Talmudisches

Beratungsklau

Foto: Getty Images

Im Laden einen Schuh probieren, womöglich die Verkäuferin noch nach Preis und Qualität fragen oder sich bei der Suche nach der richtigen Größe helfen lassen – und dann bei Amazon oder einem anderen Online-Anbieter bestellen: Dieses Verhalten wird für den Einzelhandel zunehmend ein Problem.

Schließlich müsse der stationäre Händler viel Geld in die Ladenmiete und in kompetentes Personal investieren, so der Handelsverband. Ladenbesitzer beobachten auch immer öfter, dass Kundinnen und Kunden nach einer ausführlichen Beratung Fotos machen, um die Schuhe dann im Internet wiederzufinden. Zwar seien Preisvergleiche heute selbstverständlich, doch wenn alle nur noch online kauften, gebe es bald keine Fachgeschäfte mehr, heißt es.

Einige Händler haben inzwischen sogar ein Fotografieverbot ausgesprochen

Einige Händler machen mit Aushängen im Laden auf das Problem aufmerksam oder haben inzwischen sogar ein Fotografieverbot ausgesprochen. Andere führen jetzt eine Gebühr für die Beratung ein, die beim Kauf verrechnet wird.

Rund jeder dritte Verbraucher in Deutschland hat sich schon einmal im stationären Handel beraten lassen und das Produkt nach einem Preisvergleich dann online gekauft. Das geht aus einer im vergangenen Jahr veröffentlichten repräsentativen YouGov-Umfrage im Auftrag der Deutschen Presse-Agentur hervor. Immerhin lehnt fast die Hälfte der Befragten ein solches Verhalten ab. Händler gehen jedoch davon aus, dass etwa zehn Prozent der Kundinnen und Kunden so handeln. Dieses Phänomen wird als »Beratungsklau« oder »Showrooming« bezeichnet.

Doch nicht erst im Internetzeitalter stellt das Verhalten ein Problem dar. Bereits in der Antike mussten Kunden wohl darauf aufmerksam gemacht werden, wie sie sich richtig zu verhalten haben. Im Talmud (Baba Metzia 58b) heißt es: »Man darf nicht nach dem Preis einer Sache fragen, wenn man sie nicht zu kaufen beabsichtigt.«

Dabei geht es um das Verbot einer Übervorteilung oder Ausbeutung (hebräisch »Ona’a«). Dazu heißt es in der Tora: »Wenn du deinem Nächsten etwas verkaufst oder ihm etwas abkaufst, so übervorteilt einander nicht« (3. Buch Mose 25,14).

In seinem Buch Shalom Rav fragt der israelische Rabbiner Shalom Rosner: »Muss ich jedes Mal etwas kaufen, wenn ich ein Geschäft betrete?« Und er erläutert, dass dies nicht das Problem ist. Vielmehr gehe es im genannten Beispiel darum, dass jemand gar nicht die Absicht hat, Schuhe in dem Laden zu kaufen, aber dem Verkäufer den falschen Eindruck vermittelt, er könnte es tun. »Wenn man das Schuhgeschäft betritt, weckt dies die Erwartung einer Kaufabsicht, und die Handlung ist verboten«, so Rabbi Rosner.

»Showrooming« verstößt gegen verschiedene halachische Verbote

Dazu schreibt Rabbiner Yaakov Goldstein auf der Website shulchanaruchharav.com, dass das »Showrooming« gegen verschiedene halachische Verbote verstößt. »Die allgemeine Regel lautet, dass Preisabfragen und die Suche nach Schnäppchen zwar akzeptable Formen der Markterkundung sind, jedoch Täuschung oder Unehrlichkeit vermieden werden müssen.«

Manche Kunden wählen auch den umgekehrten Weg: Sie sehen sich erst im Internet um und vergleichen Preise und Angebote, um dann beim stationären Händler zu kaufen.

Für alle, die weiterhin zuerst ein Ladengeschäft aufsuchen, hat Rabbi Shalom Rosner folgenden Rat: »Seien Sie ehrlich zu den Verkäufern. Sagen Sie ihnen, dass Sie sich nur umschauen, damit sie keine Zeit damit verschwenden, Ihnen etwas verkaufen zu wollen, und sich auf andere Kunden konzentrieren können.« Am besten wäre es, beim Umschauen einen kleinen Artikel zu kaufen, wie zum Beispiel ein Paar Schnürsenkel, da man ja von dem Geschäft profitiert.

Und zusammenfassend meint der Rabbiner: »Wir sollten unser Bestes tun, um unsere Handlungen und deren Auswirkungen auf andere jederzeit und überall zu bedenken, auch im Einkaufszentrum.«

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