In Nordrhein-Westfalen ermittelt die Staatsanwaltschaft Düsseldorf gegen mehr als 30 Menschen, die sich mit gefälschten Dokumenten als Nachfahren von Opfern der Nationalsozialisten ausgegeben haben sollen. Auf diesem Weg haben sie offenbar versucht, die deutsche Staatsangehörigkeit zu erhalten. Das berichten das Nachrichtenmagazin »Der Spiegel« und und der Sender »n-tv«.
Laut Staatsanwaltschaft richtet sich das Verfahren derzeit gegen 32 Beschuldigte. Sie sollen beim Bundesverwaltungsamt in Köln entsprechende Anträge gestellt haben. Dabei seien offenbar Urkunden und biografische Angaben verwendet worden, die eine Abstammung von Menschen vortäuschen sollten, die während der NS-Zeit verfolgt und aus Deutschland vertrieben worden waren.
Der »Spiegel« berichtet, dass ein großer Teil der Verdächtigen aus China stammen soll. Einige von ihnen sollen demnach versucht haben, über die angebliche jüdische Familiengeschichte eine neue Identität in Deutschland aufzubauen.
Fingierte Familiengeschichten
Das Magazin schreibt zudem von Hinweisen, wonach einzelne Beschuldigte international gesucht worden sein könnten, unter anderem wegen Mordes oder Entführung. Die Staatsanwaltschaft Düsseldorf bestätigte diese Darstellung allerdings nicht. Belastbare Erkenntnisse über mögliche Straftaten der Verdächtigen im Ausland lägen nicht vor, erklärte ein Sprecher. Solche Vorwürfe seien zudem nicht Bestandteil des aktuellen Ermittlungsverfahrens.
Im Mittelpunkt steht eine Regelung des Grundgesetzes, die eigentlich den Opfern der nationalsozialistischen Verfolgung und ihren Nachkommen zugutekommen soll. Artikel 116 ermöglicht es Menschen, die im »Dritten Reich« ausgebürgert wurden, beziehungsweise deren Nachkommen, die deutsche Staatsangehörigkeit wiederzuerlangen.
Diese Regelung soll nach den bisherigen Erkenntnissen von den Verdächtigen ausgenutzt worden sein. Mit fingierten Familiengeschichten und Dokumenten sollen sie einen Anspruch auf Einbürgerung vorgetäuscht haben.
Fortgang des Verfahrens
Wie viele Anträge tatsächlich erfolgreich waren und ob beziehungsweise in welchem Umfang deutsche Staatsangehörigkeiten auf diese Weise erlangt wurden, ist noch nicht bekannt. Auch zur Zahl der Fälle, in denen gefälschte Unterlagen verwendet worden sein sollen, machte die Staatsanwaltschaft mit Blick auf die laufenden Ermittlungen keine näheren Angaben.
Das Bundesverwaltungsamt wollte sich ebenfalls nicht zu den konkreten Vorwürfen äußern. Wegen des laufenden Ermittlungsverfahrens könne man zu dem Fall derzeit keine Auskunft geben. Die Ermittlungen sind noch nicht abgeschlossen. Die Staatsanwaltschaft betonte, weitere Einzelheiten könnten derzeit nicht veröffentlicht werden, weil dadurch der Fortgang des Verfahrens gefährdet werde. im