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Gesetzesinitiative

Bundesregierung distanziert sich von Hessens Vorstoß, Israel-Leugnung unter Strafe zu stellen

Bärbel Bas, Alexander Dobrindt, Sören Bartol, Friedrich Merz und Thorsten Frei in einer Sitzung des Bundeskabinetts Foto: picture alliance / Geisler-Fotopress

Mit Skepsis blickt die Bundesregierung auf einen Vorschlag des Bundesrates, die Leugnung des Existenzrechts Israels explizit unter Strafe zu stellen. In einer Stellungnahme, die das Bundeskabinett beschlossen hat, heißt es, die Bundesregierung werde den Gesetzentwurf prüfen. Sie sei jedoch der Auffassung, dass die vom Bundesrat beabsichtigte Änderung im Strafgesetzbuch ein »erhebliches verfassungsrechtliches Risiko« berge. 

Bis zu fünf Jahre Haft gefordert 

Der von Hessen eingebrachte Entwurf hatte im Juli in der Länderkammer die notwendige Mehrheit erhalten. Er sieht vor, dass Menschen, die öffentlich oder in einer Versammlung das Existenzrecht des Staates Israel leugnen oder zu dessen Beseitigung aufrufen, mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder einer Geldstrafe bestraft werden. Strafbar solle dies allerdings nur sein, wenn es in einer Weise geschieht, die geeignet ist, »die Bereitschaft zu antisemitischen Gewalt- oder Willkürmaßnahmen zu fördern.«

Bundesregierung: Schutz des Existenzrechts Israels ist uns wichtig 

Die Bundesregierung betont in ihrer Stellungnahme, sie teile uneingeschränkt die dem Gesetzentwurf zugrunde liegende Einschätzung, dass Deutschland eine besondere Verantwortung im Kampf gegen Antisemitismus und für den Schutz jüdischen Lebens trage. Der Schutz des Existenzrechts des Staates Israel sei »von fundamentaler Bedeutung für die Wahrnehmung und Verwirklichung dieser Verantwortung«. 

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Bei der Prüfung des Entwurfs werde zu berücksichtigen sein, dass Fälle, in denen zur Beseitigung des Staates Israel aufgerufen werde, bereits nach geltendem Recht strafbar seien. Abhängig von den Umständen des Einzelfalls komme eine Strafbarkeit unter anderem wegen öffentlicher Aufforderung zu Straftaten, Volksverhetzung, Belohnung und Billigung von Straftaten oder Aufstacheln zum Verbrechen der Aggression in Betracht. 

Verweis auf deutsche »Staatsräson« 

Hessens Justizminister Christian Heinz (CDU) will aber nicht so schnell aufgeben. Er sagt: »Der Vorschlag ist ausgewogen und verfassungskonform.« Die Bundesregierung solle den Willen der Länder ernst nehmen und ihren Teil beitragen. »Das Eintreten für die Sicherheit des Staates Israel als sichere Heimstätte für Jüdinnen und Juden ist aufgrund der historischen Verantwortung Teil der deutschen Staatsräson«, argumentiert der CDU-Politiker. 

Den von Altbundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) in Bezug auf Deutschlands Verantwortung für Israel geprägten Begriff der »Staatsräson« sehen einige Rechtswissenschaftler inzwischen aufgrund seiner rechtlichen Unbestimmtheit kritisch. dpa

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