Berlin

Früherer Verfassungsrichter gegen AfD-Verbotsverfahren

Der frühere Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier Foto: picture alliance / dpa

Der frühere Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, rät von einem AfD-Verbotsverfahren ab. Die für ein Verbot der in Teilen als rechtsextrem eingestuften Partei nötigen rechtlichen Voraussetzungen seien schwer nachweisbar, sagte er dem Berliner »Tagesspiegel«. Papier saß dem Karlsruher Gericht von 2002 bis 2010 vor.

»Führt die AfD einen Kampf gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung? Ich halte das für nicht begründbar«, sagte Papier im Interview. Es gehe bei einem Verbotsverfahren nicht nur um Äußerungen einzelner Funktionsträger. Daher rate er davon ab. Auch bezüglich eines Teilverbots mahnte der frühere Verfassungsrichter zur Vorsicht.

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»Artikel 21 Absatz 2 des Grundgesetzes, der die Verfassungswidrigkeit von Parteien definiert, bezieht sich auf Gesamtparteien, nicht aber auf deren Gebietsverbände.« Fraglich sei auch, wie ein einzelner Landesverband in der Lage wäre, »die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden.«

Auch mit Blick auf eine mögliche absolute Mehrheit der AfD in Sachsen-Anhalt nach der dortigen Wahl am 6. September sagte Papier, ein Landtag könne die verfassungsmäßige Ordnung in Deutschland kaum verändern. Brisant könne es hingegen werden, wenn ein Bundesland sich weigere, Bundesgesetze zu erfüllen. »Für diesen Fall gibt es die sogenannte Bundesaufsicht mit Beanstandungen und der Entsendung von Beauftragten«, sagte Papier. Der zum »Bundeszwang« berechtigende Grundgesetzartikel 37 sei allerdings noch nie angewendet worden. epd

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