In der Nacht vor seinem Tod auf dem Schlachtfeld ging König Schaul zu einer Ba’alat Ow, einer Totenbeschwörerin, um mit dem verstorbenen Propheten Schmuel Kontakt aufzunehmen (1. Schmuel 28, 7–9). Zwar hatte der König zuvor Wahrsagerei und Totenbeschwörung bei Todesstrafe verboten, doch in jener Nacht übertrat er das Gesetz, aus Furcht vor dem Ausgang der Schlacht.
Tatsächlich stieg Schmuels Geist herauf, und was er zu Schaul sagte, trat am nächsten Tag auch ein. Offenbar war jene Frau in Ein Dor wirklich ein Medium – oder waren es etwa ihre eigenen Worte, die sie dem verstörten König übermittelte? Genützt hat es Schaul jedenfalls nichts.
Es gilt als Götzendienst, Totenbeschwörer um Ratschläge für die Zukunft zu bitten
Und so ergeht es nach dem Sefer Hachinuch (255) jedem, der sich an Totenbeschwörer wendet, um Ratschläge für die Zukunft zu erhalten, anstatt den Geboten des Ewigen zu folgen und auf Ihn zu vertrauen. Daher gilt dies als eine Art von Götzendienst.
Der Talmud (Sanhedrin 65a) beschreibt, dass die Stimme des Verstorbenen aus den Achselhöhlen des Totenbeschwörers zu kommen scheint. Damit denkt man allerdings wohl eher an einen Bauchredner als an ein echtes Medium. Nun ist es nach der Tora (5. Buch Mose 18,11; 3. Buch Mose 19,31) strengstens verboten, Geister zu beschwören – oder so zu tun, als ob. Und auch das Befragen eines Mediums ist strafbar.
Interessant ist die Begründung. Es wird nämlich keineswegs in Abrede gestellt, dass es tatsächlich Geister von Verstorbenen geben mag, die man eventuell befragen könnte. Das Verbot bezieht sich darauf, dass dies widernatürlich und gegen das ausdrückliche Gebot des Ewigen sei. Zudem beinhaltet es eine Störung der Totenruhe. So war Schmuels Geist auch reichlich unwirsch, weil er sich unnötig gestört fühlte.
Anders ist es offenbar, wenn Geister von sich aus mit den Lebenden in Kontakt treten. In Gittin (28a) lesen wir von Raba und von Rav Nachman, die freiwillig nach ihrem Tod noch einmal erschienen. Sie waren noch zu Lebzeiten darum gebeten worden, Auskunft darüber zu erteilen, ob der Tod schmerzhaft sei. Beide folgten der Bitte und beschrieben, dass der Tod nicht qualvoll sei; es sei lediglich die Angst davor, die einem zu schaffen mache.
Rabbi Jehuda HaNassi setzte sich auch nach seinem Tod an jedem Erew Schabbat an seinen angestammten Platz am Tisch
Auch Rabbi Jehuda HaNassi erschien nach seinem Tod in seinem Haus und setzte sich dort an seinen angestammten Platz am Tisch, aber nicht nur einmalig, sondern an jedem Erew Schabbat. Bis eines Tages eine Nachbarin zu dieser Zeit vorbeikam und die Magd seine Anwesenheit verriet. Danach blieb er weg, um jene nicht zu beschämen, die nach ihrem Tod nicht mehr zu ihren Familien zurückkämen (Ketubot 103a).
Geister haben es offenbar nicht gern, ungewollt wahrgenommen zu werden. So auch die Geister von zwei jungen Mädchen, die an Erew Rosch Haschana von einem Mann belauscht wurden, der sich zufällig auf dem Friedhof aufhielt (Berachot 18b). Als sie merkten, dass die Lebenden von ihren Gesprächen erfahren hatten, waren sie sehr verärgert, zumal sie sich über Dinge unterhalten hatten, die erst in der Zukunft geschehen würden.
Dass die Dahingeschiedenen nicht nur um Vergangenes, sondern ebenso um Zukünftiges wissen können, legt auch die Geschichte von Ze’eris Wirtin nahe (Berachot 18b), die im Jenseits ihren Kamm und ihre Schminkbüchse vermisste und Ze’eri bat, ihrer Mutter auszurichten, sie möge doch diese Dinge einer bestimmten Frau mitgeben, die werde nämlich am nächsten Tag sterben. Eigentlich war Ze’eri auf den Friedhof gegangen, um von seiner toten Wirtin zu erfahren, in welchem Versteck sie sein Geld aufbewahrt hatte, was sie ihm dann auch mitteilte. Das war nicht verboten, schließlich hatte er die Verstorbene nicht über ein Medium befragt. Außerdem war sein Anliegen durchaus berechtigt, ging es doch um sein rechtmäßiges Eigentum, über dessen Verbleib ihm die Verstorbene noch Auskunft schuldete.