Berlin

Internationales Auschwitz Komitee fordert AfD-Verbotsverfahren

Foto: picture alliance/dpa

Das Internationale Auschwitz Komitee hat Bundesinnenminister Andreas Dobrindt aufgefordert, ein Verbotsverfahren gegen die AfD einzuleiten. Die Organisation, die aus Überlebenden des Holocaust und ihren Zusammenschlüssen besteht, sieht »massive Angriffe auf die Demokratie« und sprach von einer unerträglichen Situation für Holocaust-Überlebende. Der »Spiegel« berichtete.

In einer Stellungnahme kritisierte die Präsidentin des Komitees, Eva Umlauf, die Verbindungen einzelner AfD-Politiker zu Ideologien der Nazizeit sowie deren wiederholte Verherrlichung der Hitler-Ära. »Für Überlebende des Holocaust sind diese Inszenierungen und Strategien der Verherrlichung der Nazijahre unerträglich«, sagte Umlauf dem »Spiegel«-Bericht zufolge. Sie forderte demnach, die AfD müsse »endlich vor die Schranken des Bundesverfassungsgerichts« gebracht werden.

Auch der Exekutiv-Vizepräsident Christoph Heubner richtete sich direkt an den Innenminister. Er betonte, Dobrindt sei verpflichtet, die seit Jahren beobachteten rechtsextremen Entwicklungen innerhalb der AfD systematisch zu dokumentieren und aufzubereiten, damit eine politische Entscheidung über ein mögliches Verbotsverfahren getroffen werden könne.

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Dobrindt zeigte sich bislang skeptisch. Er verwies darauf, dass bisher keine ausreichende Grundlage für ein Parteiverbot vorliege. Gleichzeitig arbeite eine Arbeitsgruppe von Bund und Ländern daran, mögliche Folgen für Waffenrecht und Dienstrecht zu analysieren, falls die AfD gerichtlich als rechtsextrem eingestuft werde.

Ein Verbotsverfahren ist nach deutschem Recht aufwendig: Nur der Bundesrat, der Bundestag oder die Bundesregierung können das Bundesverfassungsgericht mit der Frage beauftragen, ob eine bundesweit tätige Partei verboten werden soll.

Im Frühjahr 2025 hatte das Bundesamt für Verfassungsschutz die AfD als gesichert extremistisch eingestuft. Diese Einstufung ist jedoch derzeit ausgesetzt, da die Partei dagegen klagt. In den Bundesländern Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen stuften der jeweilige Landesverfassungsschutz die Partei ebenfalls entsprechend ein. im

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