Ghetto-Renten

Recht für 20.000 Überlebende

Noch immer warten zahlreiche Schoa-Überlebende auf rückwirkende Anerkennung und Auszahlung ihrer Rentenansprüche. Foto: Marco Limberg

Am vergangenen Freitag, nur zwei Tage vor der Bundestagswahl, hat der Bundesrat einen Beschluss zum Thema Ghetto-Renten gefasst. Darin wird die nun zu bildende Bundesregierung aufgefordert, einen Gesetzentwurf vorzulegen, um »Nachzahlungen für Beschäftigungen in einem Ghetto rückwirkend ab 1997 zu ermöglichen«. Das betrifft noch rund 20.000 jüdische Rentner, die in Ghettos im nationalsozialistischen Herrschaftsbereich gearbeitet haben. Für fast alle dieser Beschäftigungen, die teils mit Geld, teils mit Naturalien entlohnt wurden, haben die jeweiligen Betriebe Rentenabgaben geleistet.

Der Präsident des Zentralrats der Juden in Deutschland, Dieter Graumann, sagte zu dem Beschluss: »Ich begrüße es sehr, dass der Bundesrat die von den Nazis geknechteten Arbeiter in den Ghettos nicht vergessen hat.« Nachdem der Bundestag es im Frühjahr abgelehnt hatte, späte Gerechtigkeit für die früheren Ghetto-Arbeiter zu schaffen, sei der Beschluss des Bundesrats besonders verdienstvoll, sagte Graumann. »Ich wünsche mir, dass der neu gewählte Bundestag die Initiative der Länderkammer möglichst rasch aufgreift und umsetzt.«

Gesetz Es geht bei dem von etlichen Verbänden geforderten Gesetz um Rentennachzahlungen für die Jahre 1997 bis 2005. Diese rückwirkende Zahlung hatte der Bundestag 2002 beschlossen, sie wurde aber nie getätigt. Etwa 90 Prozent der Anträge, die Schoa-Überlebende daraufhin gestellt hatten, waren von der deutschen Rentenversicherung abgelehnt worden – bis diese Praxis 2009 vom Bundessozialgericht für rechtswidrig erklärt wurde. Die daraufhin neu gestellten Anträge wurden zwar mehrheitlich bewilligt, aber erst mit einer Zahlung ab 2005, weil das deutsche Rentenrecht eine Rückwirkung nur bis zu vier Jahren vorsieht.

Mit den Stimmen der schwarz-gelben Koalition hatte der Bundestag die rückwirkende Rentenzahlung abgelehnt. Zuletzt hatte auch Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) gesagt, dass die Bundesregierung sich mit dem Thema beschäftigen solle. Auch aus dem Arbeitsministerium von Ursula von der Leyen (CDU) waren Vorschläge zu hören, wie man den sogenannten Ghetto-Rentnern zum Recht verhelfen könne. Nun hat der Bundesrat dafür gesorgt, dass das Thema auf der Tagesordnung bleibt.

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