Landgericht Berlin

Gericht: »From the River to the Sea« ist Aufruf zur Judenvernichtung

Demonstration in Berlin am 27. September 2025 Foto: picture alliance / Ipon

Das Landgericht Berlin I hat in einem Urteil die Strafbarkeit der Parole »From the River to the Sea« bekräftigt und einen 25-jährigen Angeklagten zu einer Geldstrafe von 2700 Euro verurteilt. Neben der Benutzung des Ausspruchs wurde er auch für die Verbreitung von Propagandafotos der Hamas auf Instagram bestraft.

Die 2. Große Strafkammer des Landgerichts befand, dass die Parole untrennbar mit der Programmatik der in Deutschland als verbotene Terrororganisation eingestuften Hamas verbunden sei. Nach Paragraph 86a des Strafgesetzbuchs dürfe sie deshalb nicht bei Demonstrationen skandiert werden.

Laut einer Pressemitteilung des Landgerichts sagte die Vorsitzende Richterin in der Urteilsbegründung: »Wer diese Wortfolge nutzt, unterstützt die Terrororganisation Hamas und deren Hauptziel der Vernichtung Israels.« Es handele sich um eine »bildliche Darstellung« der Forderung nach Tötung und Vertreibung von Juden.

Der Angeklagte hatte die Parole im Dezember 2024 auf einer Demonstration in Berlin unter dem Motto »Gegen Verdrängung und Siedlungskolonialismus« skandiert. Die Menge hatte ihm darauf mit dem zweiten Teil, »Palestine will be free«, geantwortet. Der Charakter als Hamas-Parole sei ihm dabei bewusst gewesen, so das Gericht. Der Ausspruch werde zumindest seit dem 7. Oktober 2023 bewusst eingesetzt, um Solidarität mit den Absichten und Methoden der Hamas zu bekunden. 

Anrufung des Bundesgerichtshofs wahrscheinlich

Spätestens seit dem 7. Oktober 2023 werde die Wortfolge in der Öffentlichkeit mit der Absicht der Hamas, Israel zu zerstören, in Zusammenhang gebracht. Dass sie historisch betrachtet auch auf israelischer Seite gebräuchlich gewesen sei, wertete die Kammer als »unerheblich«. Die Hamas habe sich den Slogan »durch Übung und Autorisierungsakt« zu eigen gemacht. Er werde von radikalen Kräften im pro-palästinensischen Milieu genutzt, um das Existenzrecht Israels zu negieren.

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Das grundgesetzliche Recht auf freie Meinungsäußerung müsse daher zurücktreten. Es wird erwartet, dass der Angeklagte das Urteil per Revisionsverfahren beim Bundesgerichtshof anfechten wird. Bislang gibt es keine einheitliche Rechtsprechung in Deutschland zur Strafbarkeit von »From the River to the Sea«. Andere Landgerichte hatten entschieden, dass die Parole nicht automatisch einen Bezug zur Hamas habe.

Allerdings erklärte das Verwaltungsgericht Bremen das Verbot der Parole vor zwei Wochen für rechtens. Es wies die Klage der Anmelderin einer Demonstration gegen Auflagen der Stadt Bremen ab, welche die Verwendung untersagt hatte. »Bei lebensnaher Betrachtung« sei davon auszugehen, dass mit der Parole die Auslöschung Israels und die Vertreibung der dort lebenden Juden gefordert werde, heißt es in der Bremer Urteilsbegründung. Überdies erfülle der Ausspruch in diesem Fall den Straftatbestand der Billigung von Straftaten, nämlich des Angriffs der Hamas auf Israel am 7. Oktober 2023. mth

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