Hunderte Juristinnen und Juristen haben sich für die Einleitung eines Verbotsverfahrens gegen die AfD vor dem Bundesverfassungsgericht ausgesprochen. Nach Angaben des Republikanischen Anwältinnen- und Anwältevereins (RAV) haben inzwischen mindestens 1051 Rechtsanwälte, Richter, Staatsanwälte, Verwaltungsjuristen, Unternehmensjuristen sowie Rechtsreferendare einen entsprechenden offenen Brief an die Bundesregierung und die Bundestagsabgeordneten unterzeichnet. Die Nachrichtenagentur AFP berichtete.
Mit dem Schreiben fordern die Unterzeichner die politischen Entscheidungsträger auf, zeitnah einen Verbotsantrag in Karlsruhe auf den Weg zu bringen. Sie berufen sich dabei auf ein rechtswissenschaftliches Gutachten der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF), das zu dem Schluss kommt, die Politik der AfD verstoße gegen das im Grundgesetz verankerte Menschenwürdeprinzip sowie gegen das Demokratieprinzip und sei deshalb verfassungswidrig.
Nach Auffassung des RAV tragen Bundesregierung und Bundestag die politische Verantwortung, die Voraussetzungen für ein Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht zu schaffen. Die Juristen warnen, ein Verzicht auf ein Verbotsverfahren könne der Demokratie schweren Schaden zufügen, falls die AfD ihre als verfassungsfeindlich bewerteten politischen Vorstellungen umsetzen könne.
»Neuer Autoritarismus«
Die RAV-Vorsitzende Angela Furmaniak erklärte, das Grundgesetz stelle mit dem Parteiverbotsverfahren ein Instrument bereit, das nun genutzt werden müsse. Die Politik dürfe sich »nicht mehr hinter Scheinargumenten verstecken«, sondern müsse »handeln, bevor es zu spät ist«.
Kritik an dieser Forderung kommt von der Gründerin des Bündnisses Sahra Wagenknecht (BSW). Sie bezeichnete bereits die Debatte über ein mögliches Verbot als problematisch und sprach von einem »neuen Autoritarismus, der aus Unfähigkeit zur sachlichen Auseinandersetzung immer ungenierter nach Verboten ruft«.
Das BSW hatte Ende Juni zudem ein Ende der bisherigen Abgrenzung gegenüber der AfD gefordert und der Partei Wahlkampfdebatten vor den Landtagswahlen in Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern angeboten. Die AfD lehnte direkte Wahlkampfduelle zwar ab, erklärte sich jedoch grundsätzlich zu Gesprächen mit dem BSW bereit, sollte die Partei in die Landtage einziehen.
Bestand der Bundesrepublik
Nach Artikel 21 Absatz 2 des Grundgesetzes können Parteien verboten werden, wenn sie darauf ausgerichtet sind, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden. Einen entsprechenden Antrag können ausschließlich Bundesregierung, Bundestag oder Bundesrat beim Bundesverfassungsgericht stellen.
Die AfD wird vom Bundesamt für Verfassungsschutz als rechtsextremistischer Verdachtsfall beobachtet. Mehrere Landesverbände der Partei werden von den jeweiligen Verfassungsschutzbehörden bereits als gesichert rechtsextremistisch eingestuft. ja