Mobilität

Scootern am Schabbes?

An allen Tagen – außer am Schabbat – erlaubt: mit dem E-Scooter unterwegs auf den Straßen Tel Avivs Foto: copyright (c) Flash90 2023

Wer meint, dass Tretroller nur für kurze Distanzen oder nur für Kinder geeignet sind, der irrt sich. Im Rahmen einer Spendenaktion im Jahr 2019 fuhren die beiden deutschen Extremsportler Dejan Kovacevic und Patrick Oswald mit einfachen Tretrollern 5000 Kilometer quer durch die USA.

Die meisten kommen natürlich nicht so weit mit dem Tretroller, aber zweifelsohne sind sie sehr praktisch. Man kommt damit gut durch die Stadt, der Anschaffungspreis ist niedrig, die Wartung minimal und die Nutzung gut für die Gesundheit.

Der Trend, mit dem Tretroller zur Synagoge zu fahren, anstatt zu Fuß zu gehen

Und es gibt einen weiteren Vorteil: Weil der Tretroller lediglich durch die eigene kinetische Energie betrieben wird, scheint es sich um ein schabbatkonformes Transportmittel zu handeln – vorausgesetzt, es gibt um die Stadt oder das Viertel einen sogenannten Eruw und der Transport des Rollers ist somit erlaubt. Auf diese Weise entwickelte sich in den vergangenen Jahren in den großen jüdischen Gemeinden in den USA – wie Miami und Los Angeles – der Trend, mit dem Tretroller zur Synagoge zu fahren, anstatt zu Fuß zu gehen. Und das nicht nur für die Kleinsten.

Doch ist es wirklich erlaubt, am Schabbat innerhalb eines Eruws mit einem konventionellen Tretroller zu fahren? Eine ähnliche Frage stellt sich auch bezüglich des Fahrens eines konventionellen Fahrrads, bei dem keine offensichtliche verbotene Melacha (eine am Schabbat verbotene Tätigkeit) zu erkennen ist.
Auf den ersten Blick ließe sich das Fahrradfahren vielleicht mit dem Reiten eines Tieres vergleichen, das laut der Mischna (Traktat Beiza 5,2) am Schabbat verboten ist. Jedoch passt der im Talmud (Beiza 36b) dafür angeführte Grund, dass man einen Ast abreißen könnte, um das Tier anzuspornen, sicherlich nicht zum Fahrradfahren, weil diese Befürchtung hier nicht besteht.

Einer der ersten Rabbiner, der sich mit dieser Frage befasste, war Esriel Hildesheimer (1820–1899), eine der führenden halachischen Autoritäten Westeuropas im 19. Jahrhundert und Gründer des Berliner Rabbinerseminars. Er wurde gefragt, ob man mit dem damals relativ neu erfundenen Fahrrad am Schabbat fahren dürfe (Siman 49). Besonders interessant ist, wie die Erfindung beschrieben wird: »Man bewegt sich ohne Pferd oder jegliche andere Kraft fort, sondern allein durch das Gewicht und die Schwere des darauf sitzenden Mannes geht sie ihres Weges. Sie wird ›Velociped‹ genannt, und ihre Räder sind mit Gummi überzogen.«

Harter oder gepflasterter Boden

In seiner Antwort argumentierte Rabbiner Hildesheimer, dass das Fahrradfahren verboten sein sollte, weil beim Befahren von Erdboden Spurrillen entstehen, wodurch das Verbot von Choresch (Pflügen) übertreten werde. Auch auf hartem oder gepflastertem Boden sollte das Fahren untersagt sein, weil man leicht dazu kommen könne, auf eine ungepflasterte Straße zu gelangen.

In Miami oder Los Angeles fahren immer mehr Juden am Ruhetag mit dem Roller.

Israels früherer sefardischer Oberrabbiner Ovadia Yosef (1920–2013) lehnte dieses Argument ab, weil die Spurrillen auf unnatürliche Weise entstehen und der Mensch beim Fahren überhaupt nicht die Absicht hat, sie zu hinterlassen. Zudem werde die Erde beim Fahren nicht aufgerissen (wie beim konventionellen Pflügen), sondern eingedrückt, was kein Problem von »Choresch« darstelle.

Dennoch war Rabbiner Ovadia Yosef der Ansicht, dass das Fahrradfahren nicht erlaubt sei, weil es sich um eine wochentägliche Tätigkeit handele, die der Atmosphäre des Schabbats nicht entspricht (Uvdin d’Chol). Er zitiert einen Vers aus dem Buch des Propheten Jeschajaju, wonach sich sogar der Gang am Schabbat vom wochentäglichen Gang unterscheiden sollte (58,13).

Beim Fahren mit der Eisenbahn ließen es die Reiseumstände nicht zu, dass man ruhen kann

Rabbiner Eliezer Waldenberg verweist auf ein Responsum von Rabbiner Mosche Schreiber (1762–1839), der durch seine Werke unter dem Namen »Chatam Sofer« bekannt ist. Das Responsum befasst sich mit der Frage, ob man am Schabbat mit der Eisenbahn fahren darf, wenn man vor Schabbat einsteigt und nach Schabbat aussteigt. Der Chatam Sofer zitiert Nachmanides, den Ramban, wonach uns die Tora ausdrücklich befiehlt, am Schabbat zu ruhen. Beim Fahren mit der Eisenbahn ließen es die Reiseumstände nicht zu, dass man ruhen kann.

Rabbiner Waldenberg ist der Meinung, dass dieses Argument umso mehr auf das Fahrrad zutrifft, weil man beim Radfahren überhaupt nicht ruhe. Er erwägt jedoch, dass jüdische Polizisten in Israel am Schabbat, obwohl es der Polizei grundsätzlich erlaubt ist, den Schabbat zu brechen, um Menschenleben zu retten, wenn möglich mit dem Fahrrad fahren sollten, um weniger Verbote zu übertreten (im Vergleich zum Auto).

Ein weiterer Grund, warum Fahrradfahren verboten sein könnte, ist, dass nicht auszuschließen ist, dass das Fahrrad während der Fahrt kaputtgeht und man am Schabbat dazu kommen könnte, es zu reparieren. Rabbiner Ovadia Hedaya vergleicht dies mit dem rabbinischen Verbot, am Schabbat zu musizieren, weil das Instrument kaputtgehen könnte und man es dann reparieren würde. Jedoch gab es auch Rabbiner, die innerhalb eines Eruws kein halachisches Problem mit dem Fahrradfahren am Schabbat erkennen konnten.

Die ursprüngliche »Laufmaschine«, ein Fahrrad ohne Pedale

So wurde auch Ben Isch Chai, Rabbiner Josef Chaim (1832–1909), der langjährige Oberrabbiner von Bagdad, danach gefragt. Er argumentierte, dass sich das Fahrradfahren im Grunde nicht vom normalen Laufen unterscheidet, weil man sich genauso mit den Füßen fortbewegt (er bezog sich auf die ursprüngliche »Laufmaschine«, ein Fahrrad ohne Pedale) und man nicht wirklich festlegen könne, dass es sich dabei um eine wochentägliche Tätigkeit handelt. Er wies darauf hin, dass man nach der Fertigstellung des Talmuds keine neuen Verbote hinzufügen dürfe, die nicht von den Rabbinern angeordnet wurden.

Die meisten halachischen Autoritäten des 19. und 20. Jahrhunderts verboten jedoch das Fahrradfahren aus den genannten Gründen. Laut manchen änderte auch Rabbiner Josef Chaim aus Bagdad nachträglich seine Meinung, nachdem er sich näher damit vertraut gemacht hatte. Dies bleibt jedoch umstritten.

Kommen wir zurück zum Tretroller. Beim Tretroller treffen zwar nicht alle Argumente zu, und insbesondere die Befürchtung, dass etwas kaputtgehen könnte und man es am Schabbat reparieren würde, ist viel unwahrscheinlicher, weil ein solcher Roller viel einfacher gebaut ist. Dennoch gibt es viele Rabbiner, die Tretroller mit dem Fahrrad gleichstellen und auch hier ein Problem von Uvdin d’Chol sehen, weil Tretroller auch als Transportmittel und für den Sport verwendet werden und nicht nur zum Vergnügen. (Bei Kinderrädern, Dreirädern und Tretrollern für Kinder, die noch nicht Bar- oder Batmizwa waren, sind die Rabbiner nachsichtiger.)

Im Talmud steht, dass es für den Weg zur Synagoge eine besondere Belohnung gibt.

Es könnte ein weiteres Argument dafür geben, warum man am Schabbat (und auch wochentags) lieber zu Fuß zur Synagoge gehen sollte, wenn es möglich ist, anstatt ein Transportmittel zu benutzen. Im Talmud (Baba Mezia 107a) steht, dass es für jeden Schritt zur Synagoge beziehungsweise zum Gebet eine besondere Belohnung gibt (zusätzlich zur Belohnung für die Anwesenheit beim Gebet). Es gibt sogar eine Meinung (Schulchan Aruch, Magen Awraham 90,22), wonach man, wenn man die Wahl zwischen zwei Synagogen hat (und beide für die betreffende Person infrage kommen), die weiter entfernte Synagoge wählen sollte, um mehr Schritte zu gehen.

Rabbiner Josef Chaim aus Bagdad wurde auch gefragt, ob man für den Weg zur Synagoge belohnt wird, wenn man dorthin reitet, anstatt zu Fuß zu gehen. Sein Fazit lautet, dass es zwar im Talmud und in der halachischen Literatur eine Diskussion darüber gibt, ob Reiten als Gehen betrachtet wird, dass sich hier jedoch alle einig sind, dass man beim Reiten nicht für den Weg zur Synagoge belohnt wird.

Beim Autofahren strengt man sich im Vergleich zum Zu-Fuß-Gehen nicht so sehr an

Der Grund dafür ist, dass es um die Anstrengungen geht, die man unternimmt, um zum Gebet zu kommen, und dass man sich beim Reiten nicht so sehr anstrengen muss. Entsprechend schreibt auch Rabbiner Waldenberg, dass man, wenn man mit dem Autor zur Synagoge fährt, nicht besonders belohnt wird, weil man sich beim Autofahren im Vergleich zum Zu-Fuß-Gehen nicht so sehr anstrengt.

Die Frage ist, welche Belohnung für die zurückgelegten Schritte gilt, wenn man mit dem Tretroller fährt. Einerseits muss man sich beim Rollern schon anstrengen, sodass es sich vom Reiten und Autofahren unterscheidet. Andererseits ist es – besonders bei größeren Distanzen – nicht so anstrengend wie der Fußweg, sodass es vielleicht doch keine Belohnung dafür geben sollte.

Somit ist konventionelles Scootern am Schabbat aus halachischer Sicht gewissermaßen besser als Fahrradfahren, aber dennoch nicht so harmlos, wie es auf den ersten Blick scheint. Außerdem möchte man natürlich nicht auf die Belohnung für die Schritte verzichten, sodass man zumindest am Schabbat beim Fußmarsch zur Synagoge bleiben sollte. Und für diejenigen, die es sportlich haben wollen: Das Joggen zur Synagoge am Schabbat ist tatsächlich erlaubt!

Der Autor ist Assistenzrabbiner der Gemeinde Kahal Adass Jisroel, Mitglied der Orthodoxen Rabbinerkonferenz Deutschland (ORD) und Dozent am Rabbinerseminar zu Berlin.

Aleeza Ben Shalom

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