Europäische Union

»Terror-Rente«: Brüssel vertraut Zusicherungen aus Ramallah

EU-Kommissarin Dubravka Suica mit dem palästinensischen Regierungschef Mohammad Mustafa Foto: picture alliance / Anadolu

Die Europäische Kommission attestiert der Palästinensischen Autonomiebehörde (PA) Fortschritte »auf dem Weg zu politischen Reformen und zu partizipativer Demokratie«. Brüssel sieht vorerst keinen Grund, die Zusicherungen aus Ramallah in Zweifel zu ziehen, dass der sogenannte »Mörderlohn«, auch »Terror-Rente« genannt, tatsächlich abgeschafft wurde.

Das geht aus einer Antwort der für Nachbarschaftspolitik zuständigen EU-Kommissarin Dubravka Šuica auf eine schriftliche Anfrage der deutschen Europaabgeordneten Hildegard Bentele (CDU) hervor, die jetzt veröffentlicht wurde.

Israel: 2024 rund 144 Millionen Dollar »Terror-Rente«

Nach Angaben der israelischen Regierung betrugen die Auszahlungen im Rahmen der »Terror-Rente« im Jahr 2024 rund 144 Millionen Dollar. Die Europäische Union ist seit Langem mit Abstand größter Geldgeber der PA.

Zuletzt wurden Zweifel laut, dass die Zahlungen für in Israel inhaftierte oder an Angehörige getöteter palästinensischer Terroristen (»Märtyrer«) tatsächlich eingestellt wurden. Sowohl die israelische als auch die US-Regierung glauben, dass die Praxis des »Pay-for-slay« weitergeführt wird.

Bei einer Rede vor der Generalkonferenz seiner Fatah-Partei räumte PA-Präsident Mahmud Abbas am Wochenende ein, dass aktuell von Israel zurückgehaltene Steuergelder für seine Behörde zur Zahlung an »Häftlinge« verwendet werden sollen. Im vergangenen Jahr hatte Abbas hingegen gegenüber dem französischen Präsidenten Emmanuel Macron versprochen, die Praxis abzuschaffen, und einen entsprechenden Präsidialerlass herausgegeben.

»Unabhängige Prüfung in Auftrag gegeben«

Die EU-Kommission betonte nun erneut, man werde sicherstellen, dass europäische Steuermittel ordnungsgemäß verwendet würden. Abbas‘ Erlass sieht sie als »Engagement der Palästinensischen Behörde für ihre Reformagenda, die auf die Schaffung eines neuen Sozialschutzsystems abzielt, das ausschließlich auf Kriterien der Bedürftigkeit und Vulnerabilität beruht«. Zudem habe die PA eine »unabhängige Prüfung in Auftrag gegeben (…), um zu bestätigen, dass die Bargeldhilfen nach sozioökonomischen Kriterien zugewiesen werden. Die Kommission hat stets ausgeschlossen, dass ihre finanzielle Unterstützung für die Palästinensische Behörde für Zahlungen für Gefangene und Märtyrer verwendet wird.«

Alle EU-Beiträge im Rahmen des PEGASE-Mechanismus unterlägen »hohen Kontrollstandards, die durch Ex-ante-Prüfungen und Ex-post-Überprüfungen durchgesetzt werden«, schrieb Suica in ihrer Antwort auf die Anfrage von Bentele weiter. Der Europäische Rechnungshof habe diese Kontrolle als »solide bewertet«, so die Kommissarin. Allerdings liegt der letzte Bericht der Luxemburger Rechnungsprüfer zu den EU-Palästinahilfen bereits mehr als 13 Jahre zurück.

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Šuica betonte, dass »ein Teil der finanziellen Unterstützung für die Palästinensische Behörde ausdrücklich an konkrete Reformen geknüpft« sei. Die Gelder würden nur auf der Grundlage bestätigter Nachweise für die Erreichung vereinbarter Etappenziele freigegeben. Der Verfassungsentwurf, der Gegenstand einer öffentlichen Konsultation sei, enthalte zwar Bezugnahmen auf die Versorgung der Familien unter anderem von Märtyrern, Verwundeten und Gefangenen, um ihren humanitären Bedarf zu decken, aber »keinen Hinweis auf die Wiedereinführung früherer Regelungen«.

Es könne daher zum jetzigen Zeitpunkt nicht die Schlussfolgerung gezogen werden, so Šuica abschließend, »dass die abgeschaffte Regelung für Gefangene und Märtyrer innerhalb des künftigen palästinensischen verfassungsrechtlichen Rahmens wieder in Kraft gesetzt wird«.

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