Berlin

Bundesamt entscheidet wieder über Asylanträge aus Gaza

Foto: picture alliance / Sipa USA

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) entscheidet wieder über Asylanträge von Menschen aus dem Gazastreifen. Der entsprechende Entscheidungsstopp sei aufgehoben worden, heißt es in einer Antwort des Bundesinnenministeriums auf eine Anfrage der Linken-Abgeordneten Clara Bünger. Die Antwort liegt der Deutschen Presse-Agentur vor.

Zur Begründung heißt es, dass das Bundesamt die Lage im Gazastreifen kontinuierlich beobachtet habe und zu dem Ergebnis gekommen sei, dass dort »nicht mehr von einer nur vorübergehend ungewissen Lage« auszugehen sei. Grund seien die Dauer und Ausweitung der Kampfhandlungen auf das gesamte Gebiet des Gazastreifens sowie das Scheitern mehrerer Vereinbarungen zu einer Waffenruhe mit Israel.

Das BAMF hatte die Entscheidung über Asylanträge von Menschen aus Gaza im Januar 2024 eingestellt. Es berief sich dabei auf Artikel 24 des Asylgesetzes, wonach Asylentscheidungen bei Bestehen »einer vorübergehend ungewissen Lage« aufgeschoben werden können. Von einer solchen Lage ist nun nach Angaben des Innenministeriums nicht mehr auszugehen.

Wegen Untätigkeit verurteilt

Der Entscheidungsstopp hatte auch zahlreiche Gerichtsverfahren gegen das Bundesamt zur Folge. Wie das Ministerium von Alexander Dobrindt (CSU) weiter mitteilt, haben deutsche Gerichte zwischen dem 7. Oktober 2023 und dem 30. April 2025 über insgesamt 238 Untätigkeitsklagen von Personen aus dem Gazastreifen oder den palästinensischen Gebieten entschieden.

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In 187 Verfahren sei das BAMF »wegen Untätigkeit« verurteilt worden - mit der Folge, dass es verpflichtet wurde, über die Asylanträge der Kläger zu entscheiden. In drei Fällen sei den Klägern durch das Gericht selbst der subsidiäre Schutz zuerkannt worden, 48 Verfahren seien eingestellt worden. Nähere Informationen zu diesen »sonstigen Einstellungen« nennt das Ministerium in seiner Antwort nicht.

Die Linken-Politikerin Bünger begrüßte die Neubewertung zu den Asylgesuchen aus Gaza als »längst überfällig«. Die Menschen bräuchten Schutz und müssten »endlich ankommen dürfen«, erklärte Bünger. »Angesichts der dramatischen Lage vor Ort hätte es diesen Stopp gar nicht erst geben dürfen«, betonte sie. Die zahlreichen Untätigkeitsklagen hätten zu der Kehrtwende »maßgeblich beigetragen«.

Über die Steuerung und Verschärfung der Asyl -und Migrationspolitik will sich Bundesinnenminister Dobrindt heute bei einem Treffen mit seinen fünf europäischen Amtskollegen aus Frankreich, Polen, Dänemark, Österreich und Tschechien beraten. Auch der für Migration zuständige EU-Kommissar Magnus Brunner ist zu den Beratungen auf der Zugspitze eingeladen. Ob es dabei auch konkret über Asylgesuche aus dem Gazastreifen gehen soll, war zunächst unklar. dpa/ja

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