Jerusalem

Israel plant Sondertribunal für Hamas-Terroristen vom 7. Oktober

Generalstaatsanwältin Gali Baharav-Miara Foto: Copyright (c) Flash 90 2025

Israel bereitet die strafrechtliche Aufarbeitung des Massakers vom 7. Oktober vor und will gefasste Hamas-Terroristen vor ein spezielles Militärtribunal stellen. Nach Angaben der Generalstaatsanwältin Gali Baharav-Miara soll die Militärstaatsanwaltschaft die Verfahren führen, nicht die zivile Staatsanwaltschaft. Hintergrund ist ein Gesetzesvorhaben, das derzeit in der Knesset vorangetrieben wird und die Zuständigkeit eines eigens eingerichteten Militärgerichts vorsieht.

Die Entscheidung sei nach Beratungen mit dem Militärgeneralstaatsanwalt getroffen worden, erklärte Baharav-Miara. Alle zuständigen Behörden würden weiterhin zusammenarbeiten, um die mutmaßlichen Täter zur Rechenschaft zu ziehen. Das Gesetzesprojekt, initiiert von Abgeordneten der Parteien Religiöser Zionismus und Jisrael Beitenu, erhielt Ende Dezember mit Unterstützung von Premierminister Benjamin Netanjahu grünes Licht für die erste Lesung im Parlament.

Die Ermittlungen gegen mehr als 300 festgenommene Mitglieder der zur Hamas gehörenden Nukhba-Einheit sind nach Angaben der Staatsanwaltschaft bereits weitgehend abgeschlossen, Anklagen liegen demnach vor.

Beispiellose Intensität

Über zwei Jahre hinweg hätten Polizei und Inlandsgeheimdienst Shin Bet in beispielloser Intensität Beweise gesammelt. »Das ist eine Untersuchung in einem Ausmaß, das es in Israel – und vermutlich weltweit – noch nicht gegeben hat«, sagte ein leitender Staatsanwalt. Verdächtige seien in mehreren Phasen festgenommen worden: direkt am 7. Oktober, in den Tagen danach sowie im Zuge der andauernden Bodenoperationen. Dutzende Tatorte seien untersucht worden.

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Das geplante Gesetz soll die strafrechtliche Verfolgung von Terroristen und deren Helfern regeln, die zwischen dem 7. und 10. Oktober Kriegsverbrechen, Mord, Vergewaltigung, Entführungen und Plünderungen begangen haben, ebenso wie Delikte im Zusammenhang mit Geiselnahmen. Vorgesehen sind schwere Anklagepunkte wie Völkermord, Angriff auf die staatliche Souveränität, das Starten eines Krieges, Unterstützung des Feindes im Krieg, Terrorismusdelikte sowie Mord.

Das Sondergericht soll mit einem Vorsitzenden besetzt werden, der als Militärjurist fungiert und zugleich ehemaliger Bezirksrichter ist, unterstützt von zwei Offizieren mit Qualifikation für Richterämter in Strafsachen. Berufungen sollen vor einem Gremium mit einem ehemaligen Obersten Richter oder hochrangigen Richtern der Ziviljustiz verhandelt werden. Urteile würden mit Mehrheit gefällt. Bei Todesurteilen ist eine automatische Berufung vorgesehen, selbst wenn der Angeklagte darauf verzichtet.

Staatliche Gesamtstrategie

Anders als in bestehenden Militärgerichten soll der Generalstabschef kein Bestätigungsrecht über Urteile und Strafen haben. Die Verfahren orientieren sich grundsätzlich an den zivilen Prozessregeln, das Gericht kann jedoch begründet davon abweichen, sofern die Fairness des Verfahrens nicht wesentlich beeinträchtigt wird.

Anhörungen sollen grundsätzlich online übertragen und vollständig dokumentiert werden, sofern sie nicht aus Sicherheits- oder anderen Gründen unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfinden. Angeklagte können Anwälte aus Israel oder dem Westjordanland wählen.

Parallel dazu ist die Einrichtung eines Regierungsgremiums geplant, das die Vorbereitungen für die Prozesse koordinieren und eine staatliche Gesamtstrategie festlegen soll. Vorsitzender soll Premierminister Netanjahu sein, weitere Mitglieder wären der Justiz-, Verteidigungs- und Außenminister. im

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