Gegen den AfD-Bundestagsabgeordneten Maximilian Krah ist ein Haftbefehl erlassen worden. Hintergrund ist ein verlorener Rechtsstreit mit dem Satiriker Jan Böhmermann. Krah hatte gegen eine Aussage in Böhmermanns Podcast »Fest und Flauschig« geklagt und muss die daraus entstandenen Kosten tragen. Der »Spiegel« berichtete.
Auslöser des Verfahrens war dem Bericht zufolge eine Hörernachricht, die Böhmermann in seinem Podcast vorgelesen hatte. Darin wurde behauptet, Krah habe während des Oktoberfests im Käfer-Zelt 200 Flaschen Champagner bestellt. Der AfD-Politiker sah darin eine Verletzung seines Persönlichkeitsrechts. Eine derart große Bestellung könne den Eindruck von »Großspurigkeit, Selbstdarstellung und einem starken Geltungsbedürfnis« vermitteln, argumentierte Krah nach Angaben aus dem Gerichtsurteil.
Mit seiner Klage scheiterte er. Das Gericht sah sein Persönlichkeitsrecht nicht verletzt. Entscheidend war unter anderem, dass Böhmermann im Podcast deutlich gemacht hatte, dass er lediglich die Zuschrift eines Hörers wiedergab. Zudem wurde die Darstellung kurz nach Veröffentlichung korrigiert: Nach Recherchen habe es nicht 200, sondern »rund 50« Champagnerflaschen gegeben.
Gesetzliche Verpflichtungen
Die Kosten des Rechtsstreits hat Krah dem »Spiegel«-Bericht nach bislang nicht vollständig beglichen. Zunächst musste Böhmermann rund 5000 Euro im Wege der Zwangsvollstreckung eintreiben. Das Geld wurde Anfang dieses Jahres schließlich über das Konto von Krahs Sohn überwiesen. Damals erklärte Krah gegenüber »T-Online«: »Ich habe gezockt.« Er habe möglichst lange mit der Zahlung warten wollen.
Nun ist offenbar erneut ein Betrag offen. Nach Angaben von Böhmermanns Anwalt Sebastian Gorski geht es um 296,26 Euro. »Deutschland ist ein Rechtsstaat, und es kann nicht sein, dass sich ein Bundestagsabgeordneter und Volljurist seinen gesetzlichen Verpflichtungen entzieht«, sagte Gorski.
Die jüngste Eskalation begann Mitte Juli. Eine Gerichtsvollzieherin hatte Krah zu einem Termin zur Abgabe einer Vermögensauskunft geladen. Der AfD-Abgeordnete erschien jedoch nicht. Daraufhin beantragte die Gerichtsvollzieherin beim Amtsgericht Chemnitz den Erlass eines Haftbefehls.
»Keine Kenntnis«
Das Amtsgericht bestätigte, dass ein entsprechendes Verfahren geprüft worden sei. Zu dessen Ausgang wollte eine Gerichtssprecherin keine Angaben machen. Derartige Verfahren seien nicht öffentlich.
Krah selbst zeigte sich auf Anfrage überrascht. Er sprach davon, dass »ständig Forderungen nachgeschoben« würden. Sein Anwalt werde die Angelegenheit prüfen, anschließend werde er den offenen Betrag im Zweifel bezahlen.
Seine Abneigung gegen Böhmermann machte Krah ebenfalls deutlich. Er bezeichnete den Satiriker als »einen Widerling« und erklärte, deshalb zahle er »nur widerwillig«. Von dem Termin bei der Gerichtsvollzieherin habe er nach eigener Aussage »keine Kenntnis« gehabt. im