Talmudisches

Erinnern und Gedenken

Foto: picture alliance / Winfried Rothermel

Die Themen »Erinnern« und »Gedenken« werden, wenn jüdisch betrachtet, gern mit der Aufforderung in Verbindung gebracht, das Gedächtnis der Toten zu wahren. So zeigt es sich rituell in Gebeten wie dem Jiskor oder auch im Kaddisch. Dieser Nexus besteht natürlich, doch liegt das alltägliche Augenmerk der Halacha, außerhalb von Jahrzeiten und besonderen Anlässen, auch auf weiteren Objekten der Erinnerung.

Gut veranschaulicht wird dies durch den spätestens seit dem 19. Jahrhundert bestehenden Brauch, nach dem morgendlichen Schacharit-Gebet eine Reihe von Versen aus der Tora zu lesen, welche die Aufforderung in sich tragen, sich an etwas zu erinnern. Denn nach Auffassung mancher Poskim, also Gelehrter, die halachische Entscheidungen treffen, sind die dort erwähnten Erinnerungen ein positives Gebot der Tora, das täglich zu erfüllen ist.

Die Zahl der Dinge, die wir in unserem Gedächtnis behalten sollen, variiert je nach Tradition. In den meisten Siddurim werden sechs abgedruckt: der Auszug aus Ägypten (5. Buch Mose 16,3), die Offenbarung Gottes am Berg Sinai (4,10), die Untaten Amaleks (25,17), unsere Vergehen in der Wüste, insbesondere mit dem Goldenen Kalb (9,7), das Vergehen Mirjams, der Schwester Mosches (24,9), und die Heiligung des Schabbats (2. Buch Mose 20,8).

Manche Gebetbücher, vor allem ältere, streichen allerdings den Schabbat und das Goldene Kalb. Rabbiner Jaakow Emden (1698–1776) ergänzt dafür vier weitere Dinge – nicht alle aus der Tora –, an die man sich erinnern sollte: dass Gott es ist, der den Menschen Kraft verleiht und nicht der Mensch sich selbst (5. Buch Mose 8,18); dass Gott das jüdische Volk während der Wüstenwanderung versorgt hat (8,3); dass Gott die Flüche und Ratschläge Bileams vereitelt hat (Micha 6,5) und dass Jerusalem niemals vergessen werden darf (Tehillim 137, 5–6).

Der genaue halachische Status der vielen Erinnerungsaufforderungen ist umstritten.

Der genaue halachische Status dieser vielen Erinnerungsaufforderungen ist umstritten und kann nicht eindeutig bestimmt werden. Allerdings sind sich die Gelehrten einig, dass zumindest das im Tanach mehrmals erwähnte beziehungsweise angedeutete Gebot, Amalek in Erinnerung zu behalten und seinen Namen auszulöschen, eine vollwertige Mizwa ist.

Ein mit dieser gezielten Auslöschung der Erinnerung Amaleks verwandtes Gebot ist es, die Namen der Götter der Kanaaniter auszulöschen (5. Buch Mose 12, 3–4), ihrer also gerade nicht zu gedenken, den Namen des Ewigen aber zu bewahren und seine Anerkennung unter den Menschen zu verbreiten.

Halachisch bedeutet dies etwa auch, dass die Namen der heidnischen Gottheiten, solange ihnen noch gedient wird, gar nicht erst in den Mund genommen werden sollen – weswegen auch der Tanach selbst bereits zum Beispiel das Wort »Baal« häufiger zu »Boschet« (Schande), verändert –, die Namen des Gottes Israels aber, so einmal niedergeschrieben, nicht gelöscht oder zerstört werden dürfen.

Nach der dem Tanach innewohnenden Mystik ist ein Name nämlich nicht nur Schall und Rauch, sondern steht sinnbildlich auch für die Essenz eines Wesens und für Intimität mit diesem. »Ich kenne dich beim Namen, und auch hast du Gunst in meinen Augen gefunden« (2. Buch Mose 33,12).

Aus Liebe zu den Verstorbenen ist es daher ebenfalls geboten, ihre Namen im Gedächtnis zu behalten. Bereits die schriftliche Tora hat vorgesehen, dass, wenn ein Mann kinderlos stirbt, sein Name im Geschlecht seines Bruders fortleben soll, damit sein Andenken nicht ausgelöscht werde (5. Buch Mose 25,6).

Wenn ein Name verloren geht, gilt dies als Fluch, der mit der himmlischen Todesstrafe des Karet zusammenhängt (Jeschajahu 48,19), bleibt er aber erhalten, ist es ein Segen (56,6). Denn obwohl jedes Individuum Hoffnung auf ein Nachleben in der kommenden Welt haben darf, gilt es doch als segensreich, wenn auch in dieser Welt ein Nachleben stattfindet: durch die eigenen Nachkommen, Verwandte oder den Erhalt des Namens und Gedächtnisses.

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