Jerusalem

Todesstrafe für Terroristen: Knesset stimmt zu

»Das Gesetz wird dem israelischen Volk den Stolz zurückbringen«: Polizeiminister Itamar Ben-Gvir (Archiv) Foto: picture alliance / ASSOCIATED PRESS

Das israelische Parlament hat einen Gesetzentwurf zur Einführung der Todesstrafe für Terroristen gebilligt. 62 der 120 Abgeordneten der Knesset stimmten für den höchst umstrittenen Vorstoß der Partei Otzma Jehudit des rechtsextremen Polizeiministers Itamar Ben-Gvir.

48 Abgeordnete stimmten gegen das Gesetz, der Rest war abwesend oder enthielt sich. Auch der rechtskonservative Ministerpräsident Benjamin Netanjahu gab seine Stimme für den Vorstoß ab. 

Kritiker sehen das Gesetz als rassistisch an, weil es de facto nur Palästinenser betrifft. Deutschland hatte sich mit weiteren europäischen Ländern gegen das Gesetz ausgesprochen. 

Der israelische Bürgerrechtsverband teilte mit, er habe beim höchsten Gericht des Landes Klage gegen das Gesetz eingereicht. Man werde mit aller Kraft dagegen und für Demokratie und Menschenrechte kämpfen. Der Vorstoß sei der bisher radikalste »Angriff dieser Regierung auf die Menschenrechte«, hieß es in der Mitteilung.

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Man habe die Klage mit einem Zitat des französischen Schriftstellers Victor Hugo eröffnet: »Die Todesstrafe ist das besondere und ewige Kennzeichen der Barbarei; überall, wo sie praktiziert wird, herrscht die Barbarei.«

Palästinenser, die vor Militärgerichten in den besetzten Gebieten wegen eines terroristisch motivierten Mordes verurteilt werden, droht die Todesstrafe, die Richter in so einem Fall verhängen müssen. Das Urteil kann angefochten werden. Im Falle einer Verurteilung soll die Todesstrafe binnen 90 Tagen durch Erhängen von einem Gefängniswärter vollstreckt werden.

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Vor zivilen Gerichten in Israel kann nach dem Gesetzentwurf eine Person, die wegen eines terroristisch motivierten Mordes mit dem Ziel der Vernichtung des Staates Israel verurteilt wird, entweder mit der Todesstrafe oder mit lebenslanger Haft bestraft werden. 

Aufgrund des Rückwirkungsverbots kann das neue Gesetz aber etwa nicht auf Hamas-Terroristen angewendet werden, die am Massaker am 7. Oktober 2023 im israelischen Grenzgebiet beteiligt waren. 

Ben-Gvir sprach zum Abschluss einer stundenlangen Debatte von einem historischen Moment der Gerechtigkeit. Jeder Terrorist müsse wissen, dass er Mord mit seinem Leben bezahlen werde. Das Gesetz werde dem israelischen Volk »den Stolz zurückbringen«. Er warf der Europäischen Union vor, sie sehe es nicht gerne, dass Israel sich gegen Terrorismus verteidige. 

Der Sicherheitsausschuss der Knesset hatte den Entwurf zuletzt für die zweite und dritte Lesung gebilligt. Der Vorsitzende des Ausschusses, Zvika Fogel, sprach von einem »wichtigen Schritt zur Wiederherstellung der Abschreckung des Staates Israel«. Menschenrechtsorganisationen hatten zu einem Stopp des kontroversen Vorhabens aufgerufen. 

Israel hatte die Todesstrafe für Mord im Jahr 1954 abgeschafft. Das israelische Gesetz ermöglichte zwar weiter die Verhängung der Todesstrafe in bestimmten Fällen, etwa gegen NS-Verbrecher oder bei Verrat in Kriegszeiten. Die Hinrichtung des deutschen NS-Verbrechers Adolf Eichmann im Jahre 1962 war aber das letzte Mal, dass eine von einem ordentlichen Gericht in Israel ausgesprochene Todesstrafe vollstreckt wurde. 

Der deutsche Außenminister Johann Wadephul (CDU) und seine Kollegen aus Frankreich, Italien und dem Vereinigten Königreich hatten am Sonntag in einer gemeinsamen Erklärung ihre »tiefe Besorgnis« über den Gesetzentwurf geäußert.

»Die Todesstrafe ist eine unmenschliche und erniedrigende Form der Bestrafung ohne jegliche abschreckende Wirkung«, teilten die Minister mit. »Deshalb lehnen wir die Todesstrafe weltweit unter allen Umständen ab.« Berlin, Paris, Rom und London forderten die Verantwortlichen nachdrücklich auf, die Pläne aufzugeben.

Auch in Israel gab es massive Kritik an dem Gesetz. »Israel befindet sich mitten in einem Krieg, in dem es beansprucht, die demokratische und liberale Welt gegenüber den Kräften des Bösen im Iran und darüber hinaus zu vertreten«, schrieb ein Kommentator der »Times of Israel«. »Die Verabschiedung des Gesetzes gerade jetzt könnte Israel international erheblichen Schaden zufügen und seinem ohnehin zunehmend angeschlagenen Image schaden.«

Das israelische Demokratie-Institut kritisierte in einem Gutachten zu dem Gesetz, dass es die Richter im Militärgericht dazu zwinge, die Todesstrafe zu verhängen, und dass es ihnen die notwendige Einzelfallprüfung nehme. Es widerspreche den demokratischen und rechtsstaatlichen Werten Israels, weil es nur gegen Palästinenser gerichtet sei.

Das Gesetz könne auch zu irreversiblem Justizfehlern führen und Israel international politisch schaden. Außerdem helfe es nach Ansicht von Experten nicht effektiv im Kampf gegen Terror. 

Der oppositionelle Abgeordnete Avigdor Lieberman, der sich grundsätzlich für die Todesstrafe für Terroristen aussprach, sagte während einer stundenlangen Debatte, er rechne damit, dass Israels höchstes Gericht das Gesetz kippen werde.

Der Generalsekretär des Europarats reagierte erschüttert auf die Abstimmung zur Einführung der Todesstrafe in Israel. Das sei ein erheblicher zivilisatorischer Rückschritt, schrieb Alain Berset auf der Plattform X. Die Entscheidung entferne die, die sie getroffen hätten, vom Wertesystem des Europarats. Sie trügen eine historische Verantwortung. 

Der Europarat mit Sitz in Straßburg wacht über Rechtsstaatlichkeit und Einhaltung der Menschenrechte in seinen 46 Mitgliedsländern. Er ist kein Organ der Europäischen Union. Der Europarat setzt sich für die Abschaffung der Todesstrafe ein. 

Israel beteiligt sich nach Angaben der Organisation an verschiedenen Übereinkommen und Kooperationen und die Knesset hat seit 1957 Beobachterstatus bei der Parlamentarischen Versammlung des Europarates. 

Berset hatte bereits vor der Abstimmung an israelische Spitzenpolitiker appelliert, den Vorschlag zur Todesstrafe für Terroristen fallenzulassen. Die Todesstrafe sei mit der Achtung der Menschenrechte unvereinbar.

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