Landgericht Berlin

Gericht: »From the River to the Sea« ist Aufruf zur Judenvernichtung

Demonstration in Berlin am 27. September 2025 Foto: picture alliance / Ipon

Das Landgericht Berlin I hat in einem Urteil die Strafbarkeit der Parole »From the River to the Sea« bekräftigt und einen 25-jährigen Angeklagten zu einer Geldstrafe von 2700 Euro verurteilt. Neben der Benutzung des Ausspruchs wurde er auch für die Verbreitung von Propagandafotos der Hamas auf Instagram bestraft.

Die 2. Große Strafkammer des Landgerichts befand, dass die Parole untrennbar mit der Programmatik der in Deutschland als verbotene Terrororganisation eingestuften Hamas verbunden sei. Nach Paragraph 86a des Strafgesetzbuchs dürfe sie deshalb nicht bei Demonstrationen skandiert werden.

Laut einer Pressemitteilung des Landgerichts sagte die Vorsitzende Richterin in der Urteilsbegründung: »Wer diese Wortfolge nutzt, unterstützt die Terrororganisation Hamas und deren Hauptziel der Vernichtung Israels.« Es handele sich um eine »bildliche Darstellung« der Forderung nach Tötung und Vertreibung von Juden.

Der Angeklagte hatte die Parole im Dezember 2024 auf einer Demonstration in Berlin unter dem Motto »Gegen Verdrängung und Siedlungskolonialismus« skandiert. Die Menge hatte ihm darauf mit dem zweiten Teil, »Palestine will be free«, geantwortet. Der Charakter als Hamas-Parole sei ihm dabei bewusst gewesen, so das Gericht. Der Ausspruch werde zumindest seit dem 7. Oktober 2023 bewusst eingesetzt, um Solidarität mit den Absichten und Methoden der Hamas zu bekunden. 

Anrufung des Bundesgerichtshofs wahrscheinlich

Spätestens seit dem 7. Oktober 2023 werde die Wortfolge in der Öffentlichkeit mit der Absicht der Hamas, Israel zu zerstören, in Zusammenhang gebracht. Dass sie historisch betrachtet auch auf israelischer Seite gebräuchlich gewesen sei, wertete die Kammer als »unerheblich«. Die Hamas habe sich den Slogan »durch Übung und Autorisierungsakt« zu eigen gemacht. Er werde von radikalen Kräften im pro-palästinensischen Milieu genutzt, um das Existenzrecht Israels zu negieren.

Lesen Sie auch

Das grundgesetzliche Recht auf freie Meinungsäußerung müsse daher zurücktreten. Es wird erwartet, dass der Angeklagte das Urteil per Revisionsverfahren beim Bundesgerichtshof anfechten wird. Bislang gibt es keine einheitliche Rechtsprechung in Deutschland zur Strafbarkeit von »From the River to the Sea«. Andere Landgerichte hatten entschieden, dass die Parole nicht automatisch einen Bezug zur Hamas habe.

Allerdings erklärte das Verwaltungsgericht Bremen das Verbot der Parole vor zwei Wochen für rechtens. Es wies die Klage der Anmelderin einer Demonstration gegen Auflagen der Stadt Bremen ab, welche die Verwendung untersagt hatte. »Bei lebensnaher Betrachtung« sei davon auszugehen, dass mit der Parole die Auslöschung Israels und die Vertreibung der dort lebenden Juden gefordert werde, heißt es in der Bremer Urteilsbegründung. Überdies erfülle der Ausspruch in diesem Fall den Straftatbestand der Billigung von Straftaten, nämlich des Angriffs der Hamas auf Israel am 7. Oktober 2023. mth

Jerusalem/New York

Benjamin Netanjahu: Werde vor UNO die Wahrheit über Mamdani sagen

Israels Ministerpräsident wirft dem New Yorker Bürgermeister Unterstützung der Hamas und Hetze gegen Juden vor

 23.09.2026

Machtgedanke zu verlockend? SPD-Spitzenkandidat Steffen Krach (r.) und Elif Eralp von der Linkspartei bei einer Podiumsdiskussion vor der Wahl

Kommentar

Finaler Tabubruch

Ein persönlicher Appell an die Berliner SPD, sich nicht mit den dunkelroten Judenfeinden von der Linkspartei einzulassen

von Daniel Killy  23.09.2026

Berlin-Wahl

»Die Linke ist keine antisemitische Partei, aber sie hat ein Problem mit Antisemitismus«

Der Comedian äußerte sich im Interview mit dem Tagesspiegel zur Berliner Wahl und eine progressive linke Haltung zu Israel

 23.09.2026

Debatte

»Israel bekämpft Dschihadisten«: Außenminister Gideon Saar kontert Vorwürfe von Österreichs Bundespräsident Alexander Van der Bellen

Die Hintergründe

 23.09.2026

Solidarität

LED-Truck gegen Judenhass in fünf deutschen Städten

Mit einer bundesweiten Aktion wollen die »Christen an der Seite Israels« rund um den Jahrestag des Hamas-Massakers vom 7. Oktober auf Antisemitismus aufmerksam machen

 23.09.2026

Düsseldorf

Islamistischer Schüler wegen zweifachem Messerangriff verurteilt

Ein Essener Schüler ist wegen versuchten Mordes verurteilt worden. Das Oberlandesgericht sprach ihn schuldig

 23.09.2026

Berlin

SPD-Fraktionschef Raed Saleh tritt nicht wieder an

Nach 15 Jahren an der Spitze zieht der Spandauer die Konsequenzen aus dem historisch schlechten Wahlergebnis: Er will nicht erneut für den Vorsitz seiner Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus kandidieren

 23.09.2026

UNO-Vollversammlung

Netanjahus UN-Besuch: Proteste von Regierungskritikern und Israelfeinden erwartet

Mehrere Gruppen wollen auf die Straße gehen, wenn der israelische Ministerpräsident am Donnerstag in New York eintrifft

 23.09.2026

New York

Trump droht Iran mit »Auslöschung«

Die Unterredungen seien »sehr gut« verlaufen, sagt US-Präsident Trump. Kurz darauf schlägt er schärfere Töne an

 23.09.2026