewusstsein sagen müssen: Da stimmt was nicht! Wir öffnen die Akten bedingungslos. Wir klären das vollständig auf. Und wenn jüdisches Eigentum damals nicht angemessen restituiert wurde, dann reden wir über Wiedergutmachung. In welcher Form auch immer.

Doch das tut der hr nicht. Ganz im Gegenteil. Er verweist auf fehlende Rechtsgrundlagen. Auf fehlende Dokumente. Auf fehlende Täuschungsabsicht. Auf die Verjährung. Und auf die Unmöglichkeit, »Deals« abschließen zu können. Auf gut Deutsch: Er laviert. Er vertröstet. Er stiehlt sich aus der Verantwortung.

Und kündigt - um sich aus der Affäre zu ziehen - eine Studie an, deren Ergebnisse erst 2029 vorliegen sollen. 2029! In drei Jahren! Und das, obwohl es um einen konkreten, sorgsam dokumentierten und belegten Vorgang geht. Und obwohl dem hr die maßgeblichen Erkenntnisse und Dokumente durch eine weithin anerkannte Historikerin und Koryphäe in der Aufarbeitung von NS-Unternehmensgeschichte bereits vor über zwei Jahren präsentiert wurden.

Bedeutet: zwei Jahre lang mauern und dann mit Blick auf mediale Berichterstattung, öffentlichen Druck und die Androhung gerichtlicher Schritte mit Verweis auf eine kürzlich beauftragte Studie weitere drei Jahre Wartezeit? Das ist angesichts der vorliegenden Dokumente keine entschlossene Aufarbeitung. Ganz im Gegenteil. Es ist der gescheiterte Versuch, die Sache institutionell auszusitzen.

Dabei ist die Sache im Kern ziemlich einfach: Denn über juristische Ansprüche kann man streiten. Über moralische Verantwortung hingegen nicht. Wer von jüdischer Enteignung erheblich profitiert hat, kann sich später nicht darauf zurückziehen, dass doch ein Vergleich unterschrieben worden sei und also alles mit rechten Dingen zugegangen sei. Vor allem nicht, wenn dieser Vergleich nur wenige Jahre nach Ende der NS-Herrschaft und im Schatten derselben abgeschlossen wurde.

Noch weniger, wenn dieser auf falschen oder unvollständigen Grundstücksangaben beruhte. Und erst recht nicht, wenn die damaligen hr-Vertreter dies gewusst haben! 

Wobei: Man kann all das durchaus tun. Aber damit sagt man mehr über sein Verständnis von moralischer und historischer Verantwortung als einem lieb sein kann. Deshalb: Die B’nai-B’rith-Loge mag zwar keinen juristisch durchsetzbaren Anspruch gegen den hr haben. Aber sie hat einen erheblichen moralisch-historischen Anspruch: auf vollständige Transparenz, auf schnelle Aufklärung und auf angemessene Wiedergutmachung. Und die Gesellschaft hat einen Anspruch darauf, dass der hr sich an den eigenen Maßstäben und dem sorgfältig gepflegten Selbstbild messen lässt. 

Denn klar ist: Erinnerungskultur ist einfach, solange sie nur andere betrifft. Verantwortung ist bequem, solange man sie nicht übernehmen muss. Und moralische Erhabenheit ist billig, solange sie nichts kostet.

Bedeutet im Umkehrschluss: Glaubwürdigkeit beweist sich, wenn die eigene Geschichte unbequem wird. Wenn man Fehler eingestehen muss. Wenn man nicht mehr mit dem Finger auf andere oder die vernebelte Vergangenheit zeigen kann. Davon haben wir nichts gewusst. Das ist zu lange her. Das ging doch alles mit rechten (Vorsicht: Zweideutigkeit beabsichtigt!) Dingen zu. Ach ja? Oder: ja eben!

Wie wäre es denn stattdessen mit: Radikale Transparenz, allumfassende Offenheit, einem aufrichtigen Interesse an der Aufklärung, einer unbedingten Verantwortungsübernahme und vielleicht etwas mehr Demut? Denn: Die Schatten der Vergangenheit verschwinden nicht dadurch, dass man lange genug wartet. Ganz und gar nicht! Manchmal werden sie dadurch nur noch länger. 

Der Autor ist Jurist, Vorsitzender des Landesverbandes der Jüdischen Gemeinden in Hessen und Präsidiumsmitglied des Zentralrats der Juden in Deutschland.

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