Holocaust Memorial Day

»Menschen sind ermordet und Leben zerstört worden«

Diese Chanukkia der Familie Posner aus Kiel ist Teil einer Ausstellung von Yad Vashem im Bundestag. Foto: picture alliance / ASSOCIATED PRESS

Bis zu einer Gedenkstunde im Bundestag für queere Opfer des Nationalsozialismus war es ein langer Weg. »Diese Menschen mussten sehr lange um Anerkennung des erlittenen Unrechts kämpfen«, sagt Bundestagspräsidentin Bärbel Bas (SPD) dem epd. Im Mittelpunkt stehen in diesem Jahr Menschen, die aufgrund ihrer sexuellen Orientierung beziehungsweise geschlechtlichen Identität im Nationalsozialismus verfolgt wurden. Viele Opfer hätten noch lange nach dem Zweiten Weltkrieg Unrecht erfahren, ergänzt Bas.

Bedroht Sie spielt auf eine unheilvolle Kontinuität vom Nationalsozialismus bis in die Nachkriegszeit an. Vor allem schwule Männer waren auch nach dem Ende der NS-Diktatur massiv bedroht durch den Paragrafen 175 Strafgesetzbuch. Der sogenannte »Schwulen-Paragraf« wurde im Deutschen Kaiserreich eingeführt und stellte sexuelle Handlungen zwischen Männern unter Strafe.

Die Verschärfung des Gesetzes erfolgte unter dem Nazi-Regime 1935. Nach Angaben der Antidiskriminierungsstelle des Bundes wurden während der NS-Diktatur aufgrund des Paragrafen 175 bis zu 50.000 Männer inhaftiert, etwa 15.000 kamen in Konzentrationslager.

Trotz dieser Vorgeschichte erlaubte das Bundesverfassungsgericht
1957 die Anwendung der Strafbestimmung in der Bundesrepublik. Rund
50.000 Männer wurden nach Zahlen der Antidiskriminierungsstelle
zwischen 1950 und 1969 verurteilt und bis zur Streichung des Gesetzes
1994 noch weitere rund 3.500.

»Artfremd« Einer der NS-Verfolgten war der 1918 geborene Wolfgang Lauinger. Er wuchs in Frankfurt am Main auf, als »Halbjude«, wie es im NS-Jargon hieß. 1940/41 schloss er sich dem »Harlem-Club« der Swing-Jugend an. Die Nazis diffamierten diese Musik als »artfremd«. »So sind wir eben eines Tages in den Fokus der Gestapo gekommen«, erzählt Lauinger im Jahr 2015 in einem Interview mit der Bundesstiftung Magnus Hirschfeld für die Reihe »Archiv der anderen Erinnerungen«.

»Menschen sind im Nationalsozialismus verfolgt und ermordet worden. Und auch in der späteren Bundesrepublik wurden Leben zerstört.«

Wolfgang Lauinger

Die Gestapo habe einen Spitzel in die Gruppe geschleust. »Und wie
der genug Material zusammen hatte, über jeden einzelnen, hat er
zugegriffen.« Insgesamt war Lauinger sieben Monate in den Jahren
1941/42 seiner Freiheit beraubt. Erfolglos versuchte die Gestapo, ihm
Homosexualität oder homosexuelle Handlungen nachzuweisen.

Nach dem Ende des Nationalsozialismus, im Sommer 1950, wurde
Lauinger dann unvermittelt von der amerikanischen Militärpolizei
verhaftet und der deutschen Polizei übergeben. Ihm wurden nach
Paragraf 175 Strafgesetzbuch sexuelle Handlungen zwischen Männern
vorgeworfen.

Haft In den Verhören konfrontierte man Lauinger auch mit seiner Gestapo-Akte, in der es Hinweise gab auf seine Homosexualität. »Daraufhin wurde ich wieder in Haft genommen und hab‘ über fünf, sechs Monate gesessen. Ohne eine Vernehmung, ohne eine Belastung, ohne eine Anklageschrift.«

Bei der Gerichtsverhandlung im Februar 1951 wurde Lauinger freigesprochen. Am 20. Dezember 2017 starb er im Alter von 99 Jahren, ohne rehabilitiert und für seine Untersuchungshaft entschädigt worden zu sein.

Auch wenn viele Opfer nicht mehr lebten, sei das Gedenken im Bundestag für die queere Community eine späte Genugtuung, sagt Henny Engels, Mitglied im Bundesvorstand des Schwulen- und Lesbenverbands in Berlin. Jahrelang seien sie als Opfergruppe nur begrenzt wahrgenommen worden. Nun zolle der Bundestag den queeren Opfern endlich Respekt.

Anerkennung »Menschen sind im Nationalsozialismus verfolgt und ermordet worden. Und auch in der späteren Bundesrepublik wurden Leben zerstört.« Mit der Gedenkstunde erfahre dieses Leid eine Anerkennung: »Das ist ein großes Signal.«

Auch für Sven Lehmann, Queer-Beauftragter der Bundesregierung, beendet die Gedenkstunde im Bundestag »eine schmerzhafte Ignoranz von erlittenem Leid«. Queere Opfer seien zum Schweigen verbannt worden, »denn die Verfolgung hielt auch nach 1945 unvermindert an, ein
offenes und selbstbestimmtes Leben blieb undenkbar«, sagt Lehmann.
Ihre Geschichte sei viel zu lange in der Forschung, der Aufarbeitung und der Erinnerung missachtet worden.

Die Historikerin Anna Hájková erläutert in einem Artikel für die Bundeszentrale für politische Bildung, dass Frauen wegen gleichgeschlechtlicher Aktivitäten seltener und anders verfolgt worden seien als Männer. Inhaftierte Frauen seien auch nicht mit einem »rosa Winkel« gekennzeichnet worden.

Risiko Laut Historiker Martin Lücke gab es dennoch eine Vielfalt an Repressionen für lesbische Frauen wie Hausdurchsuchungen, verordneter Wohnort- oder Arbeitsplatzwechsel, Razzien, Trennung von Kindern, Sorgerechtsentzug, Einschränkung der Zurechnungsfähigkeit oder Sterilisierung. Das Risiko, verfolgt zu werden, stieg, wenn die Menschen als jüdisch galten, wie Hájková schreibt.

Überlebende der Opfergruppe der sexuellen Minderheiten gibt es wohl keine mehr, deshalb werden während der Feierstunde im Bundestag am 27. Januar Schauspielerinnen und Schauspieler Opfer-Schicksale vorstellen. Dazu gehören Mary Pünjer (1904-1942) und Karl Gorath
(1912-2003).

»Homophobie und Queerfeindlichkeit gehören nicht der Vergangenheit
an«, sagt Bundestagspräsidentin Bas. Das Gedenken beinhalte darum auch eine Verpflichtung - nämlich für die Rechte, die Akzeptanz und die Sicherheit queerer Menschen zu kämpfen. epd

Beirut

Israel: Hochrangiger Hisbollah-Kommandeur getötet

Im Krieg zwischen Israel und der libanesischen Terrororganisation ist keine Deeskalation in Sicht. In der Nacht trifft ein heftiger israelischer Angriff erneut Ziele in Beirut

 01.04.2026

Frankfurter Allgemeine Zeitung

Gutachten missverstanden: Bundestagsdienst bewertet Iran-Angriffe nicht abschließend

Laut Medienberichten hat der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages den Iran-Krieg als völkerrechtswidrig eingeordnet. Die »Frankfurter Allgemeine Zeitung« widerspricht in einer Analyse dieser Darstellung nun

 01.04.2026

Frankfurt am Main

Jüdische Filmtage: Kino kündigt Kooperation, Organisatoren üben scharfe Kritik

Die Jüdische Gemeinde sieht »faktisch eine Kapitulation vor antisemitischem Druck«, während die Astor Film Lounge ihre Entscheidung verteidigt

von Imanuel Marcus  01.04.2026

Dresden/Leipzig

Hitlergruß: Urteil gegen Melanie Müller ist rechtskräftig

Das Urteil gegen die Schlagersängerin wegen des Zeigens des Nazigrußes ist rechtskräftig. Warum sie die Revision zurückzieht und was das für sie bedeutet

 01.04.2026

Pessach

Preis der Freiheit

Unabhängigkeit und Selbstbestimmung entstehen nicht von allein. Sie müssen erstritten, manchmal sogar erkämpft werden

von Josef Schuster  01.04.2026

Berlin

»Arrogante Belehrungen«: Israelische Botschaft kritisiert Castellucci scharf

Der Menschenrechtsbeauftragte der Bundesregierung übt Kritik an der Jerusalemer Regierung für die Ausweitung der Todesstrafe. Die israelische Botschaft spricht von Doppelmoral

 01.04.2026 Aktualisiert

Buenos Aires

Argentinien stuft Irans Revolutionsgarden als Terrororganisation ein

Präsident Javier Milei begründete den Schritt unter anderem mit dem Bombenanschlag auf das jüdische Gemeindezentrum AMIA im Jahr 1994, bei dem 85 Menschen ermordet wurden

 01.04.2026

Ottawa

PFLP-Ableger: Kanada löst Samidoun auf

Der Schritt erfolgt wegen »Nichteinhaltung« gesetzlicher Vorgaben. In Kanada war die Gruppe zuvor als Terrororganisation eingestuft worden

 01.04.2026

Washington D.C.

Trump stellt baldiges Kriegsende in Aussicht

»Ob wir ein Abkommen haben oder nicht, ist jetzt irrelevant«, sagt der amerikanische Präsident

 01.04.2026