IHRA

Handbuch für Europa

IHRA-Kritiker sehen in der Definition eine Beschränkung der Meinungsfreiheit. Foto: imago/i Images

Beim Antisemitismus beziehungsweise seiner Bekämpfung sind sich alle einig. Doch europaweit kommt es immer wieder zu erbitterten Debatten darüber, was genau als antisemitisch zu werten ist und was nicht. Um Klarheit zu schaffen, einigten sich Experten und Vertreter von mehr als 30 in der International Holocaust Remembrance Alliance (IHRA) zusammengeschlossenen Ländern 2016 auf eine unverbindliche, aber mit konkreten Beispielen versehene Arbeitsdefinition zum Antisemitismus.

Erklärtes Ziel war es zu helfen, judenfeindliche Erscheinungen in verschiedenen Alltagskontexten zu erkennen: im öffentlichen Leben, in den sozialen Netzwerken, an Schulen, am Arbeitsplatz, in den Medien und im religiösen Leben. Seitdem ist das – nicht unumstrittene – IHRA-Regelwerk von zahlreichen Regierungen, Parlamenten, Parteien und internationalen Organisationen angenommen worden. 18 der 27 EU-Staaten haben sich formal dazu bekannt. Selbst Fußball-Klubs wie der britische Erstligist FC Chelsea verpflichten sich, die Arbeitsdefinition anzuwenden.

Doch weil nicht nur dort die Maxime des ehemaligen deutschen Fußballers Alfred Preißler gilt, »Grau ist alle Theorie – entscheidend ist auf dem Platz«, hat die Europäische Kommission nun ein gemeinsam mit der IHRA und den Experten der deutschen Recherche- und Informationsstelle Antisemitismus in Berlin (RIAS) erarbeitetes Handbuch veröffentlicht.

VERHALTENSKODEX Es soll helfen, die verschiedenen Dimensionen der Definition anhand konkreter antisemitischer Vorfälle und Straftaten zu veranschaulichen. Der Leitfaden richtet sich an Zielgruppen wie Staatsanwälte und Richter, aber auch an Lehrer und Vertreter der Zivilgesellschaft. Es enthält Empfehlungen für die Ausbildung von Polizisten und die bessere Erfassung und Einordnung von Hasskriminalität.

Ebenso finden sich darin ein Verhaltenskodex für Universitäten, Materialien für die Schulung und Weiterbildung von Lehrkräften und Hinweise zur Erfassung antisemitischer Vorfälle im Internet. Die elf in der IHRA-Definition genannten Beispiele für Antisemitismus veranschaulicht das Handbuch mit Vorkommnissen der vergangenen Jahre aus ganz Europa.

Regelmäßige hitzige Diskussionen gibt es vor allem über das siebte Beispiel, in dem »Das Aberkennen des Rechts des jüdischen Volkes auf Selbstbestimmung, zum Beispiel durch die Behauptung, die Existenz des Staates Israel sei ein rassistisches Unterfangen« als antisemitisch eingestuft wird. Kritiker der IHRA-Definition und pro-palästinensische Aktivisten sehen darin eine unzulässige Beschränkung der Meinungsfreiheit. RIAS-Geschäftsführer Ben­ja­min Steinitz erklärte dagegen, die konsequente Anwendung der Definition im öffentlichen Dienst würde »die Sensibilität für aktuelle Erscheinungsformen von Antisemitismus verbessern«.

PRÄVENTION Die Antisemitismusbeauftragte der EU-Kommission, Katharina von Schnurbein, gab ihrer Hoffnung Ausdruck, dass das Handbuch »auf ganz praktische Weise helfen wird, was die Prävention und Reaktion auf antisemitische Vorfälle, aber auch Opferschutz, Datenerhebung oder die Wahrnehmung von antisemitischen Ressentiments betrifft«. Ziel sei es, gute Herangehensweisen einzelner EU-Staaten hervorzuheben. Das könne den jüdischen Gemeinden dann auch im öffentlichen Diskurs helfen, glaubt von Schnurbein.

Die Empfehlungen richten sich an die Justiz, Lehrer und Vertreter der Zivilgesellschaft.

Lob kam vom Präsidenten des Zentralrats der Juden in Deutschland. »Das neue Handbuch verdeutlicht mit praktischen Beispielen, wie dringlich die umfassende Bekämpfung des Antisemitismus in Europa ist. Zugleich wird die häufig etwas abstrakte Debatte über die IHRA-Arbeitsdefinition damit greifbar. Im Kampf gegen Antisemitismus ist damit ein wichtiger Schritt getan«, sagte Josef Schuster.

Der Präsident des Europäischen Jüdischen Kongresses, Moshe Kantor, verwies auf Versäumnisse im Bereich von Polizei und Justiz. »Wir haben seit vielen Jahren auf das Problem aufmerksam gemacht, dass Staatsanwälte und Polizeibeamte nicht in der Lage sind, antisemitische Vorfälle richtig zu identifizieren.«

Schleswig-Holsteins Antisemitismusbeauftragter, der frühere Ministerpräsident Peter Harry Carstensen, sagte, das Handbuch weise gute Ansätze auf. So sei die Arbeitsdefinition der IHRA bereits bei der Ausbildung an der Bundespolizeiakademie ein Bestandteil, und auch die deutsche Hochschulrektorenkonferenz setze sich für eine Anwendung an allen Hochschulen ein.

MANKO Selbst der Leiter der Kultur- und Kommunikationsabteilung im Auswärtigen Amt, Andreas Görgen, fand auf Twitter nur lobende Worte für die Publikation. Sie komme zur rechten Zeit, schrieb Görgen. Der Diplomat war in den vergangenen Monaten als Ratgeber der »Initiative 5.3 GG Weltoffenheit« deutscher Kulturinstitutionen aufgefallen, die sich gegen einen angeblichen Missbrauch des Antisemitismusbegriffs in Bezug auf Israel verwahrt hatte.

Vorläufig ist das Praxishandbuch nur auf Englisch verfügbar – ein Manko, das auch Katharina von Schnurbein anerkennt. Die deutsche EU-Beamtin hofft aber, dass es bald in andere Sprachen übersetzt werden kann und schnell den Weg zu den gewünschten Zielgruppen finden wird.

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