Berlin

Palästinensische Demo bleibt verboten

Palästinensische Demonstration in Berlin (Symbolfoto) Foto: picture alliance / ZUMAPRESS.com

Die pro-palästinensische Demonstration, die für Samstagabend in Berlin angemeldet war, ist weiter verboten geblieben. Das Oberverwaltungsgericht Berlin- Brandenburg bestätigte am späten Samstagnachmittag einen entsprechenden Beschluss des Berliner Verwaltungsgerichts vom Freitagabend.

Die Versammlungsbehörde habe die Versammlung mit der Begründung verboten, dass Gewalttätigkeiten sowie volksverhetzende und antisemitische Äußerungen zu erwarten seien, betonte das Oberverwaltungsgericht. Das Gericht habe entschieden, dass der Verlauf früherer, deutlich ähnlicher Versammlungen diese Gefahrenprognose rechtfertige. (Az.: OVG 1 S 31/23)

Der Beschluss ist nach Angaben des Oberverwaltungsgerichts unanfechtbar. Die Berliner Polizei twitterte nach Bekanntgabe der Entscheidung, Einsatzkräfte blieben dennoch vor Ort in Berlin-Neukölln, um das Verbot durchzusetzen.

Der Anmelder hatte zuvor am Samstag Beschwerde gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts eingelegt. Das Verwaltungsgericht hatte am Freitagabend betont, die Gefahrenprognose der Polizei, aus der Versammlung könnten Straftaten verübt werden, sei nicht zu beanstanden. Das Verbot sei plausibel.

Die Gefahrenprognose nehme auf mehrere frühere Versammlungen des Antragstellers im Mai 2021 und April 2022 Bezug. Diese seien hinsichtlich des Mottos und des Teilnehmerkreises vergleichbar mit der am Donnerstag von der Polizei verbotenen Kundgebung.

Dabei seien unter anderem Flaschen und Steine auf Polizeibeamte geworfen und ein Pressevertreter angegriffen worden, hieß es weiter. Außerdem seien wie bei den vorangegangenen Versammlungen antisemitische Äußerungen und Aufrufe zur Gewalt gegen Israel zu erwarten gewesen. (Az.: VG 1 L 160/23)

Auch das Verbot sogenannter Ersatzveranstaltungen wurde vom Verwaltungsgericht bestätigt. Zu der Kundgebung im Bezirk Neukölln waren rund 100 Teilnehmende angemeldet. Der Anmelder gilt nach Gerichtsangaben als Aktivist der »Volksfront für die Befreiung Palästinas« (PFLP), die das Existenzrecht Israels ablehnt und vom Verfassungsschutz beobachtet wird. Die Polizei kündigte am Samstag an, am Abend mit Blick auf die verbotene Demonstration mit rund 280 Beamten und Beamtinnen im Einsatz zu sein.

Zur Begründung der Verbote der Kundgebung am Samstag und einer weiteren Demonstration am Sonntag hatte es am Donnerstag bei der Polizei geheißen, es bestehe die unmittelbare Gefahr, dass es bei den Versammlungen zu volksverhetzenden, antisemitischen Ausrufen, zu Gewaltverherrlichung, Einschüchterungen und Gewalttätigkeiten kommen könnte. Dabei wurde auch auf eine Demonstration am vergangenen Wochenende verwiesen.

Dort waren am Samstag letzer Woche in Berlin-Neukölln antisemitische Parolen wie »Tod den Juden« und »Tod Israel« gerufen worden. In der Folge gab es Kritik am Verhalten der Polizei, die nicht dagegen eingeschritten war. Der polizeiliche Staatsschutz ermittelt inzwischen wegen Volksverhetzung.

Grundlage der Verbotsverfügung sei eine Gefährdungsanalyse, in die auch die internationale Lage im Nahen Osten einbezogen wurde, hatte Berlins Polizeipräsidentin Barbara Slowik am Freitag betont.

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