Bei der letzten Reichstagswahl der Weimarer Republik am 5. März 1933 war Hitler schon fünf Wochen Kanzler, die Verfolgung von Sozialdemokraten und Kommunisten hatte begonnen. Die freien Medien wurden eingeschränkt, Wahlveranstaltungen des linken Spektrums gestört, verboten und gewaltsam gestürmt, Plakate der Opposition systematisch überklebt und herabgerissen. Von einer wirklich freien Wahl konnte nicht mehr die Rede sein. Die NSDAP erhielt 43,9 Prozent der Stimmen, zweitstärkste Partei war die SPD mit 18,3 Prozent. Allgemein war die Überraschung groß, dass die Nationalsozialisten trotz dieser für sie überaus vorteilhaften Bedingungen die absolute Mehrheit verfehlt hatten.
Doch gemeinsam mit seinen Koalitionspartnern des nationalkonservativen Spektrums und dank der von Präsident Hindenburg gewährten Vollmachten ließ Hitler die Mandate der KPD annullieren. Nunmehr mit einer komfortablen Mehrheit ausgestattet, gelang es den Nationalsozialisten, die Parteien der Mitte am 24. März zur Billigung des Gesetzes zur Behebung der Not von Volk und Reich zu bewegen, für die zwei Drittel der Stimmen erforderlich waren. Bekannt ist diese Verfassungsänderung als Ermächtigungsgesetz, weil sie Hitler diktatorische Vollmachten einräumte. Im Juli 1933 war deshalb der Reichstag bereits nicht mehr notwendig, um das Verbot aller Parteien außer der NSDAP zu verkünden.
Die deutsche Demokratie der Zwischenkriegszeit war zu Ende gegangen. Und doch: war das nicht demokratisch legitimiert? Über 17 Millionen Wählerinnen und Wähler hatten im März 1933 für die Nationalsozialisten gestimmt, die damit ihren Stimmanteil gegenüber November 1932 um zehn Prozent und die Gesamtzahl ihrer Wähler um über fünf Millionen gesteigert hatten.
Die AfD ist nicht die NSDAP. Eine Gleichsetzung wäre historisch falsch. Schon alleine, weil es damals keinen Verfassungsschutz gab, der eine Einstufung der NSDAP als gesichert rechtsextremistisch vorgenommen hätte.
Wenn heute angesichts des Wahlerfolgs der AfD in Sachsen-Anhalt – deren Stimmanteil nur 0,1 Prozent niedriger als der der NSDAP 1933 ist – wieder vor einer rechtsextremen Regierung gewarnt wird, so ist zunächst festzuhalten: Die AfD ist nicht die NSDAP. Eine Gleichsetzung wäre historisch falsch. Schon alleine, weil es damals keinen Verfassungsschutz gab, der eine Einstufung der NSDAP als gesichert rechtsextremistisch vorgenommen hätte. Zu dieser Erkenntnis hätte die Wählerschaft selbst kommen müssen.
Und in der Tat hatte es damals zahllose Warnungen vor der NSDAP gegeben. Ihr bemerkenswert schlankes 25-Punkte-Programm war bekannt und galt seit der Bamberger Führertagung vom Februar 1926 als unabänderlich, als sakrosankt. Lesen konnte man dort etwa die Forderung nach »Land und Boden (Kolonien)« zur »Ansiedlung«. »Staatsbürger kann nur der sein, wer Volksgenosse ist. Volksgenosse kann nur sein, wer deutschen Blutes ist« – »kein Jude kann daher Volksgenosse sein.« »Jede weitere Einwanderung Nicht-Deutscher ist zu verhindern.«
Von seinem nochmals radikaleren, aber viel weitschweifigeren Buch »Mein Kampf« verkaufte Adolf Hitler bis Januar 1933 fast 300.000 Stück. Seine Reden zogen die Massen an und auch andere Politiker der Partei fanden begeisterte Zuhörer. Und selbst wenn darin weder Holocaust noch Weltkrieg konkret angekündigt wurden, war doch glasklar zu erkennen, dass diese Partei weder friedlich noch demokratisch gesinnt war. Mehr noch, bereits im Januar 1930 war sie in Thüringen erstmals an einer Regierung beteiligt gewesen. Es hatte eine Säuberung der Verwaltung von unliebsamen Beamten gegeben, die Polizei wurde mit eigenen Anhängern aufgestockt, der Umbau der Verwaltung im nationalsozialistischen Sinne begann. Die Bestätigung dieser Politik erfuhr die NSDAP im Juli 1932, als sie bei der Landtagswahl 42,5 Prozent erhielt. Gauleiter Fritz Sauckel wurde daraufhin als Leitender Staatsminister Regierungschef.
Diese Regierungsbeteiligung entzauberte die NSDAP nicht. Wer gehofft hatte, dass sie sich in Thüringen nicht durchsetzen würde, sah sich eines Besseren belehrt – obwohl oder gerade weil man der Partei keine Wählertäuschung vorwerfen konnte. Sauckel und sein Kollege, der spätere Reichsinnenminister Wilhelm Frick, lieferten tatsächlich, was sie versprochen hatten. Ihr Rechtspopulismus, der auf eine Abschaffung der Demokratie hinauslief, war genau das, was große Teile der Wählerschaft wollten. Im Reich war die SPD im März 1933 nicht mehr stark genug, um erfolgreich dagegen zu kämpfen.
Berlin ist nicht Weimar, 2026 ist nicht 1933. Die Väter und wenigen Mütter des Grundgesetzes haben aus dem Untergang der ersten deutschen Demokratie gelernt und Schutz- und Verteidigungsmechanismen für den Erhalt einer freiheitlichen Gesellschaft vorgesehen. Das Parteienverbot ist sicher das schärfste davon, und es ist völlig zu Recht mit hohen Hürden versehen: Die Entscheidung trifft das Bundesverfassungsgericht, einen Antrag können nur Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung stellen.
Dazu ist es im Falle der AfD bislang nicht gekommen, obwohl verschiedene Landesämter für Verfassungsschutz und 2025 auch das Bundesamt für Verfassungsschutz die Partei als »gesichert rechtsextrem« einstuften. Diese Einstufung wird teilweise noch gerichtlich überprüft, aber die Diskrepanz zwischen der Bewertung einer Bundesbehörde und der daraus eben nicht resultierenden Handlung der Bundesregierung bzw. von Bundestag und -rat sind dennoch bemerkenswert.
Vertraut die Bundesregierung dem Verfassungsschutz nicht?
Als wesentlich Begründung dafür gelten die unklaren Erfolgsaussichten eines Verfahrens vor dem Verfassungsgericht. Hier muss sich die Regierung fragen lassen, ob sie den Erkenntnissen ihrer eigenen Behörde nicht vertraut, bzw. grundsätzlich, ob ein Verfahren nicht gerade der Herstellung von Klarheit dienen sollte. Im Diskurs bedeutsamer ist aber das immer wieder vorgebrachte Argument, dass es angesichts der Wahlerfolge der AfD undemokratisch und wählerverachtend sei, sie zu verbieten. Man könne nicht so viele Wählerinnen und Wähler zu Verfassungsfeinden und Rechtsextremisten erklären.
44 Prozent Stimmanteil in Sachsen-Anhalt entsprechen 576.037 Stimmen. Angesichts einer Gesamtbevölkerung in Deutschland von über 83 Millionen sollte man diese Zahl nicht überbewerten, selbst unter Berücksichtigung einer bundesweit natürlich viel größeren Anhängerschaft der Partei. Vollends absurd wird dieses Argument allerdings mit Blick auf die Geschichte: Selbstverständlich waren die 17 Millionen Wählerinnen und Wähler der NSDAP 1933 nicht allesamt blutlüsterne Rechtsextreme und Judenmörder. Doch sie zwangen den anderen 49 Millionen Deutschen der damaligen Zeit ihren Willen auf und gingen den ersten Schritt, der ein ganzes Volk auf den Weg zu Völkermord und Weltkrieg führte.
Nach der Wahl im März 1933 war die Weimarer Demokratie Geschichte. Die letzte Chance zum Handeln hätte sich wohl im November 1932 ergeben, als die NSDAP »nur« 11,7 Millionen Menschen überzeugte. Die rechtsnationalen Eliten verhinderten das damals, sie versuchten die Einbindung Hitlers, um ihn auf diese Weise zu zähmen. Das Gegenteil geschah und die NSDAP steigerte ihre Wählerschaft um fünfeinhalb Millionen innerhalb von vier Monaten.
Die Demokratie muss sich vor den Radikalen schützen
Ein Parteiverbot war in der Weimarer Verfassung nicht vorgesehen. Doch schon damals hätte gegolten, was auch heute richtig ist: Die Demokratie muss sich vor den Radikalen schützen. Wer die NSDAP wählte, war entweder ein überzeugter Nationalsozialist oder er billigte – aus welchen Gründen auch immer – deren Ziele. Jenseits von echtem Hass mögen damals wie heute Täuschung, Verwirrung oder auch Unwissen dazu geführt haben, dass Menschen die Demokratie ablehnen und Parteien wählen, die diese beenden wollen. Die Gründe dafür zu analysieren, ist historisch von großer Bedeutung. Aber es entbindet nicht von konkretem politischem Handeln, genauso wenig wie von der Pflicht zur Aufklärung und zum demokratischen Wettbewerb. Aber das ist eben nur in einer Demokratie möglich.
Deshalb müssen wir mit allen Mitteln des Rechtsstaats dafür sorgen, dass unsere Demokratie nicht aus Ignoranz oder Dummheit – gewissermaßen unabsichtlich – zerstört wird. Sie gegen ihre Abschaffung zu verteidigen, ist alles, nur nicht undemokratisch. Indem wir die Entschlossenheit und Stärke zeigen, das Schwert des Parteienverbots zu nutzen, beweisen wir die Handlungsfähigkeit, die die AfD der Politik stets abspricht. Das ist nicht die Delegation von Verantwortung an die Justiz, sondern ganz im Gegenteil deren Einsatz für den Staat. So schützen wir uns vor den Rechtsextremen, die unser Gemeinwesen abschaffen möchten und die AfD tragen. Zugleich schützen wir diejenigen vor sich selbst, die diese Partei aus Unkenntnis, aus Ärger oder als Verführte wählen, aber nicht die Demokratie abschaffen wollen.
Der Autor ist Historiker und seit 2016 Professor für Holocaust-Studien an der Touro University Berlin.