Justiz

Ehemaliger Rabbiner der Jüdischen Gemeinde Berlin verurteilt

Foto: picture alliance/dpa

In Berlin ist ein ehemaliger Rabbiner der Jüdischen Gemeinde zu Berlin des sexuellen Übergriffs und der sexuellen Nötigung schuldig gesprochen worden. Der Angeklagte erhält 10 Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung.

Das Amtsgericht Tiergarten stellte anhand von Zeugenaussagen fest, dass der Mann im Rahmen seiner Tätigkeit als Rabbiner der Jüdischen Gemeinde zu Berlin eine Frau zu einem vermeintlichen »Persönlichkeitstraining« einlud, sie bat, sich mit dem Rücken zur Wand zu stellen und sie dann unter Ausnutzung eines Überraschungsmoments auf die Lippen küsste und seine Zunge in ihren Mund einführte. Die Frau sei zu keinem Zeitpunkt mit dieser Handlung einverstanden gewesen.

Ein Rechtsmittel vonseiten des Mannes ist nicht mehr möglich, da die Entscheidung abschließend ist. Das Urteil ist rechtskräftig. Sollte der Rabbiner in den nächsten zwei Jahren erneut straffällig werden, würde die gesamte Freiheitsstrafe in Kraft treten.

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Der Fall war im Juni 2023 über einen Bericht in der amerikanischen »Jewish Telegraphic Agency« ans Licht gekommen. Damals hatten mehrere Frauen Angaben über sexuelle Übergriffe des Rabbiners gemacht. Schon im Jahr 2018 war ein Fall in Berlin zur Anzeige gebracht worden, der wiederum 10 Jahre zurücklag.

Die Klägerin gab damals an, der Angeklagte habe sie unter Druck gesetzt und mit »Heilsversprechen« zu sexuellen Handlungen gebracht. Es gebe »weitere Opfer«. Das Verfahren wurde allerdings eingestellt, da es keinen hinreichenden Tatverdacht gegeben hatte.

Die Berliner Gemeinde hatte dem Rabbiner nach den Vorwürfen im Mai 2023 fristlos gekündigt.

Die Berliner Gemeinde hatte dem Rabbiner nach den Vorwürfen im Mai 2023 fristlos gekündigt. Mit dem Urteil vom Dienstag ist der auf unterschiedlichen Wegen beschuldigte Rabbiner jetzt zum ersten Mal rechtskräftig im Zusammenhang mit einem sexuellen Übergriff verurteilt worden.

Die Orthodoxe Rabbinerkonferenz Deutschland (ORD) begrüßte die rechtskräftige Verurteilung des Angeklagten. Auf Anfrage der Jüdischen Allgemeinen teilte die ORD mit: »Unser tief empfundenes und uneingeschränktes Mitgefühl gilt der betroffenen Frau. Als Rabbiner sehen wir uns in einer besonderen moralischen und religiösen Verantwortung. Wir können und dürfen nicht schweigen, wenn im Namen des Judentums oder unter dem Deckmantel religiöser Autorität sexuelle Übergriffe, Gewalt oder Amtsmissbrauch begangen werden.«

»Solches Verhalten widerspricht in eklatanter Weise den ethischen Grundsätzen der Tora sowie den Werten von Würde, Achtung und Verantwortung gegenüber jedem Menschen«, betont die ORD.

Und weiter: »Solches Verhalten widerspricht in eklatanter Weise den ethischen Grundsätzen der Tora sowie den Werten von Würde, Achtung und Verantwortung gegenüber jedem Menschen. Das Beit Din (jüdisches Rabbinatsgericht) der ORD sowie die Rabbiner der ORD verurteilen jede Form von Belästigung, Grenzüberschreitung und Missbrauch aufs Schärfste.«

Dies gelte in besonderem Maße, wenn Taten aus einer Macht- oder Abhängigkeitsposition heraus begangen werden – insbesondere in den sensiblen Bereichen von Bildung, Seelsorge und Religion, betonten die orthodoxen Rabbiner. »Eine Person, die andere Menschen belästigt oder missbraucht, ist ungeeignet, ein Rabbineramt auszuüben. Sie darf weder religiöse, rabbinische noch pädagogische Funktionen innehaben.« ja

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