Meinung

Digitale Gewalt: Gutes Gesetz mit Hürden

Pawel Erenburg leitet den Fachbereich Digitale Transformation MABAT bei der Zentralwohlfahrtsstelle der Juden in Deutschland (ZWST). Foto: privat

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Digitale Gewalt: Gutes Gesetz mit Hürden

Die Bundesregierung plant ein Gesetz gegen Hass und Hetze im Internet. Damit es wirken kann, sollte aber von Anfang an die Finanzierung von Anlaufstellen für Betroffene mitgedacht werden

von Pawel Erenburg  03.06.2026 16:55 Uhr

Die Bundesregierung bringt ein Gesetz gegen digitale Gewalt (GgdG-E) auf den Weg – und das ist höchste Zeit. Viel zu lange war die Politik tatenlos, während Hass, Bedrohungen und Einschüchterung im Netz zur Normalität wurden.

Für Jüdinnen und Juden ist das ein wichtiger Fortschritt, denn die Realität ist erschütternd: Antisemitische Hetze online reicht von Schoa-Leugnung und Verschwörungserzählungen über Holocaust-Memes bis hin zu offenen Mord- und Gewaltdrohungen. Jüdische Profile werden mit Beleidigungen überzogen, Gemeinden Ziel koordinierter Hasskampagnen. Besonders seit dem 7. Oktober 2023 hat sich die Flut dramatisch verschärft.

Beratungsstellen sind bereit, auch Betroffene digitaler Gewalt zu vertreten, doch die Mittel dafür sind oft nicht gesichert.

Bislang standen Betroffene dieser Masse an Kommentaren und Kampagnen schutzlos gegenüber. Täterinnen und Täter blieben anonym, und Inhalte wurden gelöscht, bevor eine Identifizierung möglich war. An dieser Stelle setzt das Gesetz an. Künftig sollen Betroffene zivilrechtliche Ansprüche einfacher geltend machen und Accounts der Täterinnen und Täter in bestimmten Fällen zeitweilig gesperrt werden können.

So wichtig dieser Schritt ist, so auffällig bleiben die Hürden und Risiken. Damit das Gesetz seine Schlagkraft entfaltet, muss die praktische Anwendung kurze Verfahrensdauern und zumutbare Kosten für Betroffene bedeuten. Sonst läuft der Schutz ins Leere.

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Das Gesetz sieht zudem die rechtliche Vertretung durch zivilgesellschaftliche Organisationen vor. Das ist ausdrücklich zu begrüßen, sind diese doch oft die ersten Anlaufstellen für Betroffene. Hier stellt sich aber die Frage der Refinanzierung: Beratungsstellen sind bereit, auch Betroffene digitaler Gewalt zu vertreten, doch die Mittel dafür sind oft nicht gesichert. Die nachhaltige Finanzierung sollte bei solchen Vorhaben von Anfang an mitgedacht werden.

Dass die Zivilgesellschaft politisch unter wachsenden Druck gerät, ihr aber gleichzeitig zusätzliche Aufgaben übertragen werden, passt nicht zusammen.

Der Autor leitet den Fachbereich Digitale Transformation MABAT bei der Zentralwohlfahrtsstelle der Juden in Deutschland (ZWST).

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