Wolf J. Reuter

Juden haben Hausverbot

In Flensburg hing im September 2025 ein Schild in einem Schaufenster, das auch im September 1933 dort hätte hängen können: »Juden haben hier Hausverbot!«. Einer von über 400 antisemitischen Vorfällen letztes Jahr in einem der mit knapp drei Millionen Einwohnern kleinsten deutschen Flächenstaaten.

Heutzutage ist es schon positiv, dass der Antisemitismus überhaupt auffiel. Allzu oft wird er einfach geleugnet. In diesem Fall sorgte die primitive Klarheit der Tat vermutlich dafür, dass sich nichts mehr »kontextualisieren« ließ. Bis in die USA – und natürlich nach Israel – erregte der Vorfall Aufsehen.

Am 1. Juni 2026 fällte das Amtsgericht Flensburg das Urteil: sechs Monate Freiheitsstrafe wegen Volksverhetzung (zur Bewährung ausgesetzt). Wer die Regeln der Strafjustiz kennt, weiß: Das ist nach deutschen Maßstäben ein sehr schnelles und ein sehr hartes Urteil – auch wenn manche sicher dennoch enttäuscht sein mögen. Ein gutes Ergebnis für die Justiz im Kampf gegen Antisemitismus – endlich einmal.

Keine Wahl

Hätte nicht an diesem Tag die Strafjustiz selbst den eigentlichen Vorfall in den Hintergrund treten lassen und der ganzen Welt vorgeführt, dass Deutschland leider ein Antisemitismusproblem hat, dessen breite gesellschaftliche Basis sich ebensowenig »kontextualisieren« lässt wie das Schild, wegen dessen der Mann verurteilt wurde.

Am Prozesstag wurde eine offensichtlich jüdische Prozessbesucherin von den anwesenden Wachtmeistern am Betreten des Saals gehindert, weil sie eine Halskette mit einem Magen David trug. Die Wachtmeister lehnten nach Berichten vom selben Tag das Angebot, die kleine Kette unter dem T-Shirt zu verbergen, ab und verlangten ausdrücklich, dass sie abgenommen werde. Sie fügte sich nach Zeitungsberichten, weil man ihr keine Wahl ließ.

Nicht wenigen Menschen im Saal dürfte sich die Kehle zugeschnürt haben, bei dem Gedanken, dass ein »Hausverbot für Juden«-Schild mittlerweile wieder Realität geworden ist, aber die Jüdin mit »dem Stern«, nein, die darf nicht in den Gerichtssaal. Man wird müde, das Wort »Skandal« zu gebrauchen – aber während die verurteilte Straftat kein Skandal, sondern eine widerliche Straftat war, ist das Verhalten der Justiz eben genau das: ein Skandal.

Grundsatz des Rechtsstaats

Die Justizwachtmeister, die Landesbeamte sind, haben geltendes Recht verletzt – nicht irgendwelches Recht, sondern einen entscheidenden Grundsatz des Rechtsstaats: die Öffentlichkeit der Strafverhandlung. Es gibt praktisch keine Möglichkeit, Zuschauer legal aus einer Gerichtsverhandlung auszuschließen.

Prozesse mit großem öffentlichem Interesse werden manches Mal sogar räumlich in Mehrzweck- oder Turnhallen verlegt, um die Diskussion mit Verteidigern zu vermeiden, ob Leute wirklich aus Platzmangel oder doch willkürlich weggeschickt wurden - und damit der Öffentlichkeitsvorsatz verletzt wurde, was Folgen bis hin zur Aufhebung eines Urteils haben kann. Die »Öffentlichkeit« ist in Deutschland so wichtig, weil in allen deutschen Diktaturen Prozesse als Geheimprozesse ohne Zuschauer geführt wurden. Sie ist ein rechtsstaatliches Grundprinzip.

Die hier zuständige Richterin durfte allerdings eine »sitzungspolizeiliche« Maßnahme erlassen. Das ist eine Art Benimmverfügung. Hier hatte die Richterin nach einem Bericht der »Bild«-Zeitung verfügt, dass keine politischen Parolen oder provozierenden Gegenstände mitgeführt werden dürfen. Das meinte, auch wenn der Wortlaut nicht veröffentlicht ist, nach Aussagen aus der Justiz z. B. Transparente oder ähnliche Ausstattungen, die zu Demonstrationen gehören.

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Zerfallenes Vertrauen

Eine Halskette mit einem Magen David durfte davon schon rechtlich nicht erfasst sein und war dem Anschein nach auch nicht gemeint. Den Zutritt verwehrten allerdings die für die Sicherheit zuständigen Wachtmeister, die die Verfügung wohl deutlich enger sahen. Was man nicht mehr verstehen kann, zumal man sich fragt, warum es nicht ausreichte, die Kette unter dem T-Shirt zu verbergen. Eine Geste übrigens, die bereits eine Entwürdigung darstellen würde – aber zufrieden war man in Flensburg damit eben nicht.

»Einzeltäter«, die antisemitische Parolen mit klaren Bezügen zum sogenannten »Dritten Reich« verwenden, wie der Verurteilte, gab es immer, und es wird sie immer geben – auch wenn ihre Zahl beunruhigend steigt. Die Zutrittsverweigerung ist indes – gesellschaftlich gesehen – weit schlimmer und der weit größere Skandal. Denn Strafverfolger und Gerichte müssen strikt an der Seite der Diskriminierten und Verfolgten stehen.

Erodiert das Vertrauen in sie, und dafür gab es in den letzten Jahren leider viele Indizien, dann befinden wir uns wirklich in Weimar: Im Gerichtssaal versuchte damals ein Rechtsstaat mit letzter Kraft, Recht zu sprechen, aber schon vor und neben dem Gerichtssaal standen die Feinde des demokratischen Systems und ja, die Antisemiten Spalier. Und man kann sich lebhaft vorstellen, dass viele Justizwachtmeister damals dachten wie »das Volk« vor der Tür. Das Vertrauen in die Strafverfolger als Beschützer der Juden zerfiel lange vor den ersten Internierungswellen. Das ist tief im deutschen Gedächtnis, vor allem in dessen jüdischem Teil, eingegraben, eine kollektive Erinnerung. Sie lebt mit voller Kraft bei einem solchen Vorfall auf.

Schmerzhafter Skandal

War es Unwissen, Dummheit, Unkenntnis, dass ein Magen David kein politisches Symbol ist, dass er z. B. nicht für den Staat Israel steht (wäre dieser Irrtum überhaupt eine Entschuldigung?)? War es die skizzierte antisemitische Absicht vor dem fiktiven Weimarer Gerichtssaal, nur eben in unserer Flensburger Realität? Waren es »übereifrige« – deutsche – Beamte, die die richterliche Verfügung »falsch« – wie denn? – interpretiert haben?

Wir werden es mutmaßlich nicht vollständig klären. Nur: Keine dieser möglichen Erklärungen ist besser als die andere – sie sind alle gleich beängstigend. Die Wahl zwischen fehlender Information und Bildung, persönlichem Antisemitismus innerhalb der Justiz und blindem »Ich habe doch nur Befehle ausgeführt« möchte man wahrlich nicht treffen. Nichts davon hat einen Klang, der in Deutschland nicht stets an dasselbe erinnern würde.

Bislang fehlt eine Reaktion, eine Entschuldigung des Dienstherrn auf Ebene der zuständigen Landesregierung. Käme es darauf an? Sehr, vor allem darauf, dass nicht wieder jüdische Institutionen und Interessenvertretungen öffentlich darum bitten müssen. Es geht nicht um die Wachtmeister, schon gar nicht um die Richterin, sondern um die Gelegenheit, aus dem schmerzhaften Skandal etwas Positives zu ziehen: eine Lehre.

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Gesellschaftliche Linien

Dass wir drohen, gesellschaftliche Linien zu überschreiten, die man nicht überschreiten darf, dass man das öffentlich sagen muss und nicht zuletzt, dass es wahrhaft nicht schwer ist, eine Halskette richtig einzuschätzen. Das kann man jedem Justizbeamten abverlangen - oder ihnen beibringen. Es ist wichtiger, diese Erkenntnisse im vermeintlich »Kleinen«, im direkten Umgang zwischen Staat und Bürger zu verankern, als sie nur auf die große Bühne zu ziehen.

Wirkung haben sie nur, wenn sie in der Gesellschaft Wurzeln schlagen. Gelungen ist uns das bis heute offenbar nicht. Sonntagsreden haben keinen Nutzen, wenn man von einem Gerichtssaal als Jude trotzdem gedemütigt wird. Die Warnlampen, die »Alarmzeichen«, diese unvermeidlichen Gegenstände eben jener Sonntagsreden, sie sind längst unübersehbar. Wir müssen aufhören, in die andere Richtung zu schauen.

Der Autor ist Jurist und lebt in Berlin.

Hinweis: Nach Erscheinen dieses Textes hat das Landgericht Flensburg nach einer internen Aufarbeitung weitere Details zu dem Vorfall veröffentlicht. Demnach sei auch eine Person mit einem Kreuz dazu aufgefordert worden, ihre Kette vor Betreten des Gerichtssaals abzulegen. Das Gericht spricht von einer fehlenden »klaren Differenzierung zwischen ihrer Art nach zulässigen und unzulässigen Symbolen« und kündigt an, richterliche Anordnungen künftig eindeutiger zu fassen.

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