Berlin

Viele Fragezeichen zu CSD-Anschlag nach Sondersitzung

Marcel Emmerich (Bündnis 90/Die Grünen) Foto: picture alliance / dts-Agentur

Bei der Aufklärung des tödlichen Anschlags am Rande des Berliner CSD sehen Innenpolitiker im Bundestag noch viele offene Fragen. »Die Sondersitzung des Innenausschusses hat deutlich gemacht, dass wesentliche Fragen weiterhin unbeantwortet sind«, erklärte der Grünen-Abgeordnete Marcel Emmerich. »Warum konnte der Täter trotz seiner Gefährlichkeit auf freiem Fuß bleiben? Welche Erkenntnisse lagen den Behörden vor? Und gab es weitere Beteiligte?«

Die Abgeordneten hatten fast dreieinhalb Stunden getagt, wegen der laufenden Sommerpause in digitaler Sitzung. Zu Gast waren neben Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) nach Angaben von Teilnehmern auch Verfassungsschutz-Präsident Sinan Selen, BKA-Chef Holger Münch, der Präsident der Bundespolizei, Dieter Romann, sowie Generalbundesanwalt Jens Rommel. Dobrindt sagte den Abgeordneten eine umfassende Chronologie der Ereignisse und des Handelns der Behörden zu.

Aus Sicht des SPD-Abgeordneten Hakan Demir bleibt vor allem eine große Frage ungeklärt. »Warum hat das Gericht so geurteilt, wie es geurteilt hat? Angesichts der Informationen, die über den Attentäter vorlagen, war die Reaktion klar: Null Verständnis für das Gerichtsurteil.« Es brauche jetzt einen geeinten Weg, solche Taten in Zukunft zu verhindern, woran man arbeite.

Täter war als Gefährder eingestuft

In Berlin hatte am 25. Juli der islamistische Attentäter Abdul B. mit einem Auto mehrere Menschen angefahren und weitere – vermutlich mit einer Machete – attackiert. Eine Frau aus Polen starb, 31 Menschen wurden verletzt. Der zunächst flüchtige 21-Jährige wurde einen Tag später von Polizisten gestellt und erschossen, als er sie nach Polizeiangaben angriff.

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Abdul B. war von der Polizei als sogenannter Gefährder eingestuft. Er war zu einer noch nicht rechtskräftigen Jugendstrafe verurteilt, aber auf freiem Fuß.

Emmerich zweifelt nach der Sitzung an der Kommunikation zwischen Sicherheitsbehörden und Gericht. »Besonders schwer wiegt, dass der Täter den Sicherheitsbehörden als Gefährder bekannt war, die Justiz aber offenbar nicht über alle entscheidenden Informationen verfügte. Dem Gericht lagen die sicherheitsbehördliche Gefährdungseinstufung und weitere relevante Erkenntnisse offenbar nicht vor.«

Nachgeschärfte Regelungen

Es müsse nun geklärt werden, wann welche Erkenntnisse vorgelegen hätten und wann sie das Gericht nicht erreicht hätten. Erst dann könnten Konsequenzen gezogen werden, verlangte der Grünen-Politiker.

Dobrindt bekräftigte nach der Sitzung seine Forderungen nach Strafverschärfungen. Die Regelungen zur Bewährung und das Jugendstrafrecht müssten nachgeschärft werden, verlangte er. »Es braucht eine in ganz Deutschland anzuwendende Präventivhaftregelung, um Gefährder aus dem Verkehr zu ziehen. Es braucht eine ausgeweitete Anordnungsmöglichkeit der Fußfessel bei Gefährdern.« dpa

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