Die AfD verwendet nach Ansicht des Sprachforschers Henning Lobin Sprachpolitik als »trojanisches Pferd«. Sie nutze dies als Vehikel, um Themen leichter in der politischen Debatte zu positionieren, erläutert der Direktor des Leibniz-Instituts für Deutsche Sprache in Mannheim im Interview. So verbinde sie ihre Kritik am Gendern mit der gesellschaftspolitischen Ablehnung der »Ehe für alle«.
Herr Professor Lobin, die deutsche Sprache spielt im AfD-Parteiprogramm eine große Rolle. Welche Gründe sehen Sie als Sprachforscher?
Lobin: Die AfD nutzt die deutsche Sprache als einen Identitätsanker für das Deutschtum schlechthin. Man kann ein solches Anliegen, nämlich die deutsche Identität zu adressieren, nur sehr schwer direkt zum Ausdruck bringen. Man benötigt dafür eine Art Medium.
Das vielleicht zugänglichste Medium, um deutsche Identität in diesem politischen Sinne zu transportieren, ist für die AfD die deutsche Sprache. Das verfolgt sie seit 2016, als ihr Grundsatzprogramm veröffentlicht wurde. Und dies wird auch in den aktuellen Landeswahlprogrammen aufgegriffen. Sprachpolitik als Thema
Sie sagen, dass die AfD die Sprache als »trojanisches Pferd« benutzt. Inwiefern?
Das bezieht sich auf den Umgang mit Sprachpolitik. Sie hat in Deutschland nach 1945 bis zum Aufkommen der AfD nur eine ganz geringe Rolle gespielt. Die AfD hat Sprachpolitik als Thema »entdeckt« und bewirtschaftet es sehr intensiv. Sprache und sprachbezogene Themen sind nämlich vielen Menschen sehr wichtig. Wir haben alle ein Verhältnis und eine Meinung zur Sprache, zu bestimmten Wörtern, zur Sprachverwendung.
Greift eine Partei also Sprache als Thema auf, kann man für viele Menschen anschlussfähig werden. Sieht man sich nun beispielsweise an, wie die Ablehnung des Genderns bei der AfD mit der gesellschaftspolitischen Ablehnung der »Ehe für alle« und geschlechtlicher Diversität in Verbindung gebracht wird, kann man erkennen, wie diese Strategie funktioniert.
Wenn man ein sprachpolitisches Thema also in dieser Weise mit einem anderen politischen Thema verknüpft, benutzt man Sprachpolitik wie ein Trojanisches Pferd als Vehikel und kann dadurch andere Themen leichter in der politischen Debatte positionieren.
Kritik an gendergerechter Sprache
Die Forderung der AfD für ein aus ihrer Sicht »vernünftiges Deutsch« richtet sich vor allem gegen die sogenannte Gendersprache. Verändert dies auch die Sprache in der Politik?
Kritik an der gendergerechten Sprache ist zu einem sehr aufgeladenen politischen Thema geworden - und die AfD ist auf Kritik geradezu programmiert, wenn jemand mit derartigen Sprachformen öffentlich in Erscheinung tritt. Das hat Folgen. Wenn man vermeiden will, damit in den Fokus zu geraten, formuliert man anders, um die eigentliche Aussage nicht schon auf dieser Ebene angreifbar zu machen.
Im Wahlprogramm zur Wahl in Sachsen-Anhalt gibt es ein eigenes Unterkapitel mit dem Titel »Vernünftiges Deutsch durchsetzen«. Da steht auf einer ganzen Seite nicht nur, dass Gender-Sonderzeichen verboten werden sollen, sondern auch Partizipialformen wie Studierende statt Studenten oder Paarformen wie Schülerinnen und Schüler. Es stellt sich die Frage, ob es rechtlich überhaupt möglich ist, in dieser Weise in den persönlichen Sprachgebrauch von Schreibenden einzugreifen.
Dies steht nämlich im Gegensatz zu dem, was im Grundgesetz zur diskriminierungsfreien Sprachverwendung gesagt wird - und im Gegensatz zum AfD-Grundsatzprogramm von 2016, wo gerade eine »Sprachpolizei« abgelehnt wird. In dieser Hinsicht ist die Haltung der AfD nicht konsequent, wenn sie einerseits Liberalität der Sprachverwendung und andererseits Verbote fordert.
Pathologisierung politischer Gegner
Andersdenkende werden von AfD-Politikern als »Seelenverwundete« bezeichnet oder mit Begriffen wie Identitätsstörung und Schuldkomplex charakterisiert. Welche Rolle spielt die Pathologisierung des politischen Gegners?
Eine solche Pathologisierung ist in zweierlei Hinsicht problematisch. Zum einen, weil sie wirkliche Erkrankungen verharmlost oder verächtlich macht. Und zum anderen, weil damit eine metaphorische Verschiebung der politischen Auseinandersetzung vorgenommen wird. Dadurch wird alles, was man mit Krankheiten verbindet, in die politische Sphäre übertragen. Und natürlich verbindet man mit Krankheiten etwas Schlechtes, das über einen kommt und von dem man wieder geheilt werden will.
Es ist ein Trend, den wir Sprachwissenschaftler in der öffentlichen Kommunikation seit einigen Jahren beobachten - unser soziales Verhalten wird zunehmend durch psychologische Kategorien beschrieben. Wir drücken unserem Gegenüber einen psychologischen Stempel auf, wenn wir beispielsweise von toxischem oder narzisstischem Verhalten sprechen.
»Es stellt sich die Frage, ob es rechtlich überhaupt möglich ist, in dieser Weise in den persönlichen Sprachgebrauch von Schreibenden einzugreifen.«
In einer politischen Auseinandersetzung gehört es jedoch zum demokratischen Umgang, dass man die Meinung des anderen zunächst zur Kenntnis nimmt und dann versucht, diese zu widerlegen, wenn man sie nicht teilt, anstatt sie zu pathologisieren. Wenn man den Eindruck erweckt, was der andere sagt, ist gar keine Meinung, sondern eine Krankheit, dann legt man die Axt an die demokratische Diskussionskultur. Das muss man verurteilen. Deutsch als Staatssprache
Im Grundgesetz ist das Recht auf freien Gebrauch der Sprache verankert. Wenn es nach dem Willen der AfD geht, soll in der Verfassung Deutsch zudem als Staatssprache festgeschrieben werden. Eine gute Idee?
Im Vergleich zu den anderen deutschsprachigen Ländern wie Österreich und der Schweiz ist das deutsche Grundgesetz hier sehr unbestimmt. Das Wort Sprache kommt nur ein einziges Mal im gesamten Text vor. In Artikel 3 Absatz 3 steht: Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat, Herkunft und seines Glaubens benachteiligt oder bevorzugt werden. Hier geht es allerdings nicht um die deutsche Sprache, sondern um Sprache überhaupt, um Verschiedenartigkeit und sogar Mehrsprachigkeit.
Nicht geregelt ist das Deutsche als Staatssprache. Es gab immer wieder Versuche, dies ins Grundgesetz aufzunehmen. Bereits kurz nach der erstmaligen Wahl der AfD in den Deutschen Bundestag hat die Fraktion im Februar 2018 einen Antrag auf Änderung des Grundgesetzes gestellt, um dort Deutsch als Staatssprache aufzunehmen.
Das wurde abgelehnt, obwohl die CDU wenige Jahre zuvor einen ähnlichen Beschluss gefasst hatte. Insofern ist das Anliegen nicht per se verwerflich. Es könnte durchaus sinnvoll sein, eine solche Regelung in Artikel 5 aufzunehmen, wo es um Meinungs- und Pressefreiheit geht und um die Freiheit von Forschung und Lehre. Dies setzt auch ein Bekenntnis zu einer gemeinsamen Sprache und deren Förderung voraus.