Interview

»Sonntagsreden reichen nicht«

Hofft auf eine Mehrheit im Bundesrat für die hessische Initiative: Justizminister Christian Heinz (CDU) Foto: Chris Hartung

Herr Heinz, die hessische Landesregierung, der Sie als Justizminister angehören, hat einen Gesetzentwurf in den Bundesrat eingebracht, mit dem der Aufruf zur Vernichtung Israels mit bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe belegt werden soll. Warum sollte ein solcher Aufruf Ihrer Ansicht nach nicht unter die Meinungsfreiheit fallen?
Wir erleben seit dem 7. Oktober 2023 einen starken Anstieg antisemitischer Straftaten, Gewalttaten und Aufzüge in Deutschland. Bei diesen Demonstrationen wird regelmäßig zur Vernichtung Israels aufgerufen, und es werden Landkarten des Nahen Ostens gezeigt, in denen Israel nicht mehr vorkommt. Das lässt sich nach geltendem Recht derzeit nicht rechtssicher verbieten. Aus unserer Sicht sind Vernichtungsaufrufe gegen Israel aber so unerträglich, dass der Gesetzgeber gefordert ist, diese Rechts­lücke zu schließen. Uns ist bewusst, dass wir damit die Meinungsfreiheit in diesem Bereich beschränken, das lässt die deutsche Rechtsordnung aber an anderen Stellen ebenfalls zu. Das Bundesverfassungsgericht hat bestätigt, dass die Billigung der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft in Deutschland unter Strafe steht. Das lässt sich aus der Verantwortung Deutschlands für das Verbrechen der Schoa ableiten. Wir glauben, dass sich damit auch ein Verbot der Infragestellung von Israels Existenzrecht begründen lässt.

Sie beziehen sich auf den »Wunsiedel-Beschluss« des Bundesverfassungsgerichts von 2009, nach dem die Verherrlichung des Nationalsozialismus von der Meinungsfreiheit ausgenommen ist, weil die Bundesrepublik mit ihrem Grundgesetz ein Gegenentwurf zum Nationalsozialismus ist. Wie kommt man von dort zu einem Verbot der Verneinung der Legitimität Israels?
Ich sehe eine sehr enge Verbindung zwischen beiden Fragen. Das Bundesverfassungsgericht hat damals festgestellt, dass das ganze Grundgesetz das »Nie wieder« und die Abkehr vom Nationalsozialismus atmet. Die Gründung Israels als sichere Zuflucht für Juden war auch eine Reaktion auf die NS-Verbrechen. Aus meiner Sicht ist die Sicherheit Israels als deutsche Staatsräson damit genauso im Grundgesetz zu Hause wie das Verbot, die NS-Gewaltherrschaft zu billigen. Es reicht daher nicht, in Sonntagsreden immer wieder Israels Recht auf Existenz und Sicherheit zu betonen. Es muss unter Strafe gestellt werden, dieses in Abrede zu stellen.

Ihr Argument beruht auf einer historischen These: Die Staatsgründung Israels sei eine Folge der Schoa. So unstrittig es ist, dass es zwischen beidem einen Zusammenhang gibt, sosehr sind die Details Gegenstand von Diskussionen. Steht Ihr Gesetzentwurf damit nicht auf dünnem Eis?
Ich halte unsere Argumentation für rechtlich tragfähig. Ich weiß, dass andere das anders sehen. Wir haben uns aber mit renommierten Juristen dazu beraten, beispielsweise unterstützt die Deutsch-Israelische Juristengesellschaft unseren Gesetzentwurf vollumfänglich.

In anderen Staaten wird oft mit Unverständnis auf den deutschen Umgang mit der Meinungsfreiheit geblickt, wenn es um Israel und Antisemitismus geht. Wie würden Sie einem Ausländer diesen Unterschied erklären?
Deutschland ist eben in diesem Kontext auch kein Land wie jedes andere. Kein anderes Land hat innerhalb kurzer Zeit sechs Millionen Juden ermordet, deswegen gibt es auch in keiner anderen Hauptstadt eine Gedenkstätte wie das Holocaust-Mahnmal in Berlin. Das unterscheidet uns von Frankreich, von Großbritannien, von Spanien und anderen Ländern. Deswegen verstehe ich auch, dass diese Länder andere Gesetze haben. Wir haben eine andere Geschichte und damit auch eine andere Verantwortung.

»Wenn es mit dem Gesetz gelingt, antisemitische Proteste auf deutschen Straßen etwas einzugrenzen, ist schon viel gewonnen.«

christian heinz

Sie begründen Ihre Initiative auch mit dem Schutz der Jüdinnen und Juden in Deutschland. Wie würde der jüdischen Gemeinschaft konkret mit dem Gesetz geholfen?
Mit dem Gesetz werden wir den Antisemitismus nicht wegbekommen. Aus Gesprächen mit Mitgliedern der Jüdischen Gemeinde Frankfurt weiß ich aber, wie stark das Sicherheitsgefühl vieler Juden unter aggressiven israelfeindlichen Demonstrationen leidet. Diese richten sich nicht nur gegen die Existenz Israels, sondern auch gegen die Legitimität jüdischen Lebens in Deutschland. Wenn es mit dem Gesetz gelingt, antisemitische Proteste auf deutschen Straßen etwas einzugrenzen, ist schon viel gewonnen.

Immer wieder wird kontrovers über die Strafbarkeit der Parole »From the River to the Sea, Palestine will be free« diskutiert. Würde Ihr Gesetz in dieser Frage Klarheit schaffen?
Man kann durch ein Gesetz nicht alle Fälle zweifelsfrei regeln. Unser Vorschlag würde aber den Richterinnen und Richtern etwas an die Hand geben, womit es deutlich leichter als bisher wäre, Versammlungen zu beschränken oder zu verbieten, auf denen Vernichtungsaufrufe gegen Israel zu erwarten sind. Bislang brauchte man dafür immer den ausdrücklichen Aufruf zu Straftaten oder einen expliziten Bezug zur Hamas.

Es gibt Anhänger einer sogenannten Einstaatenlösung im Nahostkonflikt: Palästinenser und Israelis leben gleichberechtigt in einem gemeinsamen Staat, der keinen spezifisch jüdischen Charakter mehr hat. Wäre die Äußerung dieser Idee nach Ihrem Gesetz künftig strafbar?
Nein, das wäre definitiv nicht strafbar. Wir haben in der Begründung der Gesetzesinitiative sehr deutlich herausgearbeitet, dass zu Fragen der künftigen Staatlichkeit oder Gebietsaufteilung in der Region keinerlei Wertung vorgenommen wird. Ausdrücklich strafbewehrt ist der Aufruf zur Vernichtung Israels, der geeignet ist, die Bereitschaft zur Gewalt zu fördern. Alle friedlichen Forderungen für eine Lösung des Konfliktes sind natürlich möglich, genauso wie die Ablehnung eines jüdischen Staates durch manche orthodoxe Juden aus religiösen Gründen.

Es existieren auch alternative Gesetzesvorschläge: Der Zentralrat der Juden und das Tikvah Institut haben die Idee ins Spiel gebracht, grundsätzlich Aufrufe zur Vernichtung von Staaten, die UN-Mitglied sind, unter Strafe zu stellen. Das adressiert das Problem, dass Einschränkungen der Meinungsfreiheit in der Regel ein allgemeines Gesetz erfordern, was auf Ihren Entwurf nicht zutrifft, weil nur Israel darin genannt wird. Warum haben Sie sich für Ihren Weg entschieden?
Alle Vorstöße, die in diese Richtung gehen, finde ich begrüßenswert. Ich glaube aber, dass wir konsequenter vorgegangen sind, denn zur Vernichtung welcher anderen Staaten außer Israel wird denn auf deutschen Straßen aufgerufen? Niemand stellt die Legitimität der Schweiz oder von Schweden infrage. Mit dem Schutz von Staaten ließe sich wahrscheinlich auch nur ein viel geringeres Strafmaß begründen. Ich halte diesen Weg zwar nicht für falsch, betrachte unseren aber den Herausforderungen angemessener, denen wir hier gegenüberstehen.

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Haben Sie im Bundesrat eine Mehrheit für Ihren Vorschlag?
Das ist heute noch nicht abzusehen. Alle Landesregierungen sind in Koalitionen eingebunden und müssen sich erst einmal intern koordinieren. Ich bin zuversichtlich, dass es einen breiten Willen gibt, etwas zu tun. Wir haben den Entwurf am 8. Mai in den Bundesrat eingebracht, und er liegt jetzt bei den zuständigen Fachausschüssen der Länder. Es kann gut sein, dass der Gesetzentwurf noch einmal geändert wird. Wir sind natürlich bereit, uns alle Vorschläge anzusehen.

Wenn das Gesetz den Bundesrat passiert, wird es dem Bundestag vorgelegt. Haben Sie auf Bundesebene einmal vorgefühlt, was man dort von Ihrer Idee hält, etwa bei Ihrer Amtskollegin Stefanie Hubig von der SPD?
Mit Frau Hubig habe ich darüber noch nicht gesprochen. Ich weiß aber, dass auch ihr der Schutz jüdischen Lebens in Deutschland ein großes Anliegen ist. Deshalb bin ich optimistisch, dass sie unsere Idee unterstützen wird. Ich habe zudem mit großer Freude gesehen, dass das Präsidium der CDU Deutschlands sich in dieser Sache gerade erst in einem Beschluss eindeutig positioniert hat. Ich gehe daher davon aus, dass der CDU-Teil der Bundesregierung hinter unserem Vorhaben steht. Alles Weitere muss dann die Koalition in Berlin unter sich klären.

Mit dem CDU-Politiker und Hessischen Minister der Justiz und für den Rechtsstaat sprach Joshua Schultheis.

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