Talmudisches

Durst

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Durst

Was unsere Weisen über die lebensspendende Kraft des Wassers lehren

von Rabbinerin Yael Deusel  07.08.2026 09:32 Uhr

Zu den Grundbedürfnissen des Menschen zählt das Trinken ebenso wie die Nahrungsaufnahme. Beides ist lebensnotwendig, wobei hohe Temperaturen den Durst vermehren, den Appetit aber eher verringern.

Der Talmud empfiehlt, bereits am frühen Morgen zu essen und zu trinken, bevor die Hitze des Tages einsetzt (Bava Metzia 107b). Allerdings muss man auch tagsüber ausreichend trinken, spätestens wenn man Durst hat.

Durstig zu sein, heißt leiden, wie auch in Jevamot 114a zu lesen ist, und es kann den Menschen sogar in tödliche Gefahr bringen. Wenn es in Bava Kamma 17a heißt: »Ihr Durstigen, kommt her zum Wasser«, wird das lebensspendende Wasser sogar mit der Tora gleichgesetzt. Es kann aber auch umgekehrt bedeuten, dass jemand für die Einhaltung der Mizwot mit Wasser belohnt wird, und zwar zu einer Zeit, in der er durstig ist (Bava Batra 9b).

Wenn man durstig ist, kann es schwierig sein, die Mizwot einzuhalten

Manchmal kann es jedoch schwierig sein, die Mizwot einzuhalten, gerade wenn man Durst hat. Ein Beispiel dafür ist der Mann, der damit beauftragt war, an Jom Kippur den Ziegenbock zum Asasel in die Wüste zu führen. Denn trotz der Hitze durfte er wegen des strengen Fasttags nichts trinken. Dabei musste er immerhin einen langen Weg durch die sengende Wüstensonne zurücklegen. Entlang des Weges waren aber mehrere Hütten eingerichtet, in denen sich Brot und Wasser befanden. Wohl heißt es, dass er niemals davon Gebrauch gemacht habe. Doch dürfte dies dem Mann das Fasten aus psychologischer Sicht erleichtert haben, denn wer Brot im Korb (und Wasser im Krug) habe, sei nicht mit einem zu vergleichen, der keines hat, wie Joma 67a lehrt.

Ein weiteres Beispiel ist von Rabbi Akiva überliefert (Eruvin 21b), der im Gefängnis eines Tages nur sehr wenig Wasser erhalten hatte. Dies wollte er zum Waschen der Hände vor dem Essen seines sicherlich kargen Mahls verwenden. Rabbi Jehoschua, der ihm das Wasser gebracht hatte, wies ihn darauf hin, dass das bisschen Wasser nicht einmal zum Trinken ausreiche. Da solle er es doch nicht für das Waschen seiner Hände vergeuden. Doch Rabbi Akiva bestand darauf, keinesfalls das Gebot des Händewaschens vor dem Essen zu übertreten. Lieber wolle er verdursten, und das, obwohl das Händewaschen kein Gebot aus der Tora ist, sondern ein rabbinisches Gebot.

Man kann verdursten, wenn man zu pingelig ist

Man kann aber auch verdursten, wenn man zu pingelig ist, wie im Fall eines Talmudschülers, der an Durst starb, weil er nicht aus dem Becher trinken wollte, aus dem gerade sein Lehrer getrunken hatte. Um solche Situationen zu vermeiden, solle man stets etwas aus dem benutzten Becher in einen anderen umfüllen und diesen dann weiterreichen (Tamid 27b).

Ein weiterer bemerkenswerter Fall ist die Geschichte von Rabbi Nechunia. Er hatte den Beinamen »der Brunnengräber« und war offenbar ein Vorläufer heutiger Geologen. Denn er war bekannt dafür, Wasseradern aufzuspüren und so an den richtigen Stellen Brunnen zu errichten. Damit sorgte er dafür, dass viele Menschen genug zu trinken hatten. Doch sein eigener Sohn verdurstete (Jevamot 121b). Dies mag uns vor Augen führen, dass man bei aller Sorge für das Wohl der Allgemeinheit auch seine eigenen Bedürfnisse und die seiner Familie nicht außer Acht lassen darf.

Da Wasser ein Nahrungsmittel ist, muss man darüber eine Bracha sprechen

Nun ist Wasser ein Nahrungsmittel, und über ein solches ist eine Bracha zu sprechen. Welche genau, darüber streitet man sich in Eruvin 14b. Allerdings darf man die Bracha im Notfall weglassen, wenn einem nämlich ein Bissen im Hals stecken geblieben ist und man unverzüglich einen Schluck Wasser trinken muss (Berachot 44b).

Und wenn man am Schabbat Durst hat, aber kein Wasser vorhanden ist, sondern nur ein anderes Getränk wie zum Beispiel Palmwasser, ein Pflanzenextrakt, das auch als Heilmittel gegen Magen­beschwerden gilt? In seiner medizinischen Eigenschaft darf man es am Schabbat zwar nicht trinken, aber zum Durstlöschen ist es dennoch erlaubt (Schabbat 109b).

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