München

Schoa-Verharmlosung: Amtsgericht verurteilt Grünen-Politiker

Bezeichnete die Grünen als »die neuen Juden«: Ex-Stadtrat Bernd Schreyer Foto: Grünen-Fraktion München

München

Schoa-Verharmlosung: Amtsgericht verurteilt Grünen-Politiker

Bernd Schreyer wurde vom Amtsgericht München wegen Volksverhetzung zu einer Geldstrafe verurteilt

von Michael Thaidigsmann  18.04.2024 20:54 Uhr

»Ohne Ansehen der Person« – dieses Prinzip des Rechtsstaats wurde am Donnerstag dem bayerischen Grünen-Politiker Bernd Schreyer zum Verhängnis. Das Amtsgericht München verurteilte ihn wegen Volksverhetzung zu einer Geldstrafe von 6000 Euro.

In einer hitzigen Auseinandersetzung auf X (ehemals Twitter) über das Gebäudeenergiegesetz hatte Schreyer im Juni letzten Jahres folgenden Satz gepostet: »Es tut mir leid, dass ich das sagen muss. Aber ich habe mir mal die Flut an Kommentaren von sog. ›bürgerlich konservativen‹ und ›rechtsextremen‹ ›Meinungen‹ angesehen. Obwohl es nie ein Heizungsverbot gab, ist es gelungen so gegen Grüne aufzuwiegeln, als seien sie die ‚neuen Juden‘ die ‚ausgemerzt‘ werden müssen, um Deutschland wieder alles Glück und Wohlstand zu bringen.«

Das brachte dem heute 73-Jährigen nicht nur einen Shitstorm im Netz ein, sondern kostete ihm zudem - auch nach Druck aus der eigenen Partei – seinen Sitz im Münchner Stadtrat. Zwar hatte Schreyer den Kommentar recht schnell wieder gelöscht. Aber Andreas Franck, Antisemitismusbeauftragter der bayerischen Justiz, leitete gegen ihn ein Ermittlungsverfahren nach Paragraf 130 des Strafgesetzbuches ein.

Demnach kann mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft werden, »wer eine unter der Herrschaft des Nationalsozialismus begangene Handlung der in § 6 Abs. 1 des Völkerstrafgesetzbuches bezeichneten Art in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, öffentlich oder in einer Versammlung billigt, leugnet oder verharmlost.«

Für Franck war die Sache klar: Schreyer habe vielleicht nicht vorgehabt, die Verbrechen der Nationalsozialisten an den Juden zu bagatellisieren. »Verharmlost«, so der Oberstaatsanwalt, habe der Grünen-Politiker sie durch seine Gleichsetzung mit der Kritik an den Grünen heute gleichwohl.

»Ihnen war bewusst, dass die öffentliche Kritik am geplanten Gebäudeenergiegesetz in keinem Zusammenhang zur systematischen Massenvernichtung von Juden im Rahmen des Holocaust steht. Gleichwohl stellten Sie eine gedankliche Verbindung zwischen der industriell durchgeführten Ermordung von etwa sechs Millionen jüdischen Menschen unter der NS-Diktatur und der Kritik am vorgenannten Gesetz her. Dabei nahmen Sie zumindest billigend in Kauf, durch die Heranziehung des Holocaust zum Vergleich mit abwertenden Äußerungen zum Gebäudeenergiegesetz die millionenfache Ermordung von Juden im NS-Terror zum beliebigen Vergleichsobjekt für jedermann zu degradieren und zu verharmlosen«, sagte Franck.

Der Ankläger bezog sich in seiner Argumentation ausdrücklich auf die seit der Corona-Pandemie geltende Rechtsprechung der bayerischen Gerichte, nach der auch unter anderem das Zeigen des gelben »Judensterns« der Nationalsozialisten bei Protestkundgebungen gegen die Corona-Politik der Regierenden nach Artikel 130 Absatz 3 des Strafgesetzbuchs zu ahnden ist.

Externer Inhalt

An dieser Stelle finden Sie einen externen Inhalt, der den Artikel anreichert. Wir benötigen Ihre Zustimmung, bevor Sie Inhalte von Sozialen Netzwerken ansehen und mit diesen interagieren können.

Mit dem Betätigen der Schaltfläche erklären Sie sich damit einverstanden, dass Ihnen Inhalte aus Sozialen Netzwerken angezeigt werden. Damit können personenbezogene Daten an Drittanbieter übermittelt werden. Dazu ist ggf. die Speicherung von Cookies auf Ihrem Gerät nötig. Mehr Informationen finden Sie hier.

Schreyer und sein Verteidiger, der frühere grüne Bundestagsabgeordnete Jerzy Montag, argumentierten vor Gericht hingegen mit Schreyers langjährigem Einsatz gegen Antisemitismus und mit der Begründung, der damals noch amtierende Stadtrat habe nie den Holocaust und die Verbrechen an den Juden verharmlost und auch nie eine entsprechende Gesinnung an den Tag gelegt.

Gleich zu Beginn der Verhandlung betonte der Angeklagte, er habe sich schon in der Schulzeit gegen »die vorherrschende Verdrängung und das Verschweigen der NS-Zeit« engagiert. Zudem hätten Verwandte vor den Nationalsozialisten fliehen müssen, einer sei sogar im KZ Theresienstadt gewesen.

Doch die Richterin folgte im Wesentlichen der Argumentation der Staatsanwaltschaft, dass der Straftatbestand der Volksverhetzung dennoch erfüllt sei. Die von Franck beantragte Strafe von 90 Tagessätzen à 100 Euro reduzierte sie zwar auf 60 Tagessätze. Allerdings betonte sie in ihrer mündlichen Urteilsbegründung die Strafbarkeit der Aussagen des Grünen-Politikers.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Schreyer dürfte es wahrscheinlich in der nächsten Instanz anfechten.

Debatte

»Sie war mehr als froh, als alles zu Ende war«: Berlinale-Kreise: Tuttle überfordert und resigniert

Wie geht es nach Debatten um die Berlinale weiter? Eine Krisensitzung bringt nach Angaben des Kulturstaatsministers keine Entscheidung - zumindest vorerst

 26.02.2026

Berlin

Gedenktafel für NS-Gegner Otto Weidt geplant

In Berlin soll der Unternehmer Otto Weidt eine Gedenktafel bekommen: In der NS-Zeit bewahrte er blinde und gehörlose Jüdinnen und Juden vor der Deportation

 26.02.2026

Genf

USA und Iran pausieren Verhandlungen

Es sind womöglich entscheidende Gespräche zwischen den USA und dem Iran. Nun ziehen sich beide Seiten jedoch erst einmal zu internen Beratungen zurück

 26.02.2026

Online-Handel

»Pali-Schal« aus Corona-Zeiten

Der führende Parfüm- und Kosmetikhändler Douglas verkauft seit sechs Jahren einen Mund-Nasen-Schutz im Kufiya-Design. Jetzt will das Unternehmen den »Pali Scarf« aus dem Sortiment nehmen

von Sophie Albers Ben Chamo, Michael Thaidigsmann  26.02.2026

Köln

Vorerst nicht gesichert rechtsextrem: AfD gewinnt Eilverfahren

Der Verfassungsschutz muss den Ausgang des Hauptsacheverfahrens abwarten

 26.02.2026 Aktualisiert

Berlin

Messerattacke am Mahnmal: Anklage fordert lebenslange Haft

Ein spanischer Tourist wird am Holocaust-Mahnmal in Berlin-Mitte von hinten angegriffen und schwer verletzt. Der Täter soll den Ort gezielt gewählt haben. Ein Jahr später ist ein Urteil in Sicht

 26.02.2026

Epstein-Akten

Neuvermessung eines Monsters

Die Dokumente sind wie ein großes Puzzle. Sie räumen mit vielen Legenden auf und zeigen, wer den Aufstieg des millionenschweren Investors und Sexualstraftäters förderte – und davon profitierte

von Lennart Pfahler  26.02.2026

Verstrickungen

Geschäfte mit einem Mörderregime

Wie ein iranischer Banker ein europäisches Immobilienimperium aufbaute – inklusive Hilton-Hotels in Deutschland

von Philip Plickert  26.02.2026

Genf

WEF-Chef tritt nach Prüfung seiner Epstein-Kontakte zurück

Børge Brende sagt: Dies sei der richtige Zeitpunkt für einen Abgang, damit das Forum seine Arbeit »ohne Ablenkungen« fortsetzen könne

 26.02.2026