Anfang März 2024 hat ein minderjähriger tunesisch-schweizerischer Doppelbürger, der sich vor der Tat zum IS bekannt hatte, auf brutalste Art und Weise 17-mal auf einen wehrlosen Juden in Zürich eingestochen. Das bloße Dasein als Jude war Grund genug, diesen Mann lebensbedrohlich zu verletzen. Das Opfer leidet bis heute and den körperlichen und seelischen Folgen der Tat.
Seit letztem Mittwoch nun wird im Jugendgericht Dielsdorf über diese Straftat verhandelt. Obwohl der Straftäter noch nicht rechtskräftig verurteilt ist, wird der Tathergang selbst nicht von dem Verteidiger abgestritten; umstritten bleibt die rechtliche Einordnung.
Im Moment streiten sich die Ankläger und der Verteidiger, ob der noch Jugendliche sechs Monate oder zwölf Monate Freiheitsentzug erhalten sollte und wie dieser Freiheitsentzug von statten gehen sollte. Dabei werden mildernde Umstände wie der mutmaßliche Autismus des Täters vorgebracht.
Für die jüdische Gemeinschaft als Ganzes stellt sich die Frage der Prävention. Wie können solche Taten verhindert werden? Da gibt es aus der »progressiven Linken« die üblichen Rezepte, wie verbesserte Integrationsarbeit unter anderem. Die Träumer unter uns glauben, dass dies noch Früchte trägt.
Realistischere Stimmen fordern ein strengeres Jugendstrafrecht. Dies ist wünschenswert, aber in der Schweiz ein langwieriges Verfahren mit ungewissem Ausgang.
Was viel zu selten gesagt wird: In der Schweiz besteht schon jetzt die gesetzliche Möglichkeit, ein starkes und effektives Signal auszusenden. Mario Fehr, der Sicherheitsdirektor des Kantons Zürich, hat an der ersten Pressekonferenz unmittelbar nach der Tat die Ausbürgerung dieses Straftäters gefordert. Da der eingebürgerte Jugendliche beide Staatsbürgerschaften besitzt und wahrscheinlich der Beteiligung an einer terroristischen Organisation verurteilt wird, sei dies auch gesetzlich möglich.
Jemand, der so weit weg von unseren freiheitlichen Normen agiert wie dieser Jugendliche, dem sollte und müsste das Recht ein Teil der Schweiz zu sein verwehrt werden. Dabei spielt auch sein jugendliches Alter keine Rolle. Bezeichnend auch, dass der Verteidiger im Namen des Jugendlichen versucht, Kleidungsstücke und ein iPad zurückzufordern. Die materiellen Güter überwiegen scheinbar die Reue. Auch die Entscheidung, sich nicht zu seiner Tat zu äußern, lässt nichts Gutes erahnen und bestätigt den Verdacht, dass dieser Jugendliche seine Tat nicht wirklich bedauert.
Im Grunde ist es ganz banal: Wenn das Schweizer Bürgerrecht zu einer Farce verkommt, und Terroristen unter uns verweilen dürfen, dann bringen auch unsere besten Integrationsmaßnahmen und unser humaner Geist rein gar nichts. Islamistische Terroristen haben keinen Platz in der Schweiz - und sollten konsequent abgeschoben werden.
Der Autor hat sich nach dem 7. Oktober in verschiedenen Formen gegen Judenhass eingesetzt und ist ein Gründungsmitglied der antisemitismuskritischen Initiative NAIN (Never Again Is Now).