Weil ein Gast das Wort »Hummus« hebräisch aussprach, soll ein Mitarbeiter eines arabischen Restaurants in Prenzlauer Berg sich geweigert haben, ihn zu bedienen. Diesen Vorwurf erhebt die Beratungsstelle OFEK e. V. gemeinsam mit dem Betroffenen. OFEK berät und begleitet in Fällen von antisemitischer Gewalt und Diskriminierung.
Der Vorfall selbst habe sich Mitte Februar ereignet, als der Gast mit seiner Begleiterin Essen bestellte. Der Restaurantmitarbeiter habe ablehnend auf die Bestellung und auf die Aussprache des Gastes reagiert. So schilderte der Betroffene es gegenüber OFEK. Der Kellner soll seine Ablehnung außerdem mit »Gestik und Mimik« gezeigt haben.
Der Gast soll daraufhin gesagt haben, dass er aus Israel stamme. Er soll den Kellner gefragt haben, ob dies der Grund sei, warum er ihn nicht bedienen wolle. »Dann bitte nicht«, soll der Restaurantmitarbeiter gesagt und auf die Tür gezeigt haben. »In dem darauffolgenden Wortwechsel machte der Mitarbeiter deutlich, dass er dem Kläger eine bestimmte politische Haltung aufgrund seiner Herkunft zuschrieb«, heißt es in einer Mitteilung von OFEK.
Der »Tagesspiegel« hat mit dem Israeli gesprochen. Er sei an jenem Sonntag im Februar 2026 mit einer Freundin durch Prenzlauer Berg spazieren gegangen, so Elias W. »Die Sonne schien gefühlt das erste Mal seit Wochen.« Irgendwann hätten der 35-Jährige und seine Begleiterin Hunger bekommen. Also hätten sie auf Google Maps nach Lokalen gesucht und seien schließlich im »Al Hamra« nahe des Helmholtzplatzes gelandet.
»Als ich den Kellner freundlich nach dem Unterschied zweier Hummus-Gerichte fragte, starrte er mich zunächst genervt an und korrigierte mich scharf: ›Du meinst Hummos‹«, berichtete Elias W. dem Tagesspiegel. Erst habe er gar nicht verstanden, worauf der Mitarbeiter hinauswill, dann soll er laut seiner Erinnerung gesagt haben: »Chummus ist ein israelisches Wort, wir sind hier in einem palästinensischen Ort, wir sagen Hummos.«
»Meine Freundin und ich wollten einfach nur Hummus essen. Es war eine zutiefst demütigende Erfahrung wegen meines hebräischen Akzents und meiner Herkunft aus einem Restaurant verwiesen zu werden.« Elias W.
Schließlich habe die Bedienung auf das Frühstückscafé »Benedict« auf der gegenüberliegenden Straßenseite verwiesen und den beiden Freunden bedeutet, dorthin zu gehen. Diese hätten daraufhin das Lokal verlassen.
Beim »Al Hamra« weist man Diskriminierungsvorwürfe zurück. Zwar habe der Kellner die »Hummus«-Aussprache des Gastes korrigiert. »Das ist völlig normal, passiert sprichwörtlich im Vorbeigehen und wird von unseren Gästen gewöhnlich mit Humor genommen. Es ist keineswegs selbstverständlich, dass jeder die genauen Namen unserer Gerichte kennt. Da es Teil unserer Philosophie ist, der Gemeinschaft unsere Kultur näherzubringen, helfen wir hierbei gerne weiter«, teilte das »Al Hamra« dem Tagesspiegel mit.
Eine Aufforderung zu gehen oder eine Weigerung, die Gäste zu bedienen habe es jedoch nicht gegeben, erklärte die Personalleiterin des Ladens gegenüber dem Tagesspiegel. Der Kellner habe den Gästen lediglich »die Tür geöffnet«, nachdem diese bereits geäußert hatten, dass sie gehen möchten – und »zwar ausschließlich deshalb, weil die Gäste grundlos eine Szene machen wollten, während die anderen Gäste in Ruhe ihr Frühstück genießen wollten«, heißt es weiter.
Entschädigung nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz?
Zudem verwies das »Al Hamra« darauf, dass es im Team des Restaurants hebräisch sprechende Juden ebenso wie arabisch sprechende Muslime und deutsch sprechende Christen gebe. Das Restaurant sei seit 25 Jahren einer der »multikulturellsten und progressivsten Orte Berlins«, in dem Laden seien alle Menschen willkommen, die für »Frieden und Gleichbehandlung eintreten«. Auch in der Jüdischen Allgemeinen wurde das Restaurant bereits lobend erwähnt: Dort könnten sie jederzeit ihren Schlüssel deponieren, erklärte ein deutsch-jüdisches Paar, das in der Nähe wohnt.
Von OFEK hieß es allerdings bereits Anfang August, der Betroffene habe sich zunächst mit einer Diskriminierungsbeschwerde an das Restaurant gewandt. Als diese unbeantwortet blieb, habe auch ein Anwalt im Namen des Klägers das Restaurant zu einer Entschuldigung aufgefordert.
Doch auf beides habe das Restaurant bisher nicht reagiert. »Meine Freundin und ich wollten einfach nur Hummus essen. Es war eine zutiefst demütigende Erfahrung wegen meines hebräischen Akzents und meiner Herkunft aus einem Restaurant verwiesen zu werden«, wird der Betroffene in der Mitteilung von OFEK zitiert.
Fitnessstudio verklagt
Deswegen habe man sich dazu entschieden, vor dem Amtsgericht Entschädigung nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) einzuklagen. Das AGG schützt etwa vor Benachteiligungen in Beruf und Alltag, auch wenn etwa »öffentlich angebotene Dienstleistungen« verwehrt werden.
Die »Taz« verwies in diesem Zusammenhang auf die Klage der Sintiza Kelly Laubinger aus Schleswig-Holstein. Sie hatte vor einigen Jahren ein Fitnessstudio in Neumünster verklagt, weil es ihr wegen ihrer ethnischen Zugehörigkeit die Aufnahme verweigert hatte. Das Amtsgericht Neumünster verurteilte den Fitnessstudiobetreiber zur Zahlung eines Schmerzensgelds. ja