Mecklenburg-Vorpommerns Ministerpräsidentin Manuela Schwesig hat sich für eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Prüfung eines möglichen AfD-Verbotsverfahrens ausgesprochen. »Die AfD steht für Politik, die unserem Land schaden würde«, sagte die SPD-Landesvorsitzende im »Frühstart« von RTL und ntv. »Und deshalb bin ich dafür, dass die Länder gemeinsam mit dem Bund eine Arbeitsgruppe einrichten, in der alle Vorfälle, alle Erkenntnisse zur AfD gesammelt werden und dann einen Gutachter beauftragen, der einen Vorschlag macht.«
»Denn wir als Politik können nicht die AfD verbieten. Darüber kann nur das Bundesverfassungsgericht entscheiden«, sagte Schwesig. Ob und wie ein entsprechender Vorschlag vorgelegt werde, das solle der Gutachter anhand der Erkenntnisse bewerten.
Die Idee einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe zum verfassungsrechtlichen Umgang mit der AfD und möglichen Folgen hatte NRW-Ministerpräsident Hendrik Wüst im September ins Spiel gebracht. Diese Prüfung müsse ergebnisoffen sein und dürfe nicht automatisch zu einem Verbotsverfahren führen, sagte der CDU-Politiker.
Auch der scheidende Bundesratspräsident Andreas Bovenschulte (SPD) aus Bremen hatte sich jüngst für diesen Vorschlag ausgesprochen.
Einen Antrag auf ein AfD-Verbotsverfahren beim Bundesverfassungsgericht können nur Bundestag, Bundesrat oder Bundesregierung stellen. Am Ende müsste das Bundesverfassungsgericht entscheiden. Experten rechnen mit einem mehrjährigen Prozess.
Die AfD wird bundesweit vom Verfassungsschutz als Verdachtsfall beobachtet. Einzelne Landesverbände werden vom jeweiligen Landesverfassungsschutz als gesichert rechtsextremistisch eingestuft. dpa