Frankfurt/Main

Tausende bei israelfeindlicher Demo

Bei der israelfeindlichen Demonstration in Frankfurt/Main. Foto: picture alliance/dpa

Tausende Menschen haben in Frankfurt gegen den Gaza-Krieg demonstriert. Nach Polizeiangaben versammelten sich am Nachmittag rund 11.000 Menschen am Hafenpark – angemeldet waren ursprünglich 5000. 

Unter Sprechchören wie »From the River to the Sea - Palestine will be free« und »Freiheit für Palästina« setzten sich die Demonstranten mit Palästina-Flaggen und Protestplakaten in Bewegung. Das Motto der israelfeindlichen Demonstration war »United4Gaza – Stoppt den Völkermord jetzt!«. Größere Zwischenfälle oder Ausschreitungen gab es nach Polizeiangaben nicht. 

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Ein Redner auf dem Lautsprecherwagen in der Spitze des Aufzugs habe den Holocaust sowie den Terroranschlag der Hamas vom 7. Oktober 2023 verharmlost, teilte die Polizei am Abend mit. Daraufhin sei ihm ein Redeverbot ausgesprochen worden. Weil er der Forderung der Einsatzkräfte, das Lautsprecherfahrzeug zu verlassen, nicht nachgekommen sei, sei er festgenommen worden. 

Zudem wurden laut Polizei einzelne Personen auf das Vermummungsverbot hingewiesen. Vereinzelt seien Straftaten festgestellt worden, unter anderem bestehe der Verdacht der Volksverhetzung.

Frankfurt wollte Demonstration verbieten.

Bei einer Demo mit dem gleichen Motto in Berlin waren im Juni 5000 Menschen angemeldet gewesen, laut Polizei kamen am Ende 12.000. Es gab 50 Festnahmen, fünf Menschen wurden verletzt. Nicht zuletzt deshalb gab es um die Demonstration in Frankfurt in den vergangenen Tagen immer wieder Diskussionen. 

Die Stadt Frankfurt begründete das angestrebte Verbot unter anderem mit der aktuell »äußerst angespannten Stimmung zwischen pro-palästinensischen und pro-israelischen Aktivistinnen und Aktivisten sowie einer möglichen Gefahr für die öffentliche Sicherheit durch eine Eskalationsspirale«.

Die Anmelderin wehrte sich gegen das Verbot der Demo und bekam beim Verwaltungsgericht Frankfurt am Donnerstag Recht. Das Verbot sei bei der vorliegenden polizeilichen Gefahrenprognose nicht im Ansatz gerechtfertigt, teilte das Gericht mit. Für ein Verbot müsse eine unmittelbare Gefahr für die öffentliche Sicherheit bestehen. 

Verwaltungsgerichtshof kippt Verbot 

Zuletzt befasste sich der Verwaltungsgerichtshof in Kassel mit der Demonstration. Er entschied am Freitag, dass sie stattfinden darf. Es sei der Polizei möglich, zielgerichtet gegen einzelne Störer vorzugehen, um so das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit der übrigen Teilnehmer zu gewährleisten, hieß es zur Begründung.Auch Gegendemonstration

Es habe am Samstag auch eine Gegendemonstration gegeben, so die Polizei. 90 Teilnehmer seien unter dem Motto »Gegen Hass und Hetze« vom Opernplatz aus einen Rundkurs gelaufen. dpa

Medien

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