Bei der Pride Parade in Bonn ist es zu einem Konflikt um eine Regenbogenflagge mit Davidstern gekommen. Wie »Bild« berichtet, wurde der 28-jährige Student Sören Habet von der Versammlungsleitung aufgefordert, die Fahne nicht weiter zu zeigen. Andernfalls müsse er die Veranstaltung verlassen.
Nach Angaben des Studenten wollte er mit der Flagge seine Solidarität mit queeren Jüdinnen und Juden zum Ausdruck bringen. Gegenüber »Bild« erklärte Habet, er selbst sei nicht jüdisch. Es gehe ihm darum, Solidarität zu zeigen. Dieselbe Fahne habe er bereits im vergangenen Jahr bei der Bonner Pride getragen. Damals habe es zwar kritische Reaktionen und »Free Palestine«-Rufe gegeben, er habe jedoch an der Demonstration teilnehmen können.
Nach seiner Schilderung sprach ihn diesmal bereits wenige Minuten nach Beginn des Umzugs eine Vertreterin der Veranstalter an. Zunächst habe sie argumentiert, Nationalflaggen seien auf der Demonstration nicht zugelassen. Als Habet entgegnet habe, es handle sich nicht um eine Nationalflagge, sondern um eine Regenbogenflagge mit Davidstern, sei ihm gesagt worden, religiöse Symbole seien ebenfalls nicht erwünscht. Er habe darauf hingewiesen, dass der Davidstern nicht nur ein religiöses Symbol, sondern auch ein Zeichen des jüdischen Volkes sei.
Die Veranstalter verweisen auf ihrer Internetseite zugleich darauf, dass bei der Pride kein Antisemitismus geduldet werde.
Im weiteren Verlauf wurde die Polizei hinzugezogen. Die Beamten sollen ihm gesagt haben, er könne entweder ohne die Flagge an der Demonstration teilnehmen oder sie weiter zeigen und damit einen Ausschluss durch die Versammlungsleitung in Kauf nehmen. Der Student entschied sich daraufhin nach eigenen Angaben, die Veranstaltung zu verlassen.
Auf Anfrage der Zeitung bestritten die Organisatoren, Habet von der Demonstration ausgeschlossen zu haben, und verwiesen auf die Polizei. Diese erklärte, nach dem nordrhein-westfälischen Versammlungsgesetz liege die Verantwortung für den ordnungsgemäßen Ablauf einer Versammlung bei der Versammlungsleitung. Personen könnten mit Zustimmung der zuständigen Behörde ausgeschlossen werden, wenn sie die Ordnung der Versammlung erheblich störten. Die Polizei bestätigte, dass Habet entsprechend über seine beiden Möglichkeiten informiert worden sei. im