Rund 100 Israelis mit Wohnsitz im Ausland wollten vor der anstehenden Parlamentswahl klären lassen, warum sie nicht im Wählerverzeichnis stehen. Das Oberste Gericht Israels wies ihre Petition nun jedoch zurück. Die Richter entschieden nicht über die grundsätzliche Frage, ob die Betroffenen zu Unrecht von der Wahl ausgeschlossen wurden, sondern verwarfen den Antrag aus verfahrensrechtlichen Gründen. Die Jewish Telegraphic Agency (JTA) berichtete.
Im Mittelpunkt des Streits steht eine wenig bekannte Einstufung des Innenministeriums, die als »Code 51« bezeichnet wird. Damit werden israelische Staatsbürger im Melderegister als Personen geführt, die ihren Wohnsitz in Israel aufgegeben haben. Die Betroffenen erklärten, sie hätten niemals darum gebeten, ihren Status als Einwohner Israels zu verlieren.
Einige der Kläger waren erst bei der Vorbereitung auf die Wahl darauf aufmerksam geworden, dass sie nicht mehr als wahlberechtigt geführt werden. Sie stellten deshalb die rechtliche Grundlage der Einstufung ebenso infrage wie die Kriterien und das Verfahren, nach denen sie vorgenommen worden war.
Zu spät eingereicht
Das Gericht unter Vorsitz von Richter Yechiel Kasher beschäftigte sich mit diesen Vorwürfen jedoch nicht inhaltlich. Nach seiner Einschätzung wurde die Petition zu spät eingereicht. Sie erreichte das Gericht erst eine Woche vor dem geplanten Abschluss des Wählerverzeichnisses. Zudem hätten die Kläger zunächst das gesetzlich vorgesehene Einspruchsverfahren gegen ihre Einstufung nutzen müssen.
Nach Ansicht des Gerichts fehlten außerdem ausreichende konkrete Angaben dazu, wie es bei den einzelnen Klägern überhaupt zur Einstufung unter »Code 51« gekommen war. Damit sei keine ausreichende Tatsachengrundlage vorhanden gewesen, um den Fall in der vorgelegten Form zu entscheiden.
Das Innenministerium vertritt die Auffassung, die Kennzeichnung werde bei Bürgern vorgenommen, die gegenüber einem Mitarbeiter des Bevölkerungsregisters erklärt hätten, Israel zu verlassen und nicht länger als Einwohner registriert werden zu wollen. Genau das bestreiten die Kläger. Sie sagen, sie hätten einer Aufhebung ihres israelischen Wohnsitzstatus nie zugestimmt.
Personalausweis abgegeben
Für eine der Klägerinnen hat der Streit dem JTA-Bericht zufolge eine persönliche Dimension. Ilana Mittman, eine pensionierte Sozialwissenschaftlerin aus Baltimore, entdeckte in diesem Sommer, dass ihr Status bereits am 7. März 1986 geändert worden war. An diesem Tag hatte sie das israelische Konsulat in San Francisco aufgesucht, um ihren neugeborenen Sohn registrieren zu lassen.
Nach ihren Angaben nahmen Mitarbeiter des Konsulats bei diesem Termin ihren israelischen Personalausweis an sich, ohne ihr zu erklären, welche Folgen dies haben würde. »Ich erinnere mich daran, wie schlecht ich mich fühlte, als ich dieses Dokument abgab«, sagte Mittman der JTA. »Ich hatte das Gefühl, dass ich in diesem Moment einen Teil von mir selbst weggegeben habe. Aber ich wusste nicht, dass mir damit mein wichtigstes Recht als Bürger genommen worden war – das Wahlrecht.«
Die Kläger hatten darüber hinaus eine grundsätzliche verfassungsrechtliche Frage aufgeworfen. Sie argumentieren, dass die Verbindung zwischen Wahlrecht und Wohnsitz nicht mit dem Grundgesetz über die Knesset vereinbar sei. Dieses garantiert israelischen Staatsbürgern ab dem Alter von 18 Jahren grundsätzlich das Wahlrecht, sofern ihnen dieses nicht durch ein Gericht entzogen wurde.
Sieben Flüge
Auch diese Frage ließ das Oberste Gericht offen. Richter Kasher erklärte, die Kläger könnten sie nach der Wahl erneut vorbringen. Eine Entscheidung darüber, ob die derzeitige Regelung mit dem israelischen Grundgesetz vereinbar ist, traf das Gericht somit nicht.
Der Rechtsstreit kommt zu einem Zeitpunkt, an dem zahlreiche Israelis im Ausland ihre Rückkehr zur Wahl planen. Es handelt sich um die erste nationale Parlamentswahl seit dem Hamas-Massaker vom 7. Oktober 2023. Nach Angaben der Initiative Fly and Vote haben sich bereits mehr als 30.000 im Ausland lebende Israelis für Unterstützung bei der Anreise registriert. Sieben eigens organisierte Flüge nach Israel seien bereits gesichert worden. im