Schweiz

Ein Jahr Gefängnis für jugendlichen Täter

Das Urteil des Jugendgerichts Zürich-Dielsdorf wurde am 7. Juli erwartet. Foto: picture alliance/KEYSTONE

Der Jugendliche, der in Zürich wegen einer antisemitisch motivierten Messerattacke vor Gericht stand, wurde am Dienstag vom Jugendgericht Dielsdorf wegen mehrfach versuchten Mordes zu einem Jahr Gefängnis verurteilt. Zur Tatzeit war der Minderjährige 15 Jahre alt. Er hatte am 2. März 2024 in Zürich einen orthodoxen Juden auf der Straße niedergestochen, der beim Angriff beinahe ums Leben kam. Dabei soll der Täter mehrfach auf das Opfer eingestochen haben.

Laut Anklage hatte sich der Jugendliche nach den Hamas-Massakern vom 7. Oktober 2023 im Internet radikalisiert. Im Januar 2024 informierte er sich über den IS und den Bau von Bomben. Schließlich kaufte er ein Messer, begab sich zu einer Synagoge in Zürich und startete vor der Tat einen Livestream, der zwar kein Bild, aber den Ton des Angriffs aufzeichnete - »damit die Welt die Ereignisse online verfolgen kann«, wie es in der Anklageschrift heißt.

Der Täter hatte zudem versucht, sich vor der Tat Zugang zu einer Synagoge zu verschaffen. Weil ihm dieser jedoch verwehrt wurde, wählte er sein Opfer zufällig auf der Straße aus, bevor er dieses von hinten überfiel und auf es einstach. Die Tat soll der Minderjährige mehrere Wochen lang vorbereitet haben.

Die Staatsanwaltschaft hatte dem Jugendlichen mehrfach versuchten Mord sowie Unterstützung einer kriminellen Organisation und Aufruf zu Diskriminierung und Hass vorgeworfen sowie eine Freiheitsstrafe von einem Jahr beantragt. Eine höhere Strafe ist im Schweizer Jugendstrafrecht nicht möglich. Die Jugendstaatsanwaltschaft forderte außerdem verschiedene Schutzmaßnahmen wie eine persönliche Betreuung, eine ambulante Behandlung sowie die Unterbringung in einer geschlossenen Institution.

Verteidigung wollte Probezeit von sechs Monaten

Die Verteidigung verlangte eine mildere Bestrafung. Der Jugendliche sollte wegen versuchter vorsätzlicher Tötung sowie Unterstützung einer terroristischen Organisation schuldig gesprochen werden. Vom Vorwurf des mehrfachen versuchten Mordes sei er hingegen freizusprechen. Zudem forderte die Verteidigung einen Freiheitsentzug von lediglich sechs Monaten. Der Freiheitsentzug sei zudem aufzuschieben – mit einer Probezeit von sechs Monaten.

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Das Gericht ging nicht auf die Forderungen der Verteidigung ein und verurteilte die Tat als versuchten Mord. Es begründete dies mit dem skrupellosen Motiv, Juden allein aufgrund ihrer Religion töten zu wollen. Zwar sah das Gericht keine Belege für eine gezielte Rekrutierung oder Mitgliedschaft des Jugendlichen beim IS, stellte jedoch fest, dass er die Terrororganisation durch sein Verhalten unterstützt habe. Den Tatentschluss habe er selbst gefasst, nachdem er sich täglich auf extremistischen Kanälen im Internet bewegt hatte.

Opfer fast gestorben

Auch kam das Gericht zum Schluss, dass das Opfer ohne rasche medizinische Versorgung gestorben wäre, weshalb die Tat als vollendeter Mordversuch gewertet wurde. Das Opfer, ein erkennbar jüdischer Mann mit Kippa, überlebte die Attacke nur knapp. Der 50-jährige Familienvater, der vor einem Hauseingang stand, erlitt lebensbedrohliche Verletzungen und musste über längere Zeit hospitalisiert werden.

Dass der Jugendliche nach eigenen Angaben weitere Menschen angreifen wollte und dies nur durch glückliche Umstände verhindert wurde, wertete das Gericht zusätzlich als belastend.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die am Dienstag verkündete Freiheitsstrafe wird zugunsten einer Unterbringung aufgeschoben.

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