Berlin

Weltoffen und tolerant?

Pro-Palästina-Kundgebung im September am Brandenburger Tor – allerdings ohne Rapper. Deren Auftritt war kurzfristig verboten worden. Foto: imago images/snapshot

Weltoffen, tolerant und bunt – Berlin ist stolz auf sein Image als Stadt, in der alle so leben können, wie es ihnen gefällt. Das liegt auch daran, dass manches, was das schöne multikulturelle Bild stören könnte, lange nicht wirklich öffentlich thematisiert wurde. Wie zum Beispiel, dass beim Karneval der Kulturen über Jahre hinweg keine israelischen oder jüdischen Gruppen beteiligt waren und ihr Fehlen auch niemandem auffiel. Oder dass für Menschen mit Kippa oder Davidstern-Schmuck manche Stadtteile »No-go-Areas« waren und sind.

Erst als jüdische Schüler von alltäglichem Mobbing, Bedrohungen und Angriffen berichteten, wurde öffentlich darüber gesprochen, dass nicht nur Nazis Antisemiten sind, sondern der Hass auf Juden auch bei Muslimen und Linken verbreitet ist.

Mittlerweile gibt es bei der Berliner Justiz und bei der Polizei jeweils Beauftragte gegen Antisemitismus, im September trat erstmals ein Runder Tisch gegen antisemitische Gewalt zusammen.

RAPPER So naiv zu glauben, dass damit gleich auch alle judenfeindlichen Übergriffe aufhören würden, war sicher niemand. Ausgerechnet kurz vor der Podiumsdiskussion zum Thema »Antisemitismus: Immer mehr, immer aggressiver, was tun?« Ende September wurde dann allerdings bekannt, dass am gleichen Tag zwei für ihre Vernichtungsrhetorik gegenüber Israel berüchtigte palästinensische Musiker am Brandenburger Tor auftreten sollten.

Letztlich wurde der Auftritt der beiden Rapper Shadi Al-Bourini und Shadi Al-Najjar, die in einem ihrer Lieder davon fantasieren, Tel Aviv zu bombardieren, von der Senatsinnenverwaltung verboten. Warum er aber überhaupt genehmigt worden war – zumal an diesem symbolträchtigen Ort – und was passiert wäre, wenn es keinen öffentlichen Aufschrei gegeben hätte, blieb unklar.

Nur wenige Tage später ereignete sich dann ein Vorfall, der zu weiterer Verunsicherung bei den jüdischen Berlinern führte. Am 4. Oktober war vor der Neuen Synagoge ein Syrer über die Absperrung geklettert und hatte ein Messer gezogen. Objektschützer überwältigten den Mann und nahmen ihn fest. Der Staatsschutz übernahm daraufhin den Fall, die Wohnung des Mannes wurde durchsucht, Datenverarbeitungsgeräte und Unterlagen wurden beschlagnahmt.

Kurz darauf wurde der Mann aber wieder freigelassen, diversen Medienberichten zufolge ist er seither verschwunden. Dirk Feuerbach, der mit dem Fall betraute stellvertretende Berliner Generalstaatsanwalt, sagte jetzt der Jüdischen Allgemeinen: »Die Lage war nicht so eindeutig, wie sie in einigen Medien der Stadt geschildert wurde.«

Nicht jeder, gegen den wegen Antisemitismus ein Verfahren eröffnet wird, wird auch verurteilt.

Aber was ist mit den Berichten, wonach der Mann seit seiner vorübergehenden Inhaftierung nicht mehr auffindbar sei? Müssen sich die jüdischen Berliner nicht doch Sorgen machen? Feuerbach möchte nicht ins Detail gehen, betont jedoch, man solle »davon ausgehen, dass seitens der Sicherheitsbehörden alles getan wird, dass von dieser Person auch weiterhin keine Gefahr ausgeht«.

Nun ist es für Laien ohnehin nicht immer einfach, das Strafrecht zu verstehen. »Das, was landläufig unter Bedrohung verstanden wird, unterscheidet sich massiv von dem, was rechtlich betrachtet eine Bedrohung darstellt«, erklärt Feuerbach. Laut Gesetz liegt eine Bedrohung nämlich nur dann vor, »wenn jemand signalisiert, dass er ein Verbrechen gegen eine andere Person begehen will«. Steht jemand beispielsweise nur mit einem Messer in der Hand einem anderen Menschen gegenüber, ohne zu drohen oder »Zustechbewegungen« zu machen, kann er entsprechend nicht dafür belangt werden, außerdem gelten Messer nicht als Waffen.

ANFRAGE Eine baden-württembergische Vorlage zur Verschärfung des Anti-Terror-Strafrechts möchte dies ändern, strafbar soll etwa nicht nur die Beschaffung von Waffen und Explosionsstoffen in terroristischer Absicht sein, sondern auch die von Messern, Macheten und Äxten. Die Resonanz auf diesen Vorschlag war jedoch bislang eher negativ.

In Berlin wird allerdings auch lange nicht jeder, gegen den wegen einer antisemitischen Straftat ein Verfahren eröffnet wird, auch verurteilt. Dies geht aus der Antwort auf eine im Berliner Abgeordnetenhaus von einer fraktionsübergreifenden Gruppe von Mitgliedern der Parteien CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und Linke gestellten Anfrage zu antisemitischen Straftaten in der Hauptstadt hervor: Vom 1. Juli 2018 bis 31. Juni 2019 ereigneten sich demnach 488 solcher Straftaten, bei 319 gab es Beschuldigte.

In der Hauptstadt gebe es einen »massiven Handlungsdruck«, erklären Berliner Abgeordnete.

303 Verfahren sind mittlerweile erledigt, die meisten, nämlich 107, endeten mit einstweiliger Einstellung. 69 wurden an andere Staatsanwaltschaften abgegeben, bei 34 kam es zu einem Strafbefehl ohne Freiheitsstrafe. In einem Fall war ein Strafbefehl mit Freiheitsstrafe auf Bewährung die Folge, in einem wurde Antrag auf Sicherheitsverwahrung gestellt.

Mit einer Einstellung endete vergangene Woche auch das Verfahren gegen vier arabische Männer. Der Berliner Gemeinderabbiner Yehuda Teichtal war im Juli beschimpft und bespuckt worden, allerdings hatte nicht zweifelsfrei geklärt werden können, wer für die Tat verantwortlich gewesen war. »Traurig und unglücklich« nannte Teichtal die Einstellung des Verfahrens, gleichwohl habe er »Respekt vor der Gesetzeslage«.

Die Abgeordneten, die die Anfrage gestellt hatten, erklärten, in der Hauptstadt gebe es einen »massiven Handlungsdruck«. Die CDU-Politikerin Cornelia Seibold kam zu dem Schluss, dass Antisemitismus viel zu lange als Auslöser von Straftaten nicht hinreichend berücksichtigt worden sei.

Redaktion

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