Langenau

Christen von israelfeindlichen Aktivisten bedrängt

Die Martinskirche in Langenau und ihr Pfarrer sind im Visier israelfeindlicher Proteste Foto: imago stock&people

Langenau

Christen von israelfeindlichen Aktivisten bedrängt

Die Gemeinde in Baden-Württemberg ist seit langem im Visier, weil ihr Pfarrer sich klar zu den Massakern vom 7. Oktober positioniert hat

 09.07.2025 13:44 Uhr Aktualisiert

Im württembergischen Langenau nahe Ulm spitzt sich die Lage nach erneuten Anfeindungen gegen die dortige evangelische Gemeinde zu. Am Sonntag sei es vor der evangelischen Martinskirche zu Handgreiflichkeiten zwischen »Pro-Palästina«-Demonstrierenden und Gottesdienstbesuchern gekommen, teilte die Landeskirche am Montag in Stuttgart mit.

Am Dienstag hieß es in einer Presseerklärung der Polizei Baden-Württemberg, gegen 11.20 Uhr hätten Besucher den Gottesdienst verlassen. Vor dem Gotteshaus habe zeitgleich eine »unangemeldete Versammlung mit Bezug zum Nahost-Konflikt« stattgefunden. Es kam zu »Handgreiflichkeiten und Beleidigungen«.

Ein 75-jähriger Demonstrant soll einen 84-jährigen Mann, der offenbar aus der Kirche kam, zu Boden gestoßen haben, woraufhin der Aggressor von einem 62-Jährigen »körperlich angegangen« und getreten worden sei, so die Polizei. Ermittlungen gegen die Beteiligten laufen. Dem 75-Jährigen wird unter anderem vorgeworfen, den Pfarrer vor den Gottesdienstbesuchern verunglimpft zu haben. Der Verdacht: üble Nachrede.

Landesbischof Ernst-Wilhelm Gohl erklärte, die Ereignisse vom Sonntag zeigten, »dass es ein Trugschluss ist zu meinen, einen solchen Konflikt aussitzen zu können«. Seit eineinhalb Jahren würden Ortspfarrer Ralf Sedlak und seine Familie in einer Weise persönlich diffamiert, die nicht hinzunehmen sei, betonte Gohl.

Bischof kritisiert Kommune und Landkreis

Sedlak hatte in einem Gottesdienst am 15. Oktober 2023, gut eine Woche nach dem Überfall der Terrororganisation Hamas auf Israel am 7. Oktober 2023, seine Solidarität mit den israelischen Opfern zum Ausdruck gebracht. Seitdem erleben die Gemeinde und deren Pfarrer Anfeindungen.

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»Es kann nicht sein, dass Sonntag für Sonntag Gottesdienstbesucherinnen und -besucher bedrängt und eingeschüchtert werden, sodass viele Gemeindeglieder inzwischen den Gottesdienst in der Martinskirche nicht mehr besuchen«, beklagte der Landesbischof. »Achselzuckende Kenntnisnahme hilft nicht weiter. Hier wären schon lange Kommune und Landkreis gefordert gewesen«, betonte Gohl.

Schmierereien an Kirche und Rathaus

Antisemitische Aktionen hatten bereits das Wohnhaus des Pfarrers zum Ziel. Gohl erklärte im Oktober 2024, nicht nur Juden sähen sich inzwischen Hass und Anfeindungen ausgesetzt, sondern auch solche Menschen, die sich öffentlich für jüdisches Leben einsetzen.

Im Dezember 2024 wurden antisemitische Schmierereien an der Martinskirche und am Rathaus entdeckt. »Boycott Israel« und »Juden vergasen« war laut Polizei in roter Farbe auf die Mauern gesprüht. Der Staatsschutz hatte Ermittlungen aufgenommen, die Polizei ihre Präsenz verstärkt.

Landesbischof Gohl, die Ulmer Prälatin Gabriele Wulz sowie gut 100 Pfarrerinnen und Pfarrer und weitere Kirchenmitglieder veröffentlichten daraufhin eine Unterschriftenaktion im Internet. Darin riefen sie dazu auf, sich öffentlich gegen Judenhass zu stellen.

Bürgermeisterin kündigt erneut »Allgemeinverfügung« an

Die Bürgermeisterin von Langenau, Daria Henning (CDU), teilte der Jüdischen Allgemeinen am Mittwoch auf Anfrage mit, es seien zwei Aufenthaltsverbote verhängt worden, die mittlerweile ausgelaufen seien. Für diese Woche sei eine »Allgemeinverfügung« geplant.

Eine solche Maßnahme könnte jegliche Demonstrationen beziehungsweise Plakataktionen vor der Martinskirche unterbinden. Allerdings ist diese Option bereits seit mehreren Monaten im Gespräch, ohne dass die Stadt davon Gebrauch gemacht hätte.

Pfarrer Ralf Sedlak hatte schon im Mai 2025 festgestellt, dass ein temporäres Aufenthaltsverbot auf eine bestimmte Person beschränkt gewesen sei: »Die anderen Kundgebenden durften sich vor der Kirche aufhalten. Zudem war es auf einen kleinen Raum begrenzt – die betreffende Person konnte sich also in Sicht- und Hörweite des Eingangs der Kirche positionieren. Dennoch hat sie sich auch im ausgewiesenen Bereich aufgehalten, was wir zur Anzeige gebracht haben.« kna/ja

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