Den Schmerz derjenigen, die sich sehnlichst ein Kind wünschen, aber keines bekommen, kann kaum jemand ermessen. Der Tora und dem Tanach ist dieses Leid nicht unbekannt; es begleitet ihre Texte seit jeher. So heißt es in der Pesikta deRaw Kahana (20), dass es sieben unfruchtbare Frauen gegeben habe: Sara, Riwka, Rachel, Lea, die Frau von Manoach (die Mutter Schimschons), Hanna und Zion, also Jerusalem selbst.
Zu Rachel etwa heißt es: »Rachel beneidete ihre Schwester und sprach zu Jakow: Gib mir Kinder oder ich sterbe« (1. Buch Mose 30,1). Erschütternd, wenn man die Tragik hinter diesen Worten betrachtet. Ein Leben ohne Kinder war für sie kein vollständiges Leben.
Kinder einer anderen Frau der Familie zurechnen
Das könnte nahelegen, dass die von der Tora beschriebene Praxis, Kinder einer anderen Frau der Familie zuzurechnen, eine Art Leihmutterschaft sei. So gibt Sara die Ägypterin Hagar an Awraham (1. Buch Mose 16), Rachel gibt Bilha, und Lea gibt Zilpa an Jakow. Die Magd wird hier zur »Nebenfrau« (eine sogenannte Pilegesch oder Schifcha). Sie schläft mit dem Mann, wird schwanger, trägt das Kind aus und bringt es zur Welt. Tatsächlich bleibt es ihr Kind, zählt jedoch zur Familie des Vaters, auch wenn Sara hofft: »Vielleicht werde ich durch sie aufgebaut« (1. Buch Mose 16,2).
Die Leihmutterschaft ist dem Talmud nicht unbekannt.
Hierzu erklärt der Ramban, Sara hoffe, dass die Kinder der Magd sozial ihrem Haushalt zugeschrieben würden, weil die Magd zu ihr gehöre. Eine Hoffnung, die biologisch natürlich nicht Realität werden kann. Halachisch ist Hagar die Mutter Jischmaels, nicht Sara. Als halachischer Präzedenzfall taugt diese Konstellation daher nicht. Die Frage »Wer ist die Mutter?« stellt sich hier gar nicht.
Bei der Leihmutterschaft hingegen sprechen wir von der Trennung von Eizelle und Gebärmutter, der »gestationalen« Leihmutterschaft. Dabei wird die Eizelle der Wunschmutter mit dem Sperma des Wunschvaters außerhalb des Körpers befruchtet und anschließend eingesetzt. Diese Trennung ist eine moderne medizinische Errungenschaft und erst seit gut 40 Jahren möglich. Dementsprechend mussten die modernen Poskim, die halachischen Entscheider, aus anderen Quellen und Hinweisen ableiten, ob Leihmutterschaft erlaubt oder verboten ist.
Im Jahr 2012 wandte sich ein Ehepaar an das israelische Eretz-Hemdah-Institut und wollte wissen, ob es nach einer Gebärmutterentfernung seinen Kinderwunsch mithilfe einer Leihmutter erfüllen könne. Die Rabbiner des Instituts fassten die damalige halachische Diskussion zusammen (dokumentiert in BeMareh HaBazak): Diese Form der Leihmutterschaft sei grundsätzlich erlaubt, allerdings unter bestimmten Bedingungen.
»Seid fruchtbar und mehret euch«
Ausschlaggebend war dabei die Mizwa »peru u’rewu« – »Seid fruchtbar und mehret euch« (1. Buch Mose 1,28). Diese wird als so bedeutend angesehen, dass im Talmud beispielsweise erlaubt wird (Megilla 27a), eine Torarolle zu verkaufen, wenn der Erlös es ermöglicht, Kinder zu bekommen. Rabbiner Elieser Melamed schreibt in seiner Sammlung von Halachot »Peninej Halacha« (Simchat HaBajit u’Birchato 6,1), ein Paar sei verpflichtet, alles medizinisch Übliche zu tun, um die Mizwa »peru u’rewu« zu erfüllen.
Diese Form der Leihmutterschaft ist dem Talmud überraschenderweise nicht völlig unbekannt. Im Traktat Chullin (70a) wird der hypothetische Fall einer Übertragung einer Gebärmutter in ein anderes Tier beschrieben. Auch dort stellt sich die Frage: »Wer ist die Mutter?« Der Talmud löst diesen Fall jedoch nicht auf und kommt zu keiner abschließenden Antwort.
Die modernen Poskim waren 2012 daher gefordert, mögliche Gründe für ein Verbot zu prüfen – und fanden keine. Handelte es sich um »verbotene Beziehungen« (Arajot)? Da keine fremden Personen miteinander schlafen, nicht. Stammt das Kind aus einer verbotenen Beziehung und wäre damit ein »Mamser«? Auch hier fand kein sexueller Kontakt statt. Ebenso wurde das Entnehmen des Samens des Mannes zum Zweck der In-vitro-Befruchtung als zulässig angesehen.
Die Rabbiner heben hervor, dass Leihmutterschaft ausschließlich für Fälle geeignet sei, in denen die Mutter nicht in der Lage ist, ein gesundes Kind ohne Lebensgefahr auszutragen und zu gebären, nicht aber, damit eine Frau aus Bequemlichkeit auf eine Schwangerschaft verzichtet. Zudem müsse sichergestellt werden, dass eine Leihmutter nicht ausgebeutet werde.
Jüdische oder nichtjüdische Leihmutter
Diskutiert wird auch, ob eine jüdische oder eine nichtjüdische Leihmutter geeigneter sei und welchen Status das Kind hätte, wenn es von einer nichtjüdischen Leihmutter ausgetragen würde. In diesem Fall wird ein vorsorglicher Übertritt des Kindes zum Judentum empfohlen; außerdem soll der religiöse Status bereits vor Beginn der Leihmutterschaft geklärt werden. Voraussetzung ist in jedem Fall, dass beide Eltern ihr genetisches Material einbringen.
Damit ist jedoch die schwierigste Frage noch nicht beantwortet: Wer ist halachisch die Mutter – die Frau, deren Eizelle verwendet wurde, oder die Frau, die das Kind ausgetragen und geboren hat? Diese Frage ist unter den Poskim bis heute nicht einheitlich geklärt. Die einen sehen die genetische Mutter als halachische Mutter an. Die anderen halten die austragende Mutter für entscheidend, weil in der gesamten jüdischen Rechtstradition die Geburt die Mutterschaft definiert. Beide Positionen können sich auf gewichtige Autoritäten stützen.
Israel verabschiedete bereits 1996 Gesetze zur Regulierung der Leihmutterschaft.
Bemerkenswert ist, dass der Staat Israel bereits 1996 eines der weltweit ersten Gesetze zur Regulierung der Leihmutterschaft verabschiedete. Die israelischen Gesetzgeber waren auf diesem Gebiet Pioniere. Hier näherten sich säkulares Recht und Halacha – was eher selten ist – einander an. Im Jahr 2022 wurde die gesetzliche Regelung in einigen Punkten reformiert.
Leihmutterschaft ist unter staatlicher Aufsicht und nach Genehmigung erlaubt. Das Verfahren kann von verheirateten heterosexuellen Paaren sowie von gleichgeschlechtlichen Paaren in Anspruch genommen werden. Voraussetzung ist, dass mindestens ein Elternteil genetisch mit dem Kind verwandt ist. Über die Anträge entscheidet eine Kommission aus Ärzten, Psychologen, Juristen und einem Rabbiner. Die Leihmutter besitzt in diesem Modell keinerlei rechtliche Elternstellung. Das Programm steht ausschließlich israelischen Staatsbürgern offen. Der Verzweiflung Rachels könnte der jüdische Staat damit einen geordneten und überwachten Weg entgegensetzen.
Der Autor ist Herausgeber von »talmud.de« und lebt in Gelsenkirchen.