Der Präsident der Europäischen Rabbinerkonferenz, Oberrabbiner Pinchas Goldschmidt, sieht religiöse Praktiken wie das Schächten oder die Beschneidung europaweit zunehmend unter Druck. Legitime Anliegen wie Tierschutz und Kindeswohl würden dabei gegen Religionsgemeinschaften ausgespielt, ohne dass diesen genügend Gehör gegeben werde, beklagte Goldschmidt am Sonntag beim »Amberger Symposium zur Freiheit der Religionsausübung«. Betroffen seien nicht nur Juden, sondern auch Muslime.
Bei diesen Einschränkungen bis hin zu Verboten gehe es weniger um Religion als um Migrationspolitik, befand der Oberrabbiner. Ziel sei, als fremd wahrgenommenen religiösen Minderheiten ein Leben in Europa unmöglich zu machen. Toleranz gegenüber dem Fremden sei aber der Prüfstein, ob Religionsfreiheit wirklich noch gelte.
Goldschmidt sprach sich für staatliche Zurückhaltung bei der Beurteilung religiöser Praktiken aus. Gerichte sollten es bei Plausibilitätsprüfungen belassen, sich aber nicht zum Schiedsrichter darüber aufschwingen, wie wichtig eine bestimmte Praxis für eine Religion sei.
Europa habe sich in seiner Religionspolitik vom Modell einer »Assimilation durch Zwang« verabschiedet, erläuterte der Oberrabbiner. Diese Idee sei historisch gescheitert. An deren Stelle müsse ein neues »Modell wechselseitiger Verpflichtung« treten.
Im Gegenzug für ihren staatlichen Schutz müssten sich Religionen uneingeschränkt zum staatlichen Gewaltenmonopol oder der Gleichberechtigung von Mann und Frau bekennen. Und etwa auch bei Fragen des Tierschutzes für Transparenz sorgen.
»Demokratie braucht Religion«
Auch Bayerns Innenminister Joachim Herrmann nahm an der Veranstaltung im Amberger Rathaus teil. Hermann würdigte in seiner Rede die Bedeutung religiöser Vielfalt für eine demokratische Gesellschaft. Werte wie Hilfsbereitschaft, Gerechtigkeit und Solidarität würden vor allem von Religionen vermittelt und hielten die Gesellschaft zusammen, sagte der CSU-Politiker. Zugleich wirkten sie reiner Ich-Bezogenheit entgegen. Es gelte der Behauptung entgegenzutreten, Religionen würden nur Unruhe stiften.
»Demokratie braucht Religion«, betonte Herrmann. Das sage er als Verfassungsminister und gläubiger Christ. Wohin ein Denken ohne Gott und Gewissen geführt habe, sei in der Katastrophe des Nationalsozialismus sichtbar geworden. Die Väter und Mütter des Grundgesetzes sowie der Bayerischen Verfassung hätten daher bewusst die Verantwortung vor Gott an den Anfang gestellt.Hetze durch Dialog Boden entziehen
Der Minister räumte ein, dass jede Religion dafür missbraucht werden könne, Menschen gegeneinander aufzubringen. »Wenn aber Religion so verstanden und gelebt wird, dass der Geist Gottes der Geist der Freiheit, des Friedens und des gegenseitigen Respekts sowie der Würde aller Menschen ist, dann ist Religion ein festes Fundament für unsere Demokratie«, betonte Herrmann. Daher sei auch der interreligiöse Dialog wichtig. »Hetze hat umso mehr Chancen zu verfangen, je weniger die Menschen voneinander wissen.«
Verfassungsrichter: Staatsbedienste müssen Neutralitätsgebot beachten
Diskutiert wurde in Amberg auch über die Grenzen der Religionsfreiheit. Bundesverfassungsrichter Henning Radtke sieht die Kirchen bei Auslegungsfragen ihres Selbstbestimmungsrechts gefordert. Die Strafprozessordnung billige ihren Geistlichen ein Zeugnisverweigerungsrecht zu, sagte der Jurist beim Symposium. Es wäre hilfreich für weltliche Gerichte zu wissen, welcher Personenkreis genau darunter falle und ob beispielsweise auch nicht zum Priester geweihte katholische Seelsorger in diesem Sinne Geistliche seien.
Radtke, nach eigenen Worten gläubiger Protestant, sagte, die Evangelische Kirche in Deutschland habe auf seine Anregung hin dazu ein eigenes Kirchengesetz erlassen. Daran könne staatliche Rechtsprechung nun anknüpfen. »So einfach sind die Dinge manchmal.«
Der Verfassungsrichter sagte, das Selbstbestimmungsrecht der Kirchen sei weiter sehr gut geschützt durch Verträge wie Konkordate, aber auch die Religionsfreiheit im Grundgesetz. Daher treibe ihn derzeit »die Sorge vor einer bestimmten Partei nicht um«. Das könne sich aber auch schnell ändern, schränkte er ein.
Zum Streit um die Verwendung religiöser Symbole im öffentlichen Raum wie das christliche Kreuz oder das islamische Kopftuch sagte Radtke, hierüber werde es auch künftig Debatten geben. Seines Wissens sei diesbezüglich keine einzige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts einstimmig ergangen. Bei Lehrerinnen, Referendaren oder Staatsanwälten sei aber das staatliche Neutralitätsgebot zu beachten. Wer in diesen Funktionen tätig sei, handle nicht als Privatperson.
Kokott: »Verbot religiöser Symbole nicht per se diskriminierend«
Die Generalanwältin am Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH), Juliane Kokott, wies in ihrem Redebeitrag darauf hin, dass das Verbot, am Arbeitsplatz religiöse Symbole zu tragen, nicht per se diskriminierend sei. Arbeitgeber könnten unterbinden, dass ihre weiblichen Beschäftigten ein Kopftuch tragen. Nur müsse in diesem Fall das Verbot auch für andere religiöse Symbole gelten, so Kokott in Amberg. Der EuGH lasse diese Form von »Neutralitätspolitik« in Betrieben zu.
Mit einer neuen Entwicklung im kirchlichen Arbeitsrecht hat die deutsche Juristin dagegen nach eigenen Worten Schwierigkeiten. So gelte nun, dass die Kirchen je nach Nähe einer Tätigkeit zu ihrer Verkündigung Loyalitätsanforderungen an ihre Beschäftigten abstufen könnten. Das laufe dem allgemeinen Gleichheitsgrundsatz zuwider. »Bei uns im Gericht muss auch jeder Pförtner den Eid leisten«, sagte sie.