Berlin

Wüst bringt Prüfung eines AfD-Verbots ins Spiel

NRW-Ministerpräsident Hendrik Wüst (CDU) und Berlins CDU-Spitzenkandidat Stefan Evers am Montag vor dem Brandenburger Tor Foto: picture alliance/dpa

NRW-Ministerpräsident Hendrik Wüst (CDU) spricht sich für eine systematische Prüfung eines möglichen Verbots der AfD aus. Nach der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt sagte der CDU-Politiker laut »Bild« am Montagabend bei einer Veranstaltung in Berlin, eine eigens einzurichtende Arbeitsgruppe solle die Voraussetzungen dafür untersuchen.

Dabei gehe es ausdrücklich nicht darum, das Ergebnis der Prüfung bereits vorwegzunehmen. Erst müsse geklärt werden, welche rechtlichen Konsequenzen sich aus einer solchen Untersuchung ergeben könnten. »Ein Verbot kann das sein, es kann aber auch etwas anderes sein«, sagte Wüst bei der Veranstaltung »Missverstehen Sie mich richtig«.

Wüst machte zugleich deutlich, dass er selbst eine solche Prüfung befürwortet. »Ich habe heute etwas gesagt, das hat öffentlich bisher, glaube ich, kein CDU-Mensch gesagt: dass ich dafür bin, diese Arbeitsgruppe einzusetzen, die diese Arbeit dann leistet«, erklärte er. Wie »Bild« weiter berichtet, hatte das Publikum zunächst nur verhalten auf die Aussage reagiert, woraufhin Wüst deren politische Bedeutung noch einmal hervorhob.

Sorgfältige Prüfung

Der Ministerpräsident warnte allerdings davor, vorschnell ein Verbotsverfahren zu fordern. Entscheidend sei eine sorgfältige juristische Prüfung. Sollte diese am Ende zu dem Ergebnis kommen, dass die AfD die Voraussetzungen für ein Parteiverbot erfüllt, müsse daraus allerdings eine konkrete Konsequenz folgen.

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»Wenn nach einer Prüfung auf dem Tisch liegt: Diese Partei kann verboten werden, dann ist dieses Verbotsverfahren anzustrengen«, sagte Wüst. Für ihn sei das »relativ klar«. Gleichzeitig müsse man »Schrittchen für Schrittchen« vorgehen.

Ein AfD-Verbot dürfe aus seiner Sicht zudem nicht von politischen Stimmungen oder einer bestimmten Haltung abhängig gemacht werden. Es handle sich vielmehr um eine rechtliche Prüfung anhand festgelegter Kriterien. Ein entsprechendes Ergebnis wäre für ihn dann ein Auftrag zum Handeln: »Wenn die Prüfung ergibt, dass die AfD verfassungswidrig ist und verboten werden könnte, dann ist das für mich ein Handlungsbefehl, diese Verfassung zu schützen.«

Verantwortung der Länder

Wüst sprach sich zugleich gegen einen politischen Schnellschuss aus. Gerade mit Blick auf die anstehenden Wahlen in Ostdeutschland sei es falsch, mit möglichst lauten Forderungen nach einem Parteiverbot auf Stimmenfang zu gehen. Wer ein Verfahren unvorbereitet anstoße, könne am Ende sogar der AfD nutzen.

Die Hürden für ein erfolgreiches Verbotsverfahren müssten deshalb von Anfang an ernst genommen werden. Wüst verwies darauf, dass die Länder später im Bundesrat Verantwortung für einen entsprechenden Antrag übernehmen müssten. »Die Länder, die müssen nachher im Bundesrat dieses Ding beschließen und auch die Verantwortung dafür tragen, wenn das schlampig vorbereitet ist« und das Verfahren »schiefgeht«, sagte er. im

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