Es ist zehn nach zwölf – der Anschlag auf den Berliner CSD war der x-te Weckruf. Die islamistische Gefahr muss endlich ernst genommen werden. Ja, Antisemitismus und Homosexuellenfeindlichkeit gibt es in allen gesellschaftlichen Milieus. Aber die terroristische Gefahr geht aktuell zuallererst von Rechtsextremisten und Islamisten aus. Dennoch gibt es eine gewisse Hemmung, auch die islamistische Gefahr beim Namen zu nennen.
Es gibt keinen Grund, Terror nicht Terror zu nennen, und keinen, sich gegenüber der islamistischen Gefahr blind und taub zu stellen. Wir müssen auch darüber reden, wie wir die Zahl der islamistischen Gefährder in Deutschland reduzieren – auch durch neue Gesetze.
Als Kevin Kühnert (SPD) vor zwei Jahren darauf hinwies, dass es ein Problem mit manchen (!) »muslimisch gelesenen Männergruppen« und deren Homosexuellenfeindlichkeit in seinem Wahlkreis gibt, zog er sich die Zurechtweisung des Berliner Queerbeauftragten Alfonso Pantisano (SPD) zu. Auch wenn noch einiges aufzuklären ist: Der Tatverdächtige Abdul B. wohnt wohl ausgerechnet in Berlin-Schöneberg, Kühnerts ehemaligem Wahlkreis.
Die Legislative die Voraussetzungen schaffen, damit durch Abschiebung von terroristischen Gefährdern ihre Zahl reduziert werden kann.
Das zeigt erneut: Wer den Rechtspopulisten mit ihrer Muslimfeindlichkeit nicht in die Hände spielen will, muss die Gefahr des Islamismus ehrlich benennen, darf auch nicht auf Wählersuche zum Iftar in Islamistenmoscheen speisen, also gute Miene zum bösen Spiel machen, sondern muss die existierenden Probleme benennen und anpacken.
Und »ernst nehmen« muss mehr als eine Phrase sein. Es braucht konkretes gesetzgeberisches Handeln. Mit Zusammenhalts-Appellen und Bekundungen der Betroffenheit und Trauer wird die Gefahr nicht reduziert werden können.
Bei einem bundesweit gewaltorientierten islamistischen Potenzial von über 9.000 Personen kommt jede präventive Gefahrenabwehr der Polizei an ihre Grenzen. Der Verfassungsschutz muss mehr Befugnisse zur Überwachung von Gefährdern erhalten. Hier müssen Abwägungen zwischen Terrorabwehr und Persönlichkeitsrechten neu justiert werden. Aber die Legislative muss auch die Voraussetzungen schaffen, damit die Exekutive durch Abschiebung von terroristischen Gefährdern ihre Zahl reduzieren kann. Hierzu müssen die Voraussetzungen im Staatsangehörigkeits- und Aufenthaltsrecht reformiert werden.
Ein Beispiel: § 28 des Staatsangehörigkeitsgesetzes regelt, dass ein Deutscher, der ohne Zustimmung des Verteidigungsministeriums freiwillig in fremde Streitkräfte eintritt oder sich aktiv an Kampfhandlungen einer terroristischen Vereinigung im Ausland beteiligt, die deutsche Staatsangehörigkeit verliert, sofern er dadurch nicht staatenlos würde. Dies muss künftig auch für jemanden gelten, der sich einer terroristischen Organisation angeschlossen hat, oder für einen verurteilten Straftäter mit extremistischer Gesinnung.
Wie der Tatverdächtige, der vor einer Woche wegen eines Israel-Pins ein Mitglied der DIG in Würzburg angegriffen hat, war auch der Tatverdächtige von Berlin wegen Gewaltdelikten bereits polizeibekannt. Zumindest bei bereits wegen Straftaten auffällig gewordenen Anhängern islamistischer Ideologien mit Auslandsbezug müssen alle rechtsstaatlichen Hebel in Bewegung gesetzt werden, um sie auszuweisen und so die Gefährdungen zu reduzieren.
Volker Beck ist Präsident der Deutsch-Israelischen Gesellschaft und nahm gestern mit der Fußgruppe von Keshet Deutschland und Queers for Israel (EAST PRIDE BERLIN) am Berliner CSD teil.