Mehr als 56 Jahre nach dem tödlichen Brandanschlag auf ein jüdisches Gemeindezentrum in München haben die Ermittler einen neuen Erkenntnisstand vorgelegt. Nach den wiederaufgenommenen Untersuchungen erhärtete sich der Verdacht gegen einen Deutschen, der bereits 2020 gestorben ist. Sieben Menschen kamen bei dem Anschlag 1970 ums Leben.
Das Feuer war am Abend des 13. Februar 1970 in der Reichenbachstraße 27 gelegt worden. In dem Gebäude der Israelitischen Kultusgemeinde München und Oberbayern befanden sich unter anderem ein jüdisches Seniorenheim und ein Gästehaus. Außerdem gab es dort ein jüdisches Restaurant, das zum Zeitpunkt des Anschlags geschlossen war.
Zwischen 20.40 und 20.55 Uhr wurde nach den bisherigen Erkenntnissen an mehreren Stellen ein Benzingemisch im Treppenhaus verteilt und anschließend entzündet. Da das vierstöckige Treppenhaus wie ein Kamin wirkte, breiteten sich die Flammen und der Rauch innerhalb kürzester Zeit aus. Der einzige Zugang zum Gebäude führte über diesen Bereich, sodass den Bewohnern der Fluchtweg abgeschnitten wurde.
Neuer Hinweis führte zur Wiederaufnahme
Sieben jüdische Bewohner starben in den Flammen. Bei ihnen handelte es sich um Holocaust-Überlebende. Weitere 15 Menschen wurden verletzt, vier von ihnen schwer. Der Sachschaden belief sich damals auf rund 730.000 D-Mark.
Die Generalstaatsanwaltschaft München nahm die Ermittlungen im April 2025 erneut auf. Grundlage dafür war ein Hinweis aus der Bevölkerung. Das Verfahren war zuvor vom Generalbundesanwalt im Jahr 2017 eingestellt worden.
Eine Zeugin hatte Angaben zu einem möglichen Täter gemacht. Sie stand über einen nahen Angehörigen in Verbindung zu dem Verdächtigen, der in den 1970er-Jahren einen engen Kontakt zu diesem Familienmitglied gehabt haben soll. Nach dessen Tod entschloss sich die Frau, ihre Erkenntnisse den Behörden mitzuteilen.
Alte Akten der Staatsanwaltschaft
Daraufhin überprüften Ermittler der Generalstaatsanwaltschaft und des polizeilichen Staatsschutzes beim Polizeipräsidium München unter anderem alte Akten der Staatsanwaltschaft München I und des Generalbundesanwalts. Zusätzlich wurden Personen aus dem Umfeld des mutmaßlichen Täters befragt.
Nach Einschätzung der Ermittler verdichteten sich die Hinweise dabei erheblich. Bei dem Verdächtigen soll es sich um einen damals 25 Jahre alten Deutschen gehandelt haben, der sich regelmäßig in der Umgebung des jüdischen Seniorenheims aufhielt.
Besonders belastend ist eine Aussage, wonach der Mann am Abend des Anschlags in unmittelbarer Nähe des Tatortes mit Blick auf das Gebäude gesagt haben soll, die Juden hätten »alles« und er wolle »sie anzünden«. Rund 15 Minuten später stand das Gebäude in Flammen.
Hinweise auf rechtsextreme Gesinnung
Die ursprüngliche Zeugin gab diese Äußerungen nach eigenen Angaben aufgrund eines Gesprächs mit ihrem inzwischen verstorbenen Angehörigen wieder. Weitere Familienmitglieder bestätigten den Ermittlern die entsprechenden Angaben.
Auch die weiteren Ermittlungen ergaben nach Angaben der Behörden ein Bild, das zum Verdacht gegen den Mann passte. Der Verstorbene soll dem rechten politischen Spektrum angehört und eine ausgeprägte antisemitische Haltung vertreten haben. Zeugen beschrieben ihn demnach unter anderem als Antisemiten mit einem »Hitler-Tick«.
Bereits als Jugendlicher soll er sich intensiv mit Adolf Hitler beschäftigt und dessen Reden auf Schallplatten angehört haben. Außerdem habe er Schießübungen am Obersalzberg durchgeführt, der während der NS-Zeit zum sogenannten Führersperrgebiet gehört hatte.
Veurteilung zu einer Jugendstrafe
Der Verdächtige soll zudem früh eine Neigung zum Umgang mit Sprengstoff gezeigt haben. In den 1960er-Jahren zerstörte er nach den Ermittlungsakten zwei Münchner Telefonhäuschen mit Sprengstoff und wurde dafür zu einer Jugendstrafe verurteilt.
Ein ehemaliger Mitschüler schilderte den Hass des Mannes auf Juden als einen wesentlichen Bestandteil seiner Persönlichkeit. Eine frühere Schulleiterin beschrieb ihn als kühl berechnend und geltungssüchtig. Sie berichtete außerdem von einer Auseinandersetzung, bei der er einen Dolch der Hitlerjugend eingesetzt haben soll, den ihm sein Vater geschenkt hatte.
Auch ein von der Operativen Fallanalyse Bayern erstelltes Täterprofil weist nach Einschätzung der Ermittler deutliche Übereinstimmungen mit dem inzwischen verstorbenen Mann auf.
Verfahren trotzdem eingestellt
Eine gerichtliche Klärung wird es jedoch nicht mehr geben. Der mutmaßliche Täter starb bereits 2020. Gegen einen Verstorbenen kann in Deutschland keine Anklage mehr erhoben werden.
Zudem ließ sich nach den neuen Ermittlungen nicht abschließend feststellen, ob der Mann allein gehandelt haben könnte oder möglicherweise Teil einer Gruppe war. Konkrete belastbare Hinweise auf weitere Beteiligte fanden die Ermittler allerdings nicht.
Die Generalstaatsanwaltschaft München stellte das Verfahren deshalb ein. Nach ihrer Bewertung sprechen die Ergebnisse der wiederaufgenommenen Ermittlungen zwar deutlich für eine Täterschaft des inzwischen verstorbenen Deutschen. Eine abschließende rechtliche Feststellung sei jedoch nicht mehr möglich.
Für den Verstorbenen gelte daher die »postmortale Unschuldsvermutung«.