Flensburg

Jüdin darf bei Antisemitismus-Prozess keine Davidsternkette tragen

Ein Justizbeamter steht im Saal des Flensburger Amtsgerichts. Foto: picture alliance/dpa

Hinweis: Nach Erscheinen dieses Artikels hat das Landgericht Flensburg darauf hingewiesen, dass auch eine Person mit einem Kreuz aufgefordert wurde, ihre Kette abzulegen.

Ausgerechnet bei einem Prozess wegen eines offen antisemitischen Aushangs ist es am Amtsgericht Flensburg zu einem Vorfall gekommen, der nun für Kritik sorgt. Eine jüdische Zuschauerin wurde vor Beginn der Verhandlung aufgefordert, ihre Halskette mit einem Davidstern-Anhänger abzulegen. Die Justiz räumte inzwischen ein, dass dies nicht der Absicht der gerichtlichen Anordnung entsprach.

Der Vorfall ereignete sich am Montag am Rande des Prozesses gegen einen 60-jährigen Flensburger Geschäftsinhaber. Der Mann war angeklagt, in seinem Laden ein Schild mit der Aufschrift »Juden haben hier Hausverbot!« angebracht zu haben. Während der Einlasskontrolle wurde eine Besucherin von einem Mitarbeiter der Mobilen Einsatzgruppe des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts aufgefordert, ihren offen getragenen Davidstern abzunehmen.

Die Frau kam der Aufforderung nach und verstaute die Kette in ihrem Rucksack. Nach Angaben der Justiz verlief die Situation ohne Streit oder Widerstand. Einen ausdrücklichen Widerspruch habe sie nicht eingelegt.

Fehler eingeräumt

In einer gemeinsamen Erklärung bezeichneten die Präsidenten des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts und des Landgerichts Flensburg den Vorgang als »bedauerliches Versehen«. Ursache sei eine missverständliche Kommunikation im Vorfeld der Verhandlung gewesen.

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Die zuständige Richterin hatte angeordnet, Gegenstände zu untersagen, die geeignet seien, »die Sicherheit und Ordnung im Sitzungssaal einschließlich des Zugangsbereichs für die Öffentlichkeit durch das demonstrative Vorzeigen von Plakaten/Bannern, bedruckter Bekleidung o.ä. zu beeinträchtigen.« In der Stellungnahme hieß es: »Tatsächlich bestand mit der Anordnung nicht die Absicht, das dezente Tragen kleiner Schmuckstücke in Form religiöser Symbole zu untersagen.«

Der Vorfall sorgt auch deshalb für Irritationen, weil er sich in einem Verfahren ereignete, das sich mit einem antisemitischen Vorfall befasste. Das Amtsgericht verurteilte den Ladenbesitzer später wegen Volksverhetzung zu sechs Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung. Zudem muss er 1200 Euro an die KZ-Gedenkstätte Ladelund zahlen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Konsequenzen angekündigt

In sozialen Medien stellten Kritiker die Frage, wie es dazu kommen konnte, dass bei einem Prozess über ein Schild mit der Aufschrift »Juden haben hier Hausverbot!« ausgerechnet eine Zuschauerin ihren Davidstern ablegen musste. Zwar betonen die Gerichte, die Sicherheitsmaßnahmen hätten dem Schutz aller Beteiligten gedient und mögliche Störungen verhindern sollen. Gleichwohl wirft der Vorfall Fragen nach der Sensibilität im Umgang mit jüdischen Symbolen auf.

Die Gerichtspräsidenten kündigten inzwischen Konsequenzen an. Künftig solle bei vergleichbaren Sicherheitsanordnungen stärker auf Differenzierung geachtet werden. Die beteiligten Mitarbeiter hätten das entstandene Missverständnis ausdrücklich bedauert. »Die Präsidenten des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts Dr. Dirk Bahrenfuss und des Landgerichts Flensburg Dr. Ralf Bauer werden sich in klärenden Gesprächen dafür einsetzen, dass künftig vergleichbare Sicherheitsanordnungen mit der nötigen Differenzierung und Sensibilität erlassen und angewendet werden«, heißt es in der Erklärung. im

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