Washington D.C.

USA setzen Sanktionen gegen Francesca Albanese wieder in Kraft

Francesca Albanese bei einer Buchpräsentation am Mittwoch in Mailand Foto: picture alliance / ipa-agency

Die US-Regierung hat ihre Sanktionen gegen die umstrittene UN-Sonderberichterstatterin Francesca Albanese erneut aktiviert. Hintergrund ist eine Entscheidung eines Berufungsgerichts in Washington, das eine frühere richterliche Anordnung vorläufig außer Kraft setzte. Damit gelten die Strafmaßnahmen der Trump-Regierung gegen die Italienerin vorerst wieder.

Nach Angaben des US-Finanzministeriums wurde Albanese erneut auf die Sanktionsliste gesetzt. Die Maßnahmen erschweren ihr unter anderem internationale Bankgeschäfte und die Nutzung großer Kreditkartenanbieter. Zudem bleibt ihr die Einreise in die Vereinigten Staaten untersagt.

Die Trump-Regierung wirft Albanese seit langem Antisemitismus sowie eine politische Kampagne gegen Israel und die USA vor. Außenminister Marco Rubio hatte die Sanktionen im vergangenen Jahr mit ihren »illegitimen und beschämenden Bemühungen« begründet, Ermittlungen des Internationalen Strafgerichtshofs gegen amerikanische und israelische Staatsbürger voranzutreiben.

Unterstützung für Terrorismus

Rubio erklärte damals, Albanese habe »offenen Antisemitismus verbreitet, Unterstützung für Terrorismus gezeigt und unverhohlene Verachtung gegenüber den Vereinigten Staaten, Israel und dem Westen geäußert.«

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Albanese weist die Antisemitismusvorwürfe zurück. Die UN-Beauftragte hatte argumentiert, die Sanktionen seien ein Versuch gewesen, ihre Arbeit als unabhängige Ermittlerin der Vereinten Nationen zu behindern. Deutschland, Frankreich und andere Staaten fordern derweil Albaneses Abberufung.

Zunächst hatte ein Bundesrichter in Washington die Sanktionen im Mai gestoppt. Das Gericht kam damals zu der Einschätzung, dass die Regierung möglicherweise gegen das Recht auf freie Meinungsäußerung verstoßen habe. Geklagt hatten Albaneses Ehemann Massimiliano Cali sowie die gemeinsame minderjährige Tochter, die amerikanische Staatsbürgerin ist. In der Klage hieß es, die Maßnahmen machten ein normales Familienleben und alltägliche Finanztransaktionen nahezu unmöglich.

Entscheidung ausgesetzt

Das Berufungsgericht entschied nun jedoch, dass die Regierung die Sanktionen vorerst weiter umsetzen dürfe, solange über den Eilantrag des Justizministeriums beraten wird. Damit wurde die frühere Entscheidung des Bundesrichters zunächst ausgesetzt.

Kritiker werfen Albanese seit Jahren vor, ihre Funktion bei den Vereinten Nationen als politische Plattform gegen Israel zu nutzen als als neutrales Mandat. Hinzu kommt: Albanese hatte sich der NGO UN Watch zufolge jahrelang als Anwältin bezeichnet, obwohl sie nie die Anwaltsprüfung abgelegt habe. In einem Interview sagte sie später: »Ich bin keine Anwältin, und ich wollte das auch nie werden.«

Trotz der neuen Gerichtsentscheidung ist das Verfahren in den USA noch nicht abgeschlossen. Das Berufungsgericht muss nun grundsätzlich über die Rechtmäßigkeit der Sanktionen entscheiden. im

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