Streit

Welche liberalen Konversionen werden in Israel anerkannt?

Wer ist berechtigt zur Alija? Neueinwanderer auf dem Ben-Gurion-Flughafen Foto: Flash 90

Bei der Frage um die Anerkennung liberaler Konversionen für die Einwanderung nach Israel herrscht Uneinigkeit. Die Union progressiver Juden (UpJ) und die Jüdische Gemeinde zu Berlin hatten am 10. Juli mitgeteilt, dass ihr im Mai gegründetes Rabbinatsgericht, das sogenannte »Zentrale Liberale Bet Din Deutschland«, nun von der »European Union for Progressive Judaism« (EUPJ) anerkannt wurde.

Ein Beit Din ist ein rabbinisches Gericht, das als religiöse Entscheidungsinstanz unter anderem Übertritte zum Judentum regelt.

Ab dem 1. September 2026 würden demnach nur noch Konversionen ihres Beit Din zum Zweck der Einwanderung nach Israel anerkannt, hieß es in der Mitteilung der UpJ. Das bisherige Beit Din der Allgemeinen Rabbinerkonferenz Deutschland (ARK) verliere diese Zuständigkeit.

Nun widerspricht der Zentralrat der Juden in Deutschland dieser Darstellung vehement: Nicht die UpJ oder die Jüdische Gemeinde zu Berlin entschieden über die Anerkennung von Giurim (Konversionen) für die Alija, sondern der Staat Israel.

Jewish Agency erkennt weiterhin Giurim der ARK an

Die führende jüdische Einwanderungsorganisation, die »Jewish Agency for Israel«, habe dem Zentralrat schriftlich bestätigt, dass sie weder mit dem »Zentralen Liberalen Bet Din Deutschland« in Kontakt stehe noch eine entsprechende Anfrage erhalten habe. Für die Jewish Agency habe sich an der bisherigen Praxis nichts geändert; weiterhin würden Giurim des Beit Din der Allgemeinen Rabbinerkonferenz anerkannt.

Zudem stellt der Zentralrat klar, dass in Deutschland das Beit Din der Allgemeinen Rabbinerkonferenz weiterhin für liberale und konservative Giurim zuständig sei.

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Die Auseinandersetzung ist Teil eines seit Jahren schwelenden Konflikts zwischen liberalen Rabbinerinnen und Rabbinern, mit der Allgemeinen Rabbinerkonferenz (ARK) als Gremium des Zentralrats auf der einen und der Union progressiver Juden (UpJ) mit Unterstützung der Jüdischen Gemeinde zu Berlin auf der anderen Seite.

Die Gründung eines zweiten liberalen Rabbinatsgerichts durch die UpJ im Mai hat zu einer Parallelstruktur geführt, denn die ARK betreibt bereits seit 2005 ein liberales Beit Din. Außerdem existieren in Deutschland derzeit zwei liberale Rabbinerseminare.

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