Celle

Mehr als sechs Jahre Haft für Drohnenteile an Hisbollah

Zwei Polizisten stehen vor dem Celler Oberlandesgericht. Foto: picture alliance/dpa

Ein wegen Unterstützung der schiitischen Terrororganisation Hisbollah Angeklagter ist vor dem Oberlandesgericht Celle zu einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren und sechs Monaten verurteilt worden. Der Senat sprach den im Jahr 1990 geborenen Mann wegen Beihilfe zum versuchten Mord, der Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung sowie zahlreicher Verstöße gegen Embargobestimmungen der Europäischen Union schuldig.

Die Bundesanwaltschaft hatte eine Gesamtfreiheitsstrafe von neun Jahren gefordert, die Verteidigung einen Freispruch. Der zuletzt im niedersächsischen Salzgitter wohnhafte Mann bekannte sich nach Ansicht des Gerichts spätestens im Jahr 2016 zur Hisbollah. Für diese sei er wiederholt verdeckt als Einkäufer und Lieferant tätig gewesen.

Besorgt haben soll er für das Drohnenprogramm der Schiitenmiliz unter anderem Elektro- und Benzinmotoren, Propeller und Gelenklager. Der Verurteilte beschaffte demnach die Komponenten und Materialien für den Bau von Drohnen im Wert von rund einer Million Euro auf Provisionsbasis.

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Teile der besorgten Ausrüstung wurde nach Ansicht des Senats in Sprengstoffdrohnen verwendet, mit denen die Hisbollah Ziele in Israel angriff. Eine Drohne soll im Oktober 2024 in einem Seniorenheim in der Küstenstadt Herzlia nahe Tel Aviv explodiert sein. In den Überresten einer dabei eingesetzten Drohne wurden bestellte Bauteile des Angeklagten gefunden.

Zugunsten des Verurteilten wertete das Gericht, dass der Mann nicht vorbestraft war. Zudem habe er durch ein umfängliches Teilgeständnis das Hauptverfahren deutlich abgekürzt. Ferner wertete es mildernd, dass der Verurteilte in einem Hisbollah-freundlichen Umfeld aufgewachsen war, zwei kleine Kinder habe und seit Sommer 2024 in Untersuchungshaft sitzt.

Der Verurteilte bleibt auch nach dem Urteil in U-Haft. Als Gründe dafür nannte das Gericht seine Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung und Fluchtgefahr. Der Verurteilte trägt die Kosten des Verfahrens. Er kann binnen einer Woche gegen das Urteil Revision einlegen. dpa

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