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»Völkerrechtswidriger Krieg«: Irans Außenminister und die AfD nehmen Steinmeier in Schutz

Schloss Bellevue Foto: Getty Images / istock

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»Völkerrechtswidriger Krieg«: Irans Außenminister und die AfD nehmen Steinmeier in Schutz

Der Bundespräsident nennt den Iran-Krieg völkerrechtswidrig. Irans Regime findet das erwartungsgemäß gut. Doch in Deutschland stößt das Staatsoberhaupt auf Widerspruch

 25.03.2026 09:28 Uhr

Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier bekommt für seine Kritik am Iran-Krieg erwartbare Unterstützung der iranischen Führung, aber auch einige Kritik aus Deutschland zu hören. Das Staatsoberhaupt hatte den von Israel und den USA begonnenen Krieg als völkerrechtswidrig eingestuft.

Irans Außenminister Abbas Araghtschi erklärte am Abend auf der Plattform X, Steinmeier gebühre Anerkennung dafür, »dass er die Verstöße gegen die Iraner verurteilt hat«. Wer Rechtsstaatlichkeit schätze, solle ebenfalls seine Stimme erheben.

Auch die AfD stellte sich ausnahmsweise hinter den ansonsten von ihr viel kritisierten Bundespräsidenten. »Da hat er mal recht gehabt, so oft kommt das ja beim Bundespräsidenten nicht vor«, sagte Co-Parteichef Tino Chrupalla in Berlin. »Der Angriff auf die Ukraine war völkerrechtswidrig. Der Angriff auf den Iran ist es auch.«

Spahn: Völkerrechtliche Prüfung ist Regierungssache

Auf der Unionsseite der Koalition kam Steinmeiers Einlassung dagegen nicht gut an. Unionsfraktionschef Jens Spahn forderte den Bundespräsidenten zur Zurückhaltung auf. »Die völkerrechtliche Prüfung obliegt in diesem wie in anderen Fällen der Bundesregierung, und ich erwarte von Amts- und Würdenträgern der Bundesrepublik, dass sie diese Prüfung abwarten und sie auch respektieren«, sagte der CDU-Politiker in Berlin. »Im Übrigen frage ich mich, was folgt jetzt aus dieser Feststellung?«

Steinmeier hatte bei einer Veranstaltung zum 75. Jahrestag der Wiedergründung des Auswärtigen Amts den von Israel und den USA geführten Iran-Krieg als »politisch verhängnisvoller Fehler« und »nach meinem Dafürhalten völkerrechtswidrig« bezeichnet. Steinmeier hält die von der US-Regierung angeführte Begründung, dass angeblich ein Angriff auf die Vereinigten Staaten unmittelbar bevorgestanden habe, für nicht tragfähig.

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Zentralrat der Juden kritisiert »Rechthaberei«

Auch die SPD-Fraktionsführung hat den Angriff auf den Iran als völkerrechtswidrig eingestuft. Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU), das CDU-geführte Auswärtige Amt und die Union haben sich dagegen bisher nicht festgelegt. Merz hatte Anfang März lediglich gesagt: »Wir sehen das Dilemma, dass mit völkerrechtlichen Maßnahmen und Schritten - die wir ja in den letzten Jahrzehnten immer wieder auch versucht haben - gegen ein Regime, das atomar aufrüstet und das eigene Volk brutal unterdrückt, offensichtlich nichts zu bewirken ist.«

Der Zentralrat der Juden kritisierte Steinmeiers Äußerungen. »Wer dem Krieg gegen das Mullah-Regime leichthin den Stempel «völkerrechtswidrig» verpassen will, ignoriert die Geschichte«, sagte Zentralratspräsident Josef Schuster der Deutschen Presse-Agentur. Seit 1979 gehöre die Vernichtung Israels zur Staatsdoktrin des Iran.

Für die Menschen im Iran berge der Krieg die Hoffnung auf ein Ende von 47 Jahren Terror und Unterdrückung, sagte Schuster. »Weder ihrem Streben nach Freiheit noch dem Kampf um das Fortbestehen Israels und der Sicherheit der umliegenden arabischen Länder ist mit der rechthaberischen Bewertung des Kriegsgeschehens durch deutsche Politiker geholfen.« Er wünsche sich stattdessen Solidarität mit denen, die unter dem »Mullah-Regime« litten.

Einst Ärger wegen Glückwünschen an Teheran

Kommentatoren im Netz wiesen darauf hin, dass Steinmeier schon früher im Zusammenhang mit dem Iran in der Kritik gestanden hatte. So hatte er 2019, wie auch in den Vorjahren üblich, dem Iran zum Nationalfeiertag gratuliert - dem Jahrestag der islamischen Revolution.

Nach Kritik angesichts der Menschenrechtslage im Iran und der Atompolitik der politischen Führung des Landes entschied er dann aber, künftig darauf zu verzichten. Allerdings wurde 2020 dann versehentlich doch ein Glückwunschschreiben versandt - und sein Inhalt dann nachträglich zurückgenommen. dpa

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